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März 26, 2015
Gesundheitliche Versorgung stärken
Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sollen in der Stadt und auf dem Land eine gute gesundheitliche Versorgung erhalten. Dafür sorgen wir mit GKV-Versorgungsstärkungssetz.
Gesagt
Die Große Koalition hatte vereinbart, die flächendeckende Gesundheitsversorgung für gesetzlich Versicherte zu verbessern und dazu u. a. Arztsitze aus überversorgten Gebieten in unterversorgte zu verlagern.
Getan
Der Deutsche Bundestag hat am 11. Juni 2015 das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz beschlossen. dies sieht unter anderem folgende Regelungen vor:
Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA – oberstes Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland) erhält den Auftrag, bis zum 31. Dezember 2016 eine neue Bedarfsplanung zur ärztlichen Versorgung zu erarbeiten. Dazu soll nicht mehr die Relation von Einwohnerzahl pro Arzt zugrunde gelegt werden, sondern der tatsächliche Versorgungsbedarf. Dabei spielen z. B. die Sozial- und die Morbiditätsstruktur (Art und Anzahl von Erkrankungen) sowie die demografische Entwicklung eine Rolle. Zudem soll die Planung kleinräumiger erfolgen, damit nicht wie bisher über- und unterversorgte Regionen in einem Planungsgebiet liegen. Die Bedarfsplanung ist die Voraussetzung für eine Regelung der Aufkäufe von Arztsitzen und ihre Verlagerung in unterversorgte Gebiete. Ab einem Versorgungsgrad von 140 Prozent in einem Gebiet sollen Arztsitze aufgekauft werden, ab 110 Prozent gilt eine Kann-Regelung.
Des Weiteren werden die Gestaltungsspielräume der Strukturfonds bei den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) erweitert, um die Niederlassung von Ärzten in unterversorgten Gebieten stärker zu fördern.
Damit gesetzlich Versicherte künftig bei einer Überweisung innerhalb von vier Wochen einen Termin bei einem Facharzt oder einer Fachärztin erhalten, sollen die KVen Terminservicestellen einrichten. Wenn kein Termin bei einer niedergelassenen Fachärztin oder einem Facharzt vereinbart werden kann, dann soll ein ambulanter Termin in einem Krankenhaus vermittelt werden. Darüber hinaus wird die Erstversorgung von psychisch Erkrankten verbessert. Unter anderem sollen dazu ab 2016 psychotherapeutische Sprechstunden eingerichtet werden.
Um die Weiterbildung von Allgemeinmedizinern zu verbessern und sie zu beschleunigen, sollen nach erfolgreichen Modellen in Hessen und Baden-Württemberg Kompetenzzentren an Hochschulen eingerichtet werden. Zusätzlich zu dem Ausbau von 5.000 auf 7.500 Stellen für die hausärztliche Weiterbildung sollen 1.000 Stellen für die Weiterbildung so genannter grundversorgender Fachärztinnen und -ärzte, wie Kinder- und Jugendärzte oder Gynäkologen, finanziert werden. Perspektivisch hat sich die Koalition darauf verständigt, eine bundesweite Stiftung zur Förderung der Weiterbildung einzurichten.
Zudem werden die Gründungsmöglichkeiten für medizinische Versorgungszentren (MVZ) weiterentwickelt. So sollen auch Kommunen die Möglichkeit erhalten, MVZen gründen zu können, um die ärztliche Versorgung in ländlichen Gebieten zu verbessern.
Patienten erhalten einen Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung, was sie bei ihrer Entscheidung unterstützen und vor nicht notwendigen medizinischen Eingriffen schützen soll.
Rückenleiden und psychische Erkrankungen werden in Chronikerprogramme der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen, die es bisher für Herz- und Zuckerkranke gibt.
Außerdem wird die medizinische Versorgung im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt verbessert. Patienten werden bei ihrer Entlassung mit notwendigen Medikamenten, einer Krankschreibung oder der Fortsetzung einer Heilmittelversorgung für die ersten Tage versorgt.
Gerecht
Gute medizinische Versorgung darf auch in Zukunft keine Frage des Einkommens oder des Wohnortes sein. Mit dem GKV-Versorgungsstärkungegesetz schaffen wir neue Rahmenbedingungen für eine flächendeckende, gut erreichbare und qualitativ hochwertige Versorgung. Gleichzeitig wird der Zugang der Versicherten zur medizinischen Versorgung verbessert und das Leistungsangebot für Patientinnen und Patienten ausgeweitet.