Mietenbremse: Wohnen muss bezahlbar sein
März 20, 2015Gesundheitliche Versorgung stärken
März 25, 2015
Mehr Frauen in Führungspositionen
Mit verbindlichen Quotenregelungen per Gesetz sorgen wir dafür, dass die Führungsetagen in Deutschlands Unternehmen weiblicher werden. Das ist ein großer Schritt für mehr Gleichstellung in der Arbeitswelt.
Gesagt
Im Koalitionsvertrag haben wir durchgesetzt, den Anteil weiblicher Führungskräfte in Deutschland zu erhöhen und zu diesem Zweck Geschlechterquoten in Vorständen und Aufsichtsräten von Unternehmen sowie im Öffentlichen Dienst gesetzlich einzuführen.
Getan
Das "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" sieht v. a. folgende Regelungen vor:
Mittlere und große Wirtschaftsunternehmen
- Für Neubesetzungen von Aufsichtsräten in börsennotierten und voll mitbestimmungspflichtigen Unternehmen wird ab 2016 eine verbindliche Frauenquote von 30 Prozent gelten. Wird diese Quote nicht erfüllt, bleiben die
Aufsichtsmandate unbesetzt („Leerer Stuhl“). Nach Angaben der Regierung sind von dieser Regelung 108 Unternehmen betroffen.
- Alle Unternehmen, die entweder börsennotiert oder mitbestimmungspflichtig sind, werden zudem ab Mitte 2015 gesetzlich verpflichtet werden, für Aufsichtsräte, Vorstände und die oberste Management-Ebene Zielgrößen für den Anteil von Frauen festzulegen. Für die etwa 3.500 betroffenen Unternehmen gilt, dass sie hinter ihren jetzigen Stand nicht zurückfallen dürfen und ihre Fortschritte regelmäßig veröffentlichen müssen.
Öffentlicher Dienst
- Zur Erhöhung des Frauenanteils an Führungspositionen im öffentlichen Dienst des Bundes sowie zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit werden das Bundesgremienbesetzungsgesetz und das Bundesgleichstellungsgesetz modernisiert und weiterentwickelt.
- Unternehmen mit Bundesbeteiligung werden mit gutem Beispiel vorangehen: In Aufsichtsgremien, in denen dem Bund mindestens drei Sitze zustehen, gilt von 2016 an ebenfalls eine Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent für alle Neubesetzungen. Ab dem Jahr 2018 ist es Ziel, diesen Anteil auf 50 Prozent zu erhöhen. Für wesentliche Gremien, in die der Bund Mitglieder entsendet, gilt das gleiche Ziel.
- Die Bundesverwaltung wird künftig zudem verpflichtet, sich für jede Führungsebene konkrete Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauen- bzw. Männeranteils zu setzen. Die Zielvorgaben und Maßnahmen werden im Gleichstellungsplan der jeweiligen Dienststelle dargestellt.
Gerecht
Frauen sind heute so gut ausgebildet wie nie zuvor. Trotzdem sind Führungspositionen immer noch fest in Männerhand. Nur 17 Prozent der Aufsichtsratsposten in börsennotierten Unternehmen sind durch Frauen besetzt. In den Vorständen großer Unternehmen ist der Frauenanteil noch deutlich geringer. Freiwillige Selbstverpflichtungen haben daran in den letzten Jahren kaum etwas geändert.
Mit verbindlichen gesetzlichen Quotenregelungen für Aufsichtsräte und die öffentliche Hand sorgen wir nun dafür, dass die Führungsetagen in Deutschlands Organisationen weiblicher werden. Das ist ein großer Schritt für mehr Gleichstellung in der Arbeitswelt - und wir die Kultur der Konzerne auch für mehr Familienfreundlichkeit öffnen.