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Vier Jahre, 22 Gesetze - ein Überblick
06-09-2017 Zum Ende dieser Legislatur blicke ich als Gesundheitspolitikerin mit Stolz auf die vergangenen vier Jahre zurück. Viele positive Änderungen im Gesundheitswesen konnten auf den Weg gebracht werden. Hier ein Überblick über die beschlossenen Gesetze.
Gesundheitspolitik 2013 – 2017
- Juni 2014: GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz (GKV-FQWG)
- Juni 2015: GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG)
- Juni 2015: Präventionsgesetz (PrävG)
- November 2015: Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II)
- November 2015: Hospiz- und Palliativgesetz (HPG)
- November 2015: Krankenhausstrukturgesetz (KHSG)
- Dezember 2015: E-Health-Gesetz
- April 2016: Anti-Korruptionsgesetz im Gesundheitswesen
- Juli 2016: Transplantationsregistergesetz (TxRegG)
- November 2016: Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG)
- November 2016: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2015/566 und (EU) 2015/565 zur Einfuhr und zur Kodierung menschlicher Gewebe und Gewebezubereitungen
- November 2016: Gesetz zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe (NpSG)
- Dezember 2016: Bundesteilhabegesetz (BTHG)
- Dezember 2016: Drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III)
- Januar 2017: GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz (GKV-SVSG)
- Februar 2017: Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG)
- Februar 2017: Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG)
- März 2017: Gesetz „Cannabis als Medizin“
- Juni 2017: Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG)
- Juni 2017: Blut- und Gewebegesetz
- Juni 2017: Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten
- Juli 2017: Gesetz zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen
Ganze 22 Gesetze haben wir in vier Jahren verabschiedet. Der Lohn für konstruktives Arbeiten im Gesundheitsausschuss. Jetzt müssen wir die Umsetzung begleiten und in der nächsten Legislatur nachbessern, wenn es hakt.
Doch was bewirken die 22 Gesetze im Detail?
- GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz (GKV-FQWG): Das Gesetz stärkt den fairen Wettbewerb zwischen den Kassen und erhöht die Qualität in der Versorgung.
- GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG): Ziele des Gesetzes sind die Sicherung einer flächendeckenden ambulanten Versorgung sowie die Unterstützung innovativer Versorgungsformen.
- Präventionsgesetz (PrävG): Das Gesetz bringt Verbesserungen in den Bereichen Vorbeugung, Gesundheitsförderung und Früherkennung. Krankheiten vermeiden, bevor sie entstehen | Gesundheit fördern – Krankheiten vorbeugen
- Pflegestärkungsgesetze (PSG): Die SPD hat die Stärkung der Pflege zu einem wesentlichen Schwerpunkt dieser Legislatur gemacht. Mit Erfolg! Was ändert sich in der Pflege| Diskussionsrunden zu den Pflegegesetzen | Pflegetrilogie vollendet | Die SPD wird die Pflege weiter stärken | Bundestag beschließt Pflegestärkungsgesetz II
- Palliativ- und Hospizgesetz (HPG): Das Gesetz erhöht die Leistungen der individuellen Betreuung am Lebensende. Hospizarbeit besser finanzieren | Neuregelung der Hospiz- und Palliativversorgung
- Krankenhausstrukturgesetz (KHSG): Eine qualitativ hochwertige und patientengerechte Versorgung wird durch dieses Gesetz zentrales Kriterium der Krankenhausplanung. Mehr Qualität in der Krankenhausversorgung | Bundestag beschließt Krankenhausstrukturgesetz | Den Personalnotstand in den Kliniken beseitigen
- E-Health-Gesetz: Das Gesetz hat zum Ziel die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien im Gesundheitssektor zu fördern und dadurch die Qualität der Versorgung zu verbessern. Digitalisierung: noch ein weiter Weg zu gehen
- Anti-Korruptionsgesetz im Gesundheitswesen: Das Gesetz füllt eine strafrechtliche Lücke und verankert den Tatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen im Strafgesetzbuch.
- Transplantationsregistergesetz (TxRegG): Die Einführung eines zentralen Transplantationsregisters mit Daten von verstorbenen Organspendern, Organempfängern und Lebendspendern ist Hauptanliegen des Gesetzes.
- Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG): Das Gesetz ermöglicht die verbesserte Vergütung und Versorgung der stationären psychiatrischen und psychosomatischen Behandlung und fördert die Möglichkeiten der sektorenübergreifenden Behandlung.
- Gesetz zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2015/566 und (EU) 2015/565 zur Einfuhr und zur Kodierung menschlicher Gewebe und Gewebezubereitungen: Das Gesetz dient der Gewährleistung der Qualität und Sicherheit von importiertem Gewebe und Gewebezubereitungen.
- Gesetz zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe (NpSG): Das Gesetz unterbindet die Verbreitung von NPS und schränkt dessen Verfügbarkeit als Rauschmittel ein. Bewusstsein schaffen: 500 Schüler bei Kräuteraktion geschult | NPS Gesetz tritt in Kraft - Prävention muss sein
- Bundesteilhabegesetz (BTHG): Fast ein Jahrzehnt wurde an dem Gesetz gearbeitet. Es schafft mehr Möglichkeiten und mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen.
- GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz (GKV-SVSG): Das Gesetz verbessert die Kontrollrechte und Überwachungsrechte der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane.
- Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG): Das Gesetz stellt die Weichen für eine patientengerechte und finanzierbare Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln. Mehr Recht für Patienten
- Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG): Das Gesetz ist das Ergebnis eines zweijährigen Pharma-Dialogs und sorgt für wichtige Verbesserungen in der Arzneimittelversorgung. Qualität und Transparenz in der Versorgung
- Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften: Das Gesetz ermöglicht die Verschreibung von Cannabis als Arzneimittel sowie die Erstattung durch die Krankenkassen. Cannabis als Medizin: Hilfe für Schwerkranke
- Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG): Das Gesetz bringt die Einführung einer generalistischen Ausbildung. Ziel ist den Wechsel zwischen den Pflegebereichen zu vereinfachen und zusätzliche Einsatz- und Aufstiegsmöglichkeiten zu schaffen.
- Blut- und Gewebegesetz: Mit dem Gesetz erfolgen fachliche und rechtliche Anpassungen der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand.
- Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten: Das Gesetz ermöglicht eine effektivere Bekämpfung und Verhütung von Infektionskrankheiten durch die Einführung eines datenschutzkonformen elektronischen Melde- und Informationssystems.
- Gesetz zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen: Personen, die durch eine Samenspende gezeugt wurden, ermöglicht das Gesetz durch Auskunft einer zentralen Stelle Kenntnis über ihre Abstammung zu erlangen.
Zu viele Kompromisse schaden
Auch in der Gesundheitspolitik gilt: Viel ist geschafft, viel bleibt zu tun. In der nächsten Legislatur müssen Lösungen für zahlreiche drängende Herausforderungen umgesetzt werden: Wie nutzen wir das Potential digitaler Innovationen für den Gesundheitsbereich? Wie gehen wir mit knapp sieben Milliarden Euro Beitragsschulden von Versicherten der Krankenkassen um? Welche Antworten finden wir für den stetig steigenden Pflegebedarf einer älter werdenden Gesellschaft?
In einer Großen Koalition wird besonders deutlich, dass alle Gesetz Kompromisse sind. Darüber hinaus werden zahlreiche Projekte gar nicht erst angegangen, weil der Koalitionspartner dies ablehnt. Deswegen sage ich deutlich: Wir brauchen mutige Reformen wie die
Einführung einer paritätischen Bürgerversicherung und keine weiteren vier Jahre Große Koalition.