Soziale
Politik
für dich.
Ordentliches Mitglied im Ausschuss für Gesundheit
Vorsitzende des Ausschusses
für Petitionen
Patientenbeauftragte der
SPD-Bundestagsfraktion
DAFÜR ARBEITE ICH
01
Gesundheit
Kaum etwas ist wichtiger im Leben als unsere Gesundheit. Meine wichtigsten Ziele sind gute medizinische Versorgung und Absicherung im Krankheitsfall für alle Menschen - unabhängig von Einkommen oder Wohnort. Zudem bin ich Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion für die Themen Kinder- und Jugendgesundheit, Heil- und Hilfsmittel, Arzneimittel, Impfen sowie Medizinprodukte und Patientenrechte. Großen Wert lege ich dabei auf den Austausch mit allen relevanten Akteuren. Die Falschanreize im System müssen in der nächsten Legislatur angepackt und beseitigt werden.
Gute Versorgung für Dich
Gesundheit ist keine Ware
02
Petitionen
Das Petitionsrecht ist ein Grundrecht. Es ist in Art. 17 unseres Grundgesetzes verankert und steht allen Menschen unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Alter zu. Jedermann hat das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an den Petitionsausschuss des Bundestages zu wenden. Egal ob Pflege, Rente, Klimaschutz, Bildung, Verkehr, Verteidigung - über den Petitionsausschuss machen Bürgerinnen und Bürger Politik. Sie wenden sich mit Bitten, Vorschlägen oder Beschwerden direkt an uns Abgeordnete, denn das Petitionsrecht ist das einzige direktdemokratische Element auf Bundesebene. Mit Petitionen können Themen damit direkt in das Parlament gebracht werden und erhalten direkt Aufmerksamkeit.
Dein direkter Draht ins Parlament
Info: epetitionen.bundestag.de
Öffentliche Anhörung ab 50.000 Unterstützern
03
Patientenbeauftragte
Als Patientenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion vertrete ich die Belange aller Patientinnen und Patienten. Gute und verständliche Information von Patientinnen und Patienten und starke Patientenrechte gehören zusammen. Beides stärkt die Rolle der Patientinnen und Patienten im Gesundheitssystem und sorgt für mehr Sicherheit gegenüber den anderen Akteuren. Zu starken Patientenrechten gehört auch, für erlittenen Schaden entschädigt zu werden. Das muss auch möglich sein, wenn sich persönliche Verantwortung auf dem Rechtsweg nicht mehr klären lässt aber klar ist, dass Schaden entstanden ist. Ein Härtefallfonds setzt auch nach Ablauf von Verjährungsfristen Anreize für die Aufklärung etwa von Arzneimittelskandalen. Verantwortliche können sich dann beispielsweise nicht mehr hinter Fristen verstecken. Im Rahmen der Digitalisierung dürfen Patientenrechte nicht vernachlässigt werden.
Einrichten eines Härtefallfonds
Patientenrechte wahren