Mehr soziale Sicherheit für Beschäftigte, Arbeitslose, Rentnerinnen und Rentner
17-12-2018 Das neue Jahr fängt gut an: Zum 01.01.2019 treten gleich vier Gesetze in Kraft, die den Sozialstaat stärker machen und spürbare Verbesserungen für Beschäftigte, Arbeitslose, Rentnerinnen und Rentner bringen.
Brückenteilzeit: Mehr Selbstbestimmung bei der Arbeitszeit
Mit der Einführung der Brückenteilzeit sorgen wir dafür, dass Beschäftigte ihre Zeit selbstbestimmter einteilen können: Ab dem 01.01.2019 haben viele das Recht, auf eigenen Wunsch und ganz ohne Begründung in Teilzeit zu kommen – und zwar zwischen einem und bis zu fünf Jahre. Das Rückkehrrecht stellt sicher, dass sie anschließend wieder zur ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehren können. Zudem erhalten Teilzeitbeschäftigte mehr Rechte, in eine frühere Vollzeitstelle zurückzukehren.
Etwa 22 Millionen der 37 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland werden im neuen Jahr grundsätzlich Anspruch auf Brückenteilzeit haben. Der Anspruch ist allerdings gestuft geregelt: Nur in Unternehmen mit mehr als 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die länger als sechs Monate im Unternehmen beschäftigt sind, Anspruch auf Brückenteilzeit. In Unternehmen mit 46 bis 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern greift eine Zumutbarkeitsregelung: Arbeitgeber müssen nur einem von 15 Mitarbeitern gleichzeitig Brückenteilzeit genehmigen. Die SPD wollte diese Einschränkung nicht. Die Unionsparteien haben daran aber ihre Zustimmung zum Gesetz geknüpft.
Mehr Informationen zur neuen Brückenteilzeit:
https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Brueckenteilzeit/brueckenteilzeit.html
Qualifizierungschancengesetz: Mehr Sicherheit und Chancen in der Digitalisierung
Außerdem stärken wir jenen Beschäftigten den Rücken, die besonders von der Digitalisierung betroffen sind: Mit Beginn des neuen Jahres tritt das Qualifizierungschancengesetz in Kraft. Beschäftigte erhalten dadurch die Möglichkeit auf eine umfassende Weiterbildungsförderung durch die Bundesagentur für Arbeit, sowohl für Lehrgangskosten als auch in Form von Lohnkostenzuschüssen. Denn im digitalen Wandel soll jede und jeder den Anschluss an die neusten Entwicklungen halten können. Zudem senken wir ab dem 01.01.2019 die Beträge zur Arbeitslosenversicherung um insgesamt 0,5 Prozentpunkte und entlasten so die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Perspektivisch wollen wir die
Bundesagentur für Arbeit zur Bundesagentur für Arbeit und Qualifizierung weiterentwickeln. Beschäftigte sollen jederzeit in ihrem Berufsleben eine unabhängige Beratung in Anspruch nehmen können, die ihnen aufzeigt, welche beruflichen Perspektiven sie mit ihren vorhandenen Qualifikationen haben und welche Optionen für eine berufliche Weiterbildung sinnvoll sind. Bei Bedarf können aufbauend auf der Beratung erforderliche Qualifizierungsmaßnahmen gefördert werden.
Mehr Informationen zum Qualifizierungschancengesetz:
https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/qualifizierungschancengesetz.html
Sozialer Arbeitsmarkt: Mehr Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose
Auch für Menschen, die schon lange ohne Arbeit sind, wird es ab Neujahr 2019 deutliche Verbesserungen geben: Der flächendeckende soziale Arbeitsmarkt, den wir mit dem Teilhabechancengesetz einführen, bietet Langzeitarbeitslosen neue und vor allem langfristige Chancen auf eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Mit insgesamt vier Milliarden Euro fördern wir ab dem 01.01.2019 Arbeit statt Arbeitslosigkeit: Neben einem beschäftigungsbegleitenden Coaching für Arbeitgeber und Teilnehmende ermöglichen wir Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber - und zwar bis zur Höhe des Tariflohns. Dadurch wird der soziale Arbeitsmarkt gerade in strukturschwachen Regionen nutzbar. Ab 2019 können Jobcenter erstmals auch den Passiv-Aktiv-Tausch nutzen, durch den pro Jahr bis zu 700 Millionen Euro für die Förderung Langzeitarbeitsloser zusätzlich zur Verfügung stehen. Das ist ein Wendepunkt in der Arbeitsmarktpolitik, der ohne die
SPD niemals möglich gewesen wäre.
Mehr Informationen zum Sozialen Arbeitsmarkt:
https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Sozialer-Arbeitsmarkt/sozialer-arbeitsmarkt.html
Rentenpakt: Stabilisierung der Rente
Zum 01.01.2019 tritt der Rentenpakt und damit ein Neustart der Rente in Kraft. Wir geben eine gesetzliche Beitragssatzgarantie von maximal 20 Prozent und garantieren bis 2025 ein Rentenniveau von 48 Prozent. Das schafft Sicherheit nicht nur für jene Menschen, die nach einem langen Arbeitsleben bereits jetzt in Rente sind, sondern auch für die jüngeren Generationen. Ebenfalls sehr wichtig: Die SPD hat eine Trendwende bei der gesetzlichen Rente durchgesetzt. Die Rente wird zukünftig wieder wie die Löhne steigen. Ab dem neuen Jahr werden zudem allen Eltern für vor 1992 geborene Kinder ein weiteres halbes Jahr Kindererziehung angerechnet. Und für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in Rente gehen müssen, haben wir die Erwerbsminderungsrente weiter verbessert.
Wir wollen die Verlässlichkeit der Rente weiter stärken. Deshalb ist unser Ziel, diese „doppelte Haltelinie“ bis 2040 abzusichern. Dafür setzen wir uns gemeinsam mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund in der Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ ein. Die Rentenkommission soll ihren Bericht bis März 2020 vorlegen.
Mehr Informationen zum Rentenpakt:
https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Rentenpakt/rentenpakt.html