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Veröffentlicht von Redaktion at März 20, 2015
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Vor allem in Ballungszentren ist bezahlbarer Wohnraum knapp. Foto: pixelio.de/Tim Reckmann

 

Mietenbremse: Wohnen muss bezahlbar sein

Gesagt

Im Koalitionsvertrag haben wir durchgesetzt, eine gesetzliche Mietpreisbremse sowie das so genannte Bestellerprinzip im Maklerrecht einzuführen.

Getan

Der Bundestag hat am 5. März 2015 das so genannte Mietrechtsnovellierungsgesetz in 2./3. Lesung beschlossen - und zwar in genau der Fassung, die im November im Bundestag eingebracht worden war. Damit hat sich die SPD-Fraktion vollumfänglich durchgesetzt.

Bundesjustizminister Heiko Maas und die Koalitionsfraktionen hatten sich im September 2014 auf Neuregelungen verständigt, die die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags umzusetzen:

Mietpreisbremse:

In Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten darf die Miete bei Wiedervermietung von Bestandswohnungen künftig auf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden. Die Länder legen jeweils für bis zu fünf Jahre fest, für welche Gebiete die Mietpreisbremse gilt. Um Investitionen in Neubauten zu fördern, werden diese von der Mietpreisbremse ausgenommen. Gleiches gilt für die erste Vermietung nach einer umfassenden Sanierung.

Bestellerprinzip im Maklerrecht:

Künftig soll das Prinzip „Wer bestellt, der bezahlt“ sicherstellen, dass derjenige, der die Maklerleistung beauftragt, auch verpflichtet ist, die dafür anfallenden Gebühren zu tragen. In der Praxis bezahlt damit in der Regel der Vermieter.

Gerecht

Mit der Mietpreisbremse und dem Bestellerprinzip im Maklerrecht tragen wir dazu bei, dass Wohnen in Städten und Ballungsgebieten bezahlbar bleibt.

Vor allem in begehrten Lagen in Großstädten nutzen Vermieter einen Mieterwechsel immer häufiger für Preissprünge bei der Miete von 20, 30 oder 40 Prozent. Das wird künftig unterbunden. Wohnen darf in diesen Gegenden für Normalverdiener nicht unbezahlbar werden – mit der Konsequenz, dass sie in preiswertere Lagen ausweichen und lange Fahrtwege in Kauf nehmen müssen. Die Mietpreisbremse sorgt dafür, dass Mieten in angespannten Wohnlagen nur noch maßvoll steigen können. Außerdem werden Mieter bei der Wohnungssuche von der Gebühr für den Makler entlastet, der in der Regel vom Vermieter beauftragt – und künftig auch bezahlt – wird.

Darüber hinaus setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion dafür ein, den Wohnungsbau zu stärken und den sozialen Wohnungsbau wiederzubeleben. Das sind Schritte hin zu sozial ausgewogenen Städten.

Parlamentarischer Stand:

Der Gesetzentwurf zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung wurde am 05.03.2015 vom Deutschen Bundestag in 2./3. Lesung beschlossen. Am 27.03.2015 billigte der Bundesrat die Gesetze zur Mietpreisbremse und zum Bestellerprinzip bei der Maklergebühr.

Anstehende Termine:

Juni 2015: Inkrafttreten

 
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