Das „Gute-Kita-Gesetz“ kommt!
14-12-2018 Eine gute Nachricht für alle Familien: Die Koalition hat das „
Gute-Kita-Gesetz“ beschlossen. Es muss gute Bedingungen für frühkindliche Förderung geben. Gute Arbeitsbedingungen für die Erzieherinnen und Erzieher. Und eine Entlastung von Familien. Aus all diesen Gründen hatten wir im
SPD-Wahlprogramm ein bundesweites Gesetz gefordert, um die Qualität von Kitas bundesweit zu fördern und die Kita-Gebühren schrittweise abzuschaffen.
Das setzen wir jetzt mit dem „Gute-Kita-Gesetz“ um! Wir investieren in längere Öffnungszeiten für Kitas, einen besseren Fachkraft-Kind-Schlüssel, Inklusion von Kindern mit Behinderung, sprachliche Bildung und Maßnahmen zur kindlichen Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung. Auch Fachkräfte zu gewinnen oder deren Arbeitsbedingungen zu verbessern, wird gefördert. 2019 planen wir darüber hinaus eine Fachkräfte-Offensive.
Vielerorts gibt es schon Befreiungen oder weniger Gebühren für die, die kein Geld haben. Das Gesetz stellt nun sicher, dass Erwerbstätige mit geringem Einkommen, die Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, künftig bundesweit von den Gebühren befreit werden. Die Länder können aber Teile der Bundesmittel auch verwenden, um die Kita-Beiträge für alle Familien zu senken oder abzuschaffen. Viele SPD-geführte Länder haben das längst getan – anders als die bayerische Staatsregierung.
Hintergrund
Die SPD hat einst den Startschuss dafür gegeben, dass der Bund in Kitas investiert. Dem Tagesbetreuungsausbaugesetz folgten verschiedene Investitionsprogramme. Seit 2006 sind über 400.000 neue Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren entstanden, auch durch den von uns durchgesetzten Rechtsanspruch. Aber: Noch immer fehlen Kita-Plätze. Mit einem Investitionsprogramm, das 2017 startete, wollen wir – unabhängig vom „Gute-Kita-Gesetz“ – 100.000 weitere Plätze schaffen.
Insgesamt stellen wir mit dem „Gute-Kita-Gesetz“ 5,5 Milliarden Euro bis 2022 zur Verfügung. Wenn es nach der SPD geht, unterstützt der Bund auch danach. Wir wollen zudem einen bundesweit einheitlichen Fachkraft-Kind-Schlüssel, dem sich die Länder bisher verweigern. Insofern ist das Gesetz noch nicht der letzte Schritt auf unserem Weg. Aber ein großer.