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Beim Pilotprojekt "Docdirekt" können sich GKV-Versicherte telefonisch und online kostenfrei medizinisch beraten lassen. Foto: Pixelio/Petra Bork

 

Weg frei für den digitalen Wandel im Gesundheitswesen

08-06-2018 Mit großer Mehrheit stimmten die Delegierten des 121. Deutschen Ärztetages am 10. Mai für eine Lockerung des Fernbehandlungsverbots. Diese Entscheidung eröffnet Patientinnen und Patienten die Möglichkeit sich zukünftig auch im Erstkontakt telefonisch oder per Internet von Ärztinnen und Ärzten beraten zu lassen. Die digitale medizinische Beratung kann überfüllte Wartezimmer verhindern, die Auswirkungen des Ärztemangels auf dem Land lindern und Menschen bei medizinischen Fragen eine schnelle Auskunft ermöglichen. Die Abstimmung des Ärztetages kann als klares Signal für den Ausbau der Telemedizin in Deutschland gewertet werden. Als Mitglied des Gesundheitsausschusses setze ich mich für die kluge Nutzung digitaler Innovationen in der Gesundheitsversorgung ein und begrüße daher diese Entscheidung ausdrücklich.

Eine Revolution in der Arztpraxis?

Nach eigenen Angaben ist die Entscheidung des Ärztetages eine Reaktion auf den tiefgreifenden digitalen Wandel, der auch vor dem Gesundheitswesen nicht Halt macht. Denn immer mehr ausländische Unternehmen bieten bereits online medizinische Beratung für Patienten in Deutschland an. Das Interesse an unkomplizierter digitaler ärztlicher Beratung ist groß und die Nutzerzahlen wachsen stetig.

Baden-Württemberg hat auf diese Entwicklung reagiert und bietet seit April im Pilotprojekt „Docdirekt“ kostenfrei online medizinische Beratung für GKV-Versicherte in Stuttgart an. Patienten wenden sich im ersten Schritt telefonisch an die Docdirekt Erstauskunft. Nach einem Telefonat oder Videochat mit einer medizinischen Fachkraft, erstellt diese ein kurzes Patientenprofil mit einer Beschreibung des Anliegens. Innerhalb einer halben Stunde erfolgen dann der Rückruf eines Arztes und die Beratung. Wenn sich über die Fernbehandlung die Beschwerden eines Patienten nicht klären lassen, dann garantieren patientennah erreichbare Portalpraxen (Pep) am gleichen Tag einen Termin.

Im Idealfall ergänzen sich also digitale und analoge medizinische Beratung zu einem patienten-orientierten und effizienten Gesamtangebot. Ich hoffe, dass auch Bayern bald mit vergleichbaren Modellprojekten nachzieht.

In anderen Ländern ist die online-Sprechstunde bereits fest im Versorgungsalltag integriert: Im Nachbarland Schweiz beispielsweise sind Patienten generell angehalten als ersten Schritt die online-Sprechstunde zu nutzen und erst danach und im klaren Bedarfsfall eine Praxis aufzusuchen.

Hitzige Diskussionen auf dem Ärztetag

Die Lockerung des Fernbehandlungsverbots wurde auf dem Ärztetag intensiv und kontrovers diskutiert. Die Kritiker der neuen Verordnung befürchten unter anderem, dass eine erhöhte Nutzung von Telemedizin zu einem sinkenden Versorgungsstandard führen könnte. Die Befürworter betonten vor allem die Tatsache, dass Fernbehandlung bereits Teil der Versorgungsrealität sei: „Es ist ein Dammbruch eingetreten, der nicht mehr aufzuhalten ist, aber Sie als Ärzte müssen entscheiden, wohin das Wasser fließt“, so Dr. Norbert Metke, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung in Baden-Württemberg auf dem Ärztetag.

Die Lockerung des Fernbehandlungsverbots gibt Grund zum Optimismus für den Ausbau der Telemedizin in Deutschland. Die Ausgestaltung ist in einigen Bereichen noch ungewiss; beispielsweise beim Thema Fernverschreibungen. Konkret bleibt die Frage offen, ob Ärztinnen und Ärzte im Rahmen von Online-Sprechstunden auch Rezepte ausstellen dürfen.

Bereits im Jahr 2016 haben wir mit einem entsprechenden Änderungsantrag zur AMG-Novelle Schritte hin zur erlaubten Fernverschreibung unternommen. Leider scheiterte dieser an der Blockade der CDU/CSU (Artikel: „Rückschlag für digitale Innovation im Gesundheitswesen“). Es freut mich daher besonders, dass durch die Entscheidung des Ärztetages zur Lockerung des Fernbehandlungsverbotes auch neue Bewegung in das wichtige Thema der Fernverschreibung kommt. Ich bin überzeugt: Nur wenn auch die Verschreibung von Rezepten im Rahmen von Online-Konsultationen möglich ist, können Bürgerinnen und Bürger in Deutschland vollumfänglich von den Potenzialen der medizinischen Online-Sprechstunde profitieren.

Weitere Informationen

  • Beschluss des 121. Deutschen Ärztetages zur Lockerung des Fernbehandlungsverbotes: https://bit.ly/2If47Dn
  • Hintergrund zum Modellprojekt Fernbehandlung in Baden-Württemberg: https://www.kvbawue.de/praxis/neue-versorgungsmodelle/docdirekt/
 
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