Mehr Qualität in der Krankenhausversorgung
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Hospizarbeit besser finanzieren
27-07-2017 Es ist eine der persönlichsten Entscheidungen überhaupt: In welcher Umgebung möchte ich sterben? Laut einer
Umfrage aus dem Jahr 2015 wollen über 75 Prozent der Deutschen zu Hause ihr Lebensende verbringen. Aktuelle Statistiken zeigen aber, dass sich dieser Wunsch selten erfüllt: Nur ein Viertel der über 64-Jährigen stirbt tatsächlich in vertrauter Umgebung. Grund sind häufig fehlende Versorgungsstrukturen vor Ort. Das
„Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung (HPG)“ hat zum Ziel die Leistungen der individuellen Betreuung am Lebensende zu erhöhen. Es wurde am 5. November 2015 vom Bundestag beschlossen.
Wesentliche Inhalte des Gesetzes
- Wann besteht ein Anspruch auf einen Hospizplatz? Muss ich eine Zuzahlung leisten? Wie sieht die Versorgung in einem Hospiz aus? Viele Fragen müssen auf dem Weg zur passenden Palliativversorgung beantwortet werden. Das HPG stellt den gesetzlichen Anspruch auf individuelle Beratung bei Fragen zu Hospizversorgung sicher.
- Der Mindestzuschuss der Krankenkassen für Hospize wurde erhöht. Die Krankenkassen übernehmen nun 95 Prozent der zuschussfähigen Kosten.
- Auch die finanzielle Unterstützung für ambulante Hospizdienste steigert sich durch das Gesetz. Dies gibt Hospizdiensten den Freiraum sich beispielsweise in der Trauerbegleitung von Angehörigen zu engagieren.
- Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) ermöglicht die Betreuung sterbender Menschen in ihrer vertrauten Umgebung. Die Ausweitung von SAPV Angeboten, besonders im ländlichen Raum, war ein wichtiger Schwerpunkt der neuen Gesetzgebung. Um den Aufbau zu beschleunigen wurde ein Schiedsverfahren für entsprechende Versorgungsverträge eingeführt.
- Mehr Transparenz über Verbesserungen der Hospiz- und Palliativversorgung kommt allen Bürgerinnen und Bürgern zugute. Um dies zu gewährleisten erhält der GKV-Spitzenverband den Auftrag regelmäßig über die Instrumente der Hospizversorgung zu berichten.
Im Bedarfsfall Eigeninitiative ergreifen
Jeder Mensch soll die Gewissheit haben, am Lebensende gut betreut und versorgt zu werden. Das HPG leistet dazu einen wichtigen Beitrag. Aber, wie so oft im Gesundheitsbereich, führt auch in der Palliativmedizin Eigeninitiative zur besten Versorgung. Im Bedarfsfall ist es daher ratsam, den Hausarzt, das Krankenhauspersonal oder die Krankenkasse aktiv auf lokale Angebote der Palliativversorgung anzusprechen. Diese Vorgehen kann zu positiven Überraschungen führen - nur wenigen Betroffenen ist bekannt, dass eine Versorgung im Hospiz oder eine Hospizbegleitung zu Hause weitestgehend kostenfrei ist.
Weitere Informationen
- Spotlight Gesundheit der Bertelsmann Stiftung, Fokus Palliativversorgung: http://bit.ly/2uBFsTs
- „Wegweiser Hospiz- und Palliativversorgung: Wer bietet was wo?“ der deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin: http://bit.ly/2vZj4CP
- Umfrage zum Thema „Sterben in Deutschland – Wissen und Einstellungen zum Sterben“ des deutschen Hospiz- und Palliativverband e.V.: http://bit.ly/2uwwqIR