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Pflegetrilogie vollendet
29-06-2016 - Auf einer Fraktion-vor-Ort-Veranstaltung in Bayreuth hat Martina Stamm-Fibich diese Woche das Gesamtpaket der Pflegestärkungsgesetzte (PSG) vorgestellt. Neben den bereits bekannten Neuerungen durch die Pflegestärkungsgesetze I und II, stand das am 1. Januar 2017 in Kraft tretende PSG III im Vordergrund.
Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Dritten Pflegestärkungsgesetzes (PSG III) verabschiedet. Es ist Teil einer Gesamtreform der Pflege, mit der wir die Leistungen und die Personalsituation verbessern, einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein genaueres Begutachtungsverfahren einführen.
Mit dem PSG III wird die Rolle der Kommunen in der Pflege gestärkt, um Pflegebedürftigen, Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen in ihrer vertrauten Umgebung eine erstklassige Pflegeinfrastruktur zusammen mit einer umfassenden Pflegeberatung anzubieten. Die Kommunen sollen künftig die Initiative für neue Pflegestützpunkte ergreifen. Bislang haben das die Kranken- und Pflegekassen organisiert. Ziel ist es, so lange wie möglich den Verbleib in der häuslichen und familiären Umgebung zu unterstützen und ein selbstbestimmes Leben zu gewährleisten.
Die meisten Pflegebedürftigen und Angehörigen finden sich in dem Dschungel aus Hilfsangeboten und den dazugehörigen Vorschriften nicht zurecht, insbesondere wenn Pflegefälle sehr plötzlich eintreten und die Versorgung geregelt werden muss. Welche Zuschüsse bekommt man, um eine Wohnung altengerecht umzubauen? Welches Pflegeheim ist geeignet? Wo bekommen Pflegebedürftige ehrenamtliche Hilfe? Zu solchen Fragen beraten Pflegestützpunkte. Nach einhelliger Meinung von Bund, Ländern und Kommunen gibt es bislang nicht genug Pflegestützpunkte in Deutschland.
Das PSG III setzt die Empfehlungen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege um. Es sollen dazu 60 Modellvorhaben eingerichtet werden. Zugleich vollendet das PSG III die Regelungen zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff für den Bereich „Hilfe zur Pflege“. Gegenüber dem Referentenentwurf sind Regelungen gegen Abrechnungsbetrug in der ambulanten Pflege hinzugekommen.
Das PSG III stärkt die Steuerungs- und Planungskompetenz der Kommunen. Sie werden stärker und verantwortlich in die Strukturen der Pflege vor Ort eingebunden. Wir verbessern die Pflegeberatung, erproben neue, umfassende Beratungsstrukturen und bauen die Pflegestützpunkte weiter aus. Die Kommunen erhalten ein Initiativrecht zur Einrichtung von Pflegestützpunkten. Zudem werden die Kommunen künftig besser am Auf- und Ausbau niedrigschwelliger Angebote beteiligt.
Und die Länder erhalten die Möglichkeit, regionale Pflegeausschüsse und sektorenübergreifende Landespflegeausschüsse einzurichten, in denen die Landesverbände der Pflegekassen mitarbeiten. Die Pflegeausschüsse können Empfehlungen zur Weiterentwicklung der pflegerischen Infrastruktur abgeben.