Petition erreicht das Plenum
April 8, 2022Treffen der EU-Ombudspersonen
Mai 4, 2022
Mindestlohn steigt auf zwölf Euro
Das Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung war in 1. Lesung im Bundestag. Der Mindestlohn wird zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro erhöht.
Wer ein geringes Einkommen bezieht, hat ab Oktober mehr Geld im Geldbeutel. Für über sechs Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet das eine Lohnerhöhung und ein Lohnplus von 22 Prozent. Viele davon arbeiten in sozialen Berufen, sind Frauen oder leben in Ostdeutschland. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil betont, die geplante Erhöhung bedeute auch "mehr Respekt für diejenigen, die Tag für Tag dafür sorgen, dass der Laden läuft, die Großes leisten und das oftmals für kleines Geld". Es gehe dabei etwa um Verkäuferinnen, die in einer Bäckerei arbeiten, um Helferinnen und Helfer in der Landwirtschaft oder um Friseurinnen und Friseure.
Nach den Plänen der Bundesregierung soll mit der Mindestlohnerhöhung auch die Geringfügigkeitsgrenze auf zehn Stunden Wochenarbeitszeit und 520 Euro monatlich erhöht werden.