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Veröffentlicht von Redaktion at Juli 26, 2017
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Mit dem Krankenhausstrukturgesetz haben wir die Qualität der Krankenhausversorgung verbessert. Foto: colourbox/Michèle Constantini

 

Mehr Qualität in der Krankenhausversorgung

24-07-2017 Die SPD blickt mit Stolz auf viele Erfolge in der Gesundheitspolitik der gegenwärtigen Legislatur. Das Krankenhausstrukturgesetz ist ein solches Beispiel. Hinter dem etwas sperrigen Namen steht eine Sammlung von Änderungen bestehender Gesetze mit dem Ziel die Qualität der Krankenhausversorgung in Deutschland zu verbessern. In Deutschland werden in etwa 2.000 Krankenhäusern über 19 Millionen Menschen pro Jahr versorgt. Statistisch gesehen vergehen also keine fünf Jahre, bis jeder Deutsche einmal im Krankenhaus behandelt wurde. Eine gute Krankenhausversorgung ist demnach ohne Zweifel im Interesse eines jeden Bürgers und einer jeden Bürgerin. Am 5. November 2015 wurde das Krankenhausstrukturgesetz im Bundestag beschlossen, am 1. Januar 2016 trat es in Kraft. Bereits Anfang Dezember 2014 präsentierte eine Bund-Länder Arbeitsgruppe die Eckpunkte des späteren Gesetzes.

Qualität als Kriterium

Eine qualitativ hochwertige und patientengerechte Versorgung wird durch das neue Gesetz zentrales Kriterium der Krankenhausplanung. Die Qualität der Versorgung im Krankenhaus hat nun Einfluss auf die Vergütung. Für hohe Qualität in der stationären Versorgung erhalten Krankenhäuser Zuschläge; für unzureichende Qualität Kürzungen.

Stärkung der Pflege

Zur Stärkung der Pflege am Bett wird ein Pflegestellen-Förderprogramm eingerichtet. In den Jahren 2016 bis 2018 gibt es insgesamt bis zu 660 Millionen Euro an Fördermitteln für Pflegeausstattung. Der Versorgungszuschlag von 500 Millionen Euro wird ab 2017 durch einen Pflegezuschlag ersetzt. Die Verteilung erfolgt nach Personalkosten im Pflegebereich der Krankenhäuser und gibt somit Anreiz zum Aufbau einer ausreichenden Pflegeausstattung. Ab 2019 werden für die Krankenpflege jährlich 330 Millionen Euro in die Finanzierung der Behandlungskosten fließen. Dadurch können voraussichtlich 6.350 zusätzliche Pflegekräfte beschäftigt werden.

Verbesserung der Versorgungsstrukturen

Im Rahmen des Krankenhausstrukturgesetzes erfolgte die Einrichtung eines Strukturfonds. Dazu wurden einmalig 500 Millionen Euro aus dem Gesundheitsfonds verfügbar gemacht. Der Strukturfonds fördert Vorhaben der Länder zur Verbesserung der Krankenhausversorgung, wenn diese sich mit der gleichen Summe beteiligen. Die Krankenhäuser erhalten die Fördergelder zusätzlich zur notwendigen Investitionsförderung durch die Bundesländer. Nach Angaben des Wirtschaftsinstituts RWI im „Krankenhaus Rating Report 2017“ zeigt der Strukturfonds bereits positive Wirkung.

Verhandlungserfolge der SPD

Die SPD-Fraktion hat unter anderem durchgesetzt, dass der bisherige Versorgungszuschlag ab 2017 durch einen Pflegezuschlag in gleicher Höhe ersetzt wird. Die Verteilung des Geldes erfolgt nicht mehr per „Gießkannen-Prinzip“, sondern fördert gezielt Krankenhäuser, welche keine Pflegestellen abbauen und ihr Pflegepersonal angemessen entlohnen.

Ein weiterer Verhandlungserfolg: Seit langem hat sich die SPD auf Bundes- und auf Länderebene für verbindliche Mindestpersonalstandards eingesetzt. Es ist wissenschaftlich belegt, dass es einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen guter Qualität in der Krankenhausversorgung und der Anzahl von Pflegepersonal gibt. Das gilt insbesondere für die intensivmedizinische Versorgung und den Nachtdienst. Ich bin deshalb sehr froh darüber, dass die Ergebnisse der Expertinnen- und Expertenkommission „Pflegepersonal im Krankenhaus“ noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden können. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft haben den Auftrag erhalten, zunächst für besonders pflegesensitive Bereiche konkrete Personaluntergrenzen verbindlich zu vereinbaren. Damit gehen wir einen wichtigen Schritt hin zu mehr Patientensicherheit und zu besseren Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte in Krankenhäusern.

In einer großen Koalition ist jedes Gesetz auch Kompromiss. Weiterhin muss viel für eine gesicherte Krankenhausversorgung in Deutschland getan werden. Der aktuelle „Krankenhaus Rating Report“ des Wirtschaftsinstituts RWI kommt beispielsweise zu dem Ergebnis, dass in 2015 bundesweit fast jede zehnte Klink von Insolvenz bedroht war; in Bayern schrieb sogar jede dritte Klinik rote Zahlen.

Vieles muss in der nächsten Legislatur in Angriff genommen werden. Die Erfolge der gegenwärtigen Legislatur in der Gesundheitspolitik haben wieder gezeigt: Für eine hochwertige und bezahlbare Krankenhausversorgung braucht es eine starke SPD.

Weitere Informationen

  • Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit zum Krankenhausstrukturgesetz: http://bit.ly/2tLZ5cT
  • Krankenhaus Rating Report 2017 des Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung RWI: http://bit.ly/2sGdfx8
 
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