Mehr Personal für Psychiatrien
Zwei meiner Petitionen, die ich als Berichterstatterin im Bundestag betreue, wurden am Montag in öffentlicher Sitzung behandelt. In eine öffentliche Sitzung schafft es eine Petition, wenn sie über 50.000 Unterschriften erreicht. Das passiert nicht so oft und wenn es passiert, dann ist das für alle Beteiligten ein starkes Signal, dass hier ein Anliegen diskutiert wird, dass viele Menschen umtreibt.
Die erste Petition, gestellt durch den Bundesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen e.V. (BApK), fordert die Umsetzung geeigneter Maßnahmen, damit „in psychiatrischen, kinder- und jugendpsychiatrischen und psychosomatischen Kliniken flächendeckend und in allen Altersgruppen ausreichend Personal und genügend Zeit für eine gute Behandlung zur Verfügung stehen.“ Der Petent sieht große Defizite in der Behandlung von Erkrankten, weil die Mitarbeiter*innen der Kliniken infolge von Arbeitsverdichtung und unzureichenden Personalschlüsseln am Limit seien.
Das hat auch die Bundesregierung als Problem erkannt und den gesetzlichen Rahmen für den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) geschaffen, der neue Mindestvorgaben für die Personalhöhe vorgibt. Seit Januar 2020 gelten dadurch Mindestvorgaben für alle Psychiatrien in allen Personalbereichen, die genauestens dokumentiert werden müssen. Genau diese Dokumentationspflicht ist jedoch ein Kritikpunkt des Petenten, den er in der öffentlichen Sitzung auch deutlich machte. Er befürchtet, dass durch die zusätzliche Bürokratie das Personalplus in erwarteter Höhe von 10 Prozent wieder zunichte gemacht werde könnte. Auch forderte er, dass sich ein Personalplus an der Höhe des Bedarfs orientieren sollte und nicht nur ein Mindestmaß festlegen. Der Vertreter der Bundesregierung wies darauf hin, dass die Mindestvorgaben als „untere Haltelinie“ gedacht sind, die die Einrichtungen auch gerne überschreiten können.
Die öffentliche Sitzung hat einiges zur Klärung der Positionen beigetragen, eine Entscheidung wird der Petitionsausschuss jedoch erst zukünftig treffen. Es wird noch abzuwarten bleiben, wie genau die Reform in der Praxis ankommt. Werden die Einrichtungen mehr Personal als mindestens nötig einstellen, wie viel Geld wird in den Budgetverhandlungen für Personal erstritten und wie viel Bürokratie wird tatsächlich anfallen? Was sich bereits jetzt positiv feststellen lässt, ist, dass die Reform der Bundesregierung planmäßig alle zwei Jahre überprüft wird und bei Bedarf angepasst werden kann.