Gesundheitspolitik: Krankheiten vermeiden, bevor sie entstehen
25-07-2017 Seit Jahren setzt sich die
SPD-Bundestagsfraktion für ein Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung ein und erarbeitete bereits 2005 einen entsprechenden Vorschlag. Diese Legislatur haben sich die mehr als 10 Jahre andauernden Bemühungen endlich ausgezahlt. Im Juli 2015 ist das „Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention“, kurz
Präventionsgesetz, zu großen Teilen in Kraft getreten. Das Präventionsgesetz bringt Verbesserungen in den Bereichen Vorbeugung, Gesundheitsförderung und Früherkennung.
Wesentliche Inhalte: Mehr Gesundheitsförderung im direkten Lebensumfeld
- Für vorsorgende Maßnahmen gibt es mehr Geld: Konkret führt das Gesetz zu 500 Millionen Euro zusätzlich für den Bereich Prävention. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Gesundheitsförderung in Kita, Schule und Kommune. Besonderes Augenmerk liegt auf der Unterstützung der betrieblichen Gesundheitsförderung.
- Etablierung einer jährlichen nationalen Präventionskonferenz: Hier legen die Sozialversicherungsträger unter Beteiligung von Bund, Ländern und Kommunen ihre Ziele für die Gesundheitsförderung fest. Dadurch gibt es in Deutschland erstmals eine gemeinsame Präventionsstrategie der Sozialversicherungsträger.
- Stärkung der Impfprävention: Das Gesetz sieht vor den Impfschutz bei allen Routineuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu überprüfen. Vor der Aufnahme in eine Kita muss ein Nachweis über eine ärztliche Impfberatung erbracht werden.
- Verstärkter Fokus auf individuelle Risikofaktoren von Patienten: Ärztinnen und Ärzte können je nach Bedarf Präventionskurse in den Bereichen Bewegung, Ernährung, Stressmanagement und Suchtmittelkonsum empfehlen. Die ärztlichen Vorschläge werden von den Krankenkassen bei der Frage der finanziellen Unterstützung der Kurse beachtet.
- Erhöhte Unterstützung für die gesundheitliche Selbsthilfe: Durch das Präventionsgesetz erhalten Organisationen der Selbsthilfe rund 30 Millionen Euro mehr Unterstützung durch die Krankenkassen.
Fazit: Strukturelle Anreize für Präventionsleistungen fehlen weiterhin
Das Präventionsgesetz bringt eine Vielzahl positiver Änderungen im Bereich der Gesundheitsförderung, aber weitere Verbesserungen müssen folgen. So zeigt beispielsweise ein
Sondergutachten der Monopolkommission (2017), dass die Krankenkassen in ihrer bisherigen Finanzierungsstruktur keinen Anreiz haben, präventiv in die Gesundheit ihrer Versicherten zu investieren. Eine paradoxe Situation, die wir ändern müssen.
Die SPD-Fraktion wird sich auch in der nächsten Legislatur für eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung für alle Bürgerinnen und Bürger einsetzen. Die Historie des Präventionsgesetzes hat es wieder gezeigt: Falls nötig kämpft die SPD auch über ein Jahrzehnt für die erfolgreiche Umsetzung wichtiger Gesetzesvorhaben.
Weitere Informationen:
- Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit zum Präventionsgesetz: http://bit.ly/2tMFl5r
- Sondergutachten der Monopolkommission: „Stand und Perspektiven des Wettbewerbs im deutschen Krankenversicherungssystem“: http://bit.ly/2uI6PNN