Petition erreicht das Plenum
Am Donnerstag durfte ich im Plenum zu einem einstimmigen Beschluss des Petitionsausschusses sprechen. Dabei ging es um die Reform der Beihilfe bzw. des Antragsrechts für Angehörige.
Kern des Problems ist, dass die Beihilfe ein Anrecht der jeweiligen BeamtInnen ist. Angehörige sind zwar mitversichert, aber selbst nicht antragsberechtigt.
Im Falle der Petition führte dies dazu, dass eine junge Frau von einer Psychotherapie Abstand nahm als sie erfuhr, dass ihr Vater im Zuge der Rechnungsstellung Kenntnis davon erhalten würde. Zwar gibt es die Möglichkeit eines eigenen Antragsrechts für Angehörige, allerdings erfordert auch das die Anhörung des Beihilfeberechtigten. Dabei wird diesem natürlich deutlich, dass hier etwas verborgen werden soll.
Der Ausschuss hat nun zurecht gesagt: Das darf so nicht sein. Diese Regelung ist gefährlich, nicht zeitgemäß und gerecht ohnehin nicht. Die informationelle Selbstbestimmung ist wichtiger als die Eigentümlichkeiten des Beamtenrechts. Die Bundesregierung muss das Problem angehen. Darauf wird der Ausschuss achten.
Besonders freue ich mich in diesem Zusammenhang darüber, dass diese Petition sehr gut die besondere Rolle des Petitionsausschusses verdeutlicht, der oft mit Anliegen konfrontiert wird, die entweder wenige Menschen betreffen oder denen die große Aufmerksamkeit fehlt.
Auch das es dem Ausschuss nach wie vor gelingt – über alle Fraktionsgrenzen hinweg – einstimmig zu handeln, ist ein hohes Gut.