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Juni 25, 2020
Datenschutz in der Telematik
Die zweite Petition, die in der öffentlichen Sitzung am Montag beraten wurde, behandelt Bedenken zum Datenschutz in der Telematik-Infrastruktur und bei der elektronischen Patientenakte. Der Petent fordert hier die Einstellung von Zwangsmaßnahmen gegen Ärzte, die sich dem Anschluss an die Telematik verweigern, da sie dies im Sinne ihrer Patienten und dem Schutz ihrer Daten täten. Gleichzeitig fordert er erhebliche Nachbesserungen beim Datenschutz in der Telematik.
Grundsätzlich sind diese Bedenken nicht neu und auf jeden Fall verständlich: Die zentrale Datenspeicherung in der Telematik, wie sie derzeit angedacht ist, kann verwundbar gegenüber Hackerangriffen sein. Es ist von großer Wichtigkeit, dass das Bundesministerium für Gesundheit hier sauber arbeitet und in den Beratungen zum Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) klar darlegt wie der Datenschutz in diesem System gewährleistet werden soll.
Der Petent konnte in der Anhörung seine Bedenken gut veranschaulichen, wobei naturgemäß vieles hier noch Spekulationen zur Ausgestaltung und Wirkung der Telematik sind. Das Ministerium, vertreten durch den Parlamentarischen Staatssekretär Herrn Dr. Gebhart, konnte zwar einige Bedenken entkräften, allerdings gibt es dennoch einige offene Fragen wie Missbrauch oder illegaler Zugriff effektiv unterbunden werden können.
Vorsichtiger Optimismus ist angesichts des bisherigen PDSG-Entwurfes angebracht. Für die SPD-Bundestagsfraktion gilt aber nach wie vor, dass der Patient Herr über seine Daten sein muss. Nur er darf entscheiden wer diese Daten einsehen kann. Dies muss auch einen umfassenden Schutz vor widerrechtlichen Zugriffen beinhalten.