SPD_Sonderlogo_Rot_RGB 256pxSPD_Sonderlogo_Rot_RGB 256pxSPD_Sonderlogo_Rot_RGB 256pxSPD_Sonderlogo_Rot_RGB 256px
  • START
  • ÜBER MICH
  • MEINE ARBEIT
  • AKTUELLES
  • TERMINE
  • PRESSE
  • NEWSLETTER
  • KONTAKT
Das „Gute-Kita-Gesetz“ kommt!
Dezember 14, 2018
Mehr soziale Sicherheit für Beschäftigte, Arbeitslose, Rentnerinnen und Rentner
Dezember 17, 2018
Veröffentlicht von Redaktion at Dezember 17, 2018
Kategorien
  • Artikel
  • Berlin
  • Gesundheit
Tags

Martina Stamm-Fibich bei einer Rede im Plenum des Deutschen Bundestages. Foto: Deutscher Bundestag/Achim Melde

 

Neuregelungen im Jahr 2019 in Gesundheit und Pflege

17-12-2018 Auch in den Bereichen Gesundheit und Pflege treten zum Jahresbeginn 2019 zahlreiche Änderungen in Kraft. Wir entlasten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Rentnerinnen und Rentner und auch Kleinselbstständige bei den Beiträgen. Und wir sorgen dafür, dass Pflegekräfte im Arbeitsalltag entlastet werden. Die Krankenkassen werden 13.000 Pflegestellen in der Altenpflege und jede zusätzliche Pflegestelle im Krankenhaus finanzieren.

GKV-Versichertenentlastungsgesetz

Paritätische Finanzierung der GKV-Beiträge

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden in voller Höhe paritätisch, d.h. zu gleichen Teilen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Arbeitgebern, getragen. Um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Rentner zu entlasten, wird auch der von den Krankenkassen festzusetzende Zusatzbeitragssatz zu gleichen Teilen von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden bzw. Rentnerinnen und Rentner sowie der Rentenversicherung gezahlt.

Durchschnittlicher GKV-Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent

Den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für 2019 haben wir auf 0,9 Prozent (2018: 1,0 Prozent) abgesenkt (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) vom 26.10.2018). Wie hoch er für die Mitglieder der einzelnen Krankenkassen tatsächlich ausfällt, entscheiden die Krankenkassen. Krankenkassen, deren Finanzreserven eine Monatsausgabe übersteigen, dürfen ihren individuellen Zusatzbeitragssatz nicht mehr anheben.

Einheitlicher Mindestbeitrag entlastet Kleinselbstständige

Hohe Beiträge in der GKV überfordern kleine Selbstständige mit geringen Einkünften und Existenzgründerinnen und -gründer. Deshalb werden freiwillig versicherte Selbstständige bei den Mindestbeiträgen den übrigen freiwillig Versicherten in der GKV gleichgestellt (einheitliche Mindestbemessungsgrundlage von 1.038,33 Euro in 2019). Damit sinken die Mindestbeiträge zur Krankenversicherung und zur sozialen Pflegeversicherung für hauptberuflich Selbstständige um mehr als die Hälfte.

Entlastung bei Krankengeld oder Mutterschaftsgeld

Freiwillig Versicherte müssen während des Bezugs von Krankengeld oder Mutterschaftsgeld nur noch Beiträge auf tatsächlich bestehende beitragspflichtige Einnahmen zahlen.

Besserer GKV-Zugang für ehemalige Zeitsoldatinnen und -soldaten

Ehemalige Soldatinnen und Soldaten auf Zeit erhalten ein Beitrittsrecht zur freiwilligen Versicherung in der GKV und nach dem Ende ihrer Dienstzeit einen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen als Ersatz für die bisherige Beihilfe.

Abbau von Beitragsschulden

Die Krankenkassen haben wir verpflichtet, passive Mitgliedschaften zu beenden. Bislang endet eine freiwillige GKV-Mitgliedschaft nur dann, wenn das Mitglied seinen Austritt erklärt. Wenn ein GKV-Mitglied aber unbekannt verzogen ist, keine Beiträge mehr bezahlt und sich nicht abmeldet, wird es obligatorisch zum Höchstbeitrag weiterversichert. Damit haben die Krankenkassen fiktive Beitragsschulden angehäuft.

Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – PpSG

Zusätzliche Pflegestellen

In der vollstationären Altenpflege haben wir die Voraussetzungen für 13.000 zusätzliche Stellen geschaffen, die von den Krankenkassen ohne finanzielle Beteiligung der Pflegebedürftigen finanziert werden. Dabei können auch Teilzeitstellen, die aufgestockt werden, berücksichtigt werden.

Um die Personalausstattung in der Krankenhaus-Pflege zu verbessern, wird jede zusätzliche oder aufgestockte Pflegestelle am Krankenhausbett vollständig refinanziert.

Vergütung für Pflegekräfte

Ab 2018 werden die Tarifsteigerungen für die Pflegekräfte im Krankenhaus vollständig von den Kostenträgern refinanziert. Die zusätzlichen Finanzmittel sind zur Finanzierung von Tariferhöhungen einzusetzen. Das ist zu belegen.

Die Vergütungen von Auszubildenden in der Kinderkrankenpflege, Krankenpflege und Krankenpflegehilfe im ersten Ausbildungsjahr werden ebenfalls zukünftig vollständig von den Kostenträgern refinanziert. Die Verbesserung schafft einen deutlichen Anreiz, mehr auszubilden.

Auch in der häuslichen Krankenpflege müssen Tariflöhne von den Krankenkassen akzeptiert werden.

Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte

Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser werden finanziell dabei unterstützt, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für ihre in der Pflege tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verbessern.

Krankenkassen müssen rund 70 Millionen Euro jährlich mehr für Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen aufwenden.

Um Pflegekräfte zu entlasten, wird die Digitalisierung gefördert. Die Pflegeversicherung stellt dafür einmalig pro Einrichtung (ambulant oder stationär) 12.000 Euro zur Verfügung. Mit der Kofinanzierung der Einrichtung können Maßnahmen im Umfang von bis zu 30.000 Euro je Einrichtung finanziert werden.

Pflege zu Hause

Pflegende Angehörige erhalten leichter Zugang zu stationären medizinischen Rehabilitationsleistungen. Wenn die pflegebedürftige Person gleichzeitig in der Reha-Einrichtung betreut werden kann, übernehmen die Krankenkassen die Kosten. Andernfalls müssen Kranken- und Pflegekasse die Betreuung organisieren.

Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 3 und Menschen mit Behinderungen werden Taxifahrten zu einer ambulanten Behandlung einfacher. Sie gelten mit der ärztlichen Verordnung als genehmigt.

Längere Wegezeiten, insbesondere im ländlichen Raum, in der ambulanten Alten- und Krankenpflege sollen besser honoriert werden.

Auch in der häuslichen Krankenpflege müssen Tariflöhne von den Krankenkassen akzeptiert werden.

Pflegepersonaluntergrenzen

Zur Verbesserung der pflegerischen Versorgung müssen Krankenhäuser Pflegepersonaluntergrenzen einhalten. Durch Rechtsverordnung wurden diese Mindestgrenzen zunächst für vier pflegesensitive Bereiche festgelegt: Intensivmedizin, Geriatrie, Kardiologie, Unfallchirurgie. Die Selbstverwaltungspartner erhalten den gesetzlichen Auftrag, die Pflegepersonaluntergrenzen weiterzuentwickeln.

Krankenhausfinanzierung

Den Krankenhausstrukturfonds setzen wir für vier Jahre mit 1 Milliarde Euro jährlich fort. Die Finanzierung erfolgt wie bisher je zur Hälfte aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds und aus Mitteln der Länder. Die Anreize, für die Versorgung nicht mehr benötigte Krankenhausbetten abzubauen, werden verstärkt.

Gesetz zur Beitragssatzanpassung in der sozialen Pflegeversicherung

Der Beitrag zur Pflegeversicherung steigt um 0,5 Prozentpunkte auf 3,05 Prozent (3,3 Prozent für Kinderlose). Die Anhebung ist notwendig, weil die Leistungsverbesserungen der letzten Jahre stärker als erwartet in Anspruch genommen werden. Außerdem sollen in den nächsten Jahren weitere ausgabenwirksame Verbesserungen hinzukommen, die mit dieser Beitragssatzanhebung finanziert werden können.

Rechengrößen

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) der GKV steigt auf jährlich 60.750 Euro (2018: 59.400 Euro). Die Beitragsbemessungsgrenze der GKV steigt auf jährlich 54.450 Euro (2018: 53.100 Euro) bzw. auf monatlich 4.537,50 Euro (2018: 4.425 Euro).

Die Bezugsgröße, die für viele Werte in der Sozialversicherung wichtig ist, etwa für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung, erhöht sich auf 3.115 Euro monatlich in den alten Bundesländern und auf 2.870 Euro in den neuen Bundesländern (2018: 3.045 Euro / 2.695 Euro).
 
Share
Redaktion
Redaktion

Ähnliche Beiträge

Foto: Zerbor/UPD

Februar 1, 2023

Regierung stellt UPD als Stiftung neu auf


Mehr erfahren

Auf Druck der SPD wurden in den letzten Jahren Forschungsprojekte zu ME/CFS angestoßen. In der letzten Sitzungwoche wurde erstmals im Plenum diskutiert. Foto: dedicative-productions.de

Februar 1, 2023

Endlich Gehör für ME/CFS


Mehr erfahren

Karlotta Koperski beim Abschlussgespräch im Berliner Büro mit Martina Stamm-Fibich.

November 28, 2022

Zwei Wochen zwischen Otto-Wels-Haus und Reichstag


Mehr erfahren

Es können keine Kommentare abgegeben werden.

Wahlkreisbüro
Erlangen

Friedrich List Str. 5
91054 Erlangen
Telefon: 09131/81265-33
Fax: 09131/81265-13


Email

martina.stamm-fibich@bundestag.de

Abgeordnetenbüro
Berlin

Postanschrift:
MdB Martina Stamm-Fibich
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Besucheradresse:
Otto-Wels-Haus
Unter den Linden 50
10117 Berlin

Telefon: 030/227-774 22
Fax: 030/227-764 24

"Gesundheit ist keine Ware, in unserem System muss der Mensch im Mittelpunkt stehen."

Martina Stamm-Fibich
© 2021 Martina Stamm-Fibich. Alle Rechte vorbehalten.
IMPRESSUM & DATENSCHUTZ
      Wir verwenden Cookies auf unserer Website, um Ihnen die beste Nutzererfahrung zu bieten, indem wir uns an Ihre Vorlieben erinnern und Besuche wiederholen. Durch Klicken auf "EINVERSTANDEN" stimmen Sie der Verwendung ALLER Cookies zu.
      COOKIE EINSTLLUNGENEINVERSTANDEN
      Manage consent

      Privacy Overview

      This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. Out of these, the cookies that are categorized as necessary are stored on your browser as they are essential for the working of basic functionalities of the website. We also use third-party cookies that help us analyze and understand how you use this website. These cookies will be stored in your browser only with your consent. You also have the option to opt-out of these cookies. But opting out of some of these cookies may affect your browsing experience.
      Necessary
      immer aktiv
      Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. These cookies ensure basic functionalities and security features of the website, anonymously.
      CookieDauerBeschreibung
      cookielawinfo-checbox-analytics11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Analytics".
      cookielawinfo-checbox-functional11 monthsThe cookie is set by GDPR cookie consent to record the user consent for the cookies in the category "Functional".
      cookielawinfo-checbox-others11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Other.
      cookielawinfo-checkbox-necessary11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookies is used to store the user consent for the cookies in the category "Necessary".
      cookielawinfo-checkbox-performance11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Performance".
      viewed_cookie_policy11 monthsThe cookie is set by the GDPR Cookie Consent plugin and is used to store whether or not user has consented to the use of cookies. It does not store any personal data.
      Functional
      Functional cookies help to perform certain functionalities like sharing the content of the website on social media platforms, collect feedbacks, and other third-party features.
      Performance
      Performance cookies are used to understand and analyze the key performance indexes of the website which helps in delivering a better user experience for the visitors.
      Analytics
      Analytical cookies are used to understand how visitors interact with the website. These cookies help provide information on metrics the number of visitors, bounce rate, traffic source, etc.
      Advertisement
      Advertisement cookies are used to provide visitors with relevant ads and marketing campaigns. These cookies track visitors across websites and collect information to provide customized ads.
      Others
      Other uncategorized cookies are those that are being analyzed and have not been classified into a category as yet.
      SPEICHERN & AKZEPTIEREN