Pflegetrilogie vollendet
Juni 29, 2016Diskutieren Sie mit: Die Alternative zu PEPP?
Juli 7, 2016
Kennen Sie Ihr Petitionsrecht?
06-07-2016 - Das Petitionsrecht garantiert es jedem Bürger, sich an den Deutschen Bundestag zu wenden. Der Petitionsausschuss befasst sich mit den Bitten und Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger. Auf der Tagesordnung stehen oft die „Alltagssorgen“ der Menschen und nicht die großen weltpolitischen Themen. Zu viele Bürgerinnen und Bürgern sind ihre Mitbestimmungsrechte über den Petitionsausschuss aber nicht bekannt. Bei einer Fraktion-vor-Ort-Veranstaltung am 18. Juli in Nürnberg werden Martina Stamm-Fibich und Gabriela Heinrich Aufklärungsarbeit leisten. Artikel 17 des Grundgesetzes garantiert allen Bürgern und Bürgerinnen, eine Petition einzureichen. Unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder vom Alter kann jeder und jede – einzeln oder gemeinsam mit anderen – Bitten und Beschwerden an den Petitionsausschuss des Bundestages oder an die zuständigen Stellen der Bundesländer richten.
Mit einer Petition kann man eine Gesetzesänderung fordern oder sich über persönlich erlebtes Unrecht beschweren – zum Beispiel weil im Umgang mit Behörden etwas schief gelaufen ist.
Betrifft die Kritik mehrere Personen, kann eine Sammelpetition eingereicht werden. Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages bearbeitet jede eingereichte Anfrage. Das ist das Alleinstellungsmerkmal des Bundes-tages. Private Online-Plattformen wie change.org nehmen es nicht nur mit dem Datenschutz nicht so genau, sondern können auch nicht garantieren, dass der Bundestag sich mit den Petitionen befasst. Sie sammeln Stimmen, oft ohne ein nachfolgendes parlamentarisches Verfahren.
Petitionen können auch online direkt beim Bundestag eingereicht werden: Auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion wurden bereits 2005 E-Petitionen eingeführt. Damit haben wir Mitwirkungsrechte und Bürgerbeteiligung ausgebaut und gestärkt. Das wollen wir auch weiterhin tun.
Anhand konkreter Beispiele werden wir über die Chancen von Petitionen sprechen und informieren, sowie über Hindernisse, Vorgaben und mögliche Verbesserungen. Gerne können Sie dabei Ihre Erfahrungen aus der Praxis einbringen. Sie sind herzlich dazu eingeladen.
Programm:
18.00 Uhr: Begrüßung und Einführung
Gabriela Heinrich, MdB, stv. Sprecherin der
SPD-Bundestagsfraktion für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
18.10 Uhr: „Petitionen beim Bundestag“
Martina Stamm-Fibich, MdB, Mitglied des Petitionsausschusses
18.20 Uhr: Praktische Erfahrungen mit dem Petitionsverfahren
Doris Wittig-Moßner, Landesverband Epilepsie Bayern e.V.
18.30 Uhr: Fragerunde und Diskussion
19.25 Uhr: Fazit und Schlusswort
Gabriela Heinrich, MdB
Tagungsort:
Karl-Bröger-Zentrum (Eingang Celtisstr.)
Karl-Bröger-Str. 9, 90459 Nürnberg
Einlass ab 17.45 Uhr
Um eine Anmeldung wird gebeten:
per Fax (030) 227-76844 oder per Mail an gabriela.heinrich@bundestag.de oder im Internet
unter www.spdfraktion.de/termine bis zum 17.07.2016.