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Gesundheitliche Versorgung stärken
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März 31, 2015
Veröffentlicht von Redaktion at März 26, 2015
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Gesundheit fördern - Krankheiten vorbeugen

Je früher im Leben mit der Gesundheitsförderung und Prävention begonnen wird, desto eher könnten Risikofaktoren wie mangelnde Bewegung, unausgewogene Ernährung, Übergewicht, Rauchen, übermäßiger Alkoholkonsum und chronische Stressbelastungen beeinflusst werden. Besonders wichtig ist es, Familien in ihrer Gesundheitskompetenz zu stärken und ein gesundes Aufwachsen der Kinder zu fördern. Zudem müssen Betriebe eine gesundheitsfördernde Unternehmenskultur entwickeln.

Gesagt

Die Koalition vereinbarte, ein Präventionsgesetz zu verabschieden, das insbesondere die Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten wie Kita, Schule, Betrieb und Pflegeheim und die betriebliche Gesundheitsförderung stärkt und alle Sozialversicherungsträger einbezieht.

Getan

Am 18. Juni 2015 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention beschlossen.

Um die Prävention und die Gesundheitsförderung zu verstärken, sollen die Sozialversicherungsträger, die sich in diesem Bereich engagieren, effektiver zusammenarbeiten. Dazu zählen neben der gesetzlichen Krankenversicherung die gesetzliche Rentenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung und die soziale Pflegeversicherung.

Die Sozialversicherungsträger sollen künftig in einer Nationalen Präventionskonferenz, an der zudem Bund, Länder, die Kommunalen Spitzenverbände sowie die Spitzenorganisationen der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite beteiligt sind, gemeinsame Ziele und ein gemeinsames Vorgehen festlegen. So sollen die unterschiedlichen Ansätze in der Prävention und Gesundheitsförderung gebündelt und abgestimmt bei den Menschen vor Ort ankommen. Unternehmen der privaten Kranken- und Pflegeversicherung können bei entsprechender finanzieller Beteiligung als gleichwertige Mitglieder in der Nationalen Präventionskonferenz Verantwortung übernehmen.

Mit der gesetzlichen Verankerung des Lebenswelten-Ansatzes und der Möglichkeit für die Krankenkassen, Geld auch für den Aufbau und die Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen verwenden zu können, sollen zukünftig vor Ort noch zielgerichteter gesunde Lebensverhältnisse gestaltet werden.

Die Förderung der Prävention im Betrieb ist ein Schwerpunkt des Gesetzes. Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sollen hinsichtlich der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung besondere Beachtung finden. Gesundheitsfördernde Strukturen im Betrieb, eine bessere Beratung und Unterstützung durch die Krankenkassen sowie eine engere Verknüpfung mit dem Arbeitsschutz, sollen dazu führen, dass deutlich mehr Unternehmen mit Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung erreicht werden.

Insgesamt sollen die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zur Prävention und Gesundheitsförderung mehr als doppelt so hoch ausfallen. Der Ausgabenrichtwert soll auf 7 Euro je Versichertem angehoben werden. Davon sollen jeweils 2 Euro in die bessere Unterstützung von Betrieben und in die Gesundheitsförderung in Lebenswelten investiert werden. Auch die gesetzliche Pflegeversicherung erhält einen Präventionsauftrag und wird jährlich rund 21 Millionen Euro für Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention in den Pflegeeinrichtungen bereitstellen. Insgesamt stehen damit ab 2016 mehr als 500 Millionen Euro zur Verfügung.

Die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sollen zu präventionsorientierten Gesundheitsuntersuchungen weiterentwickelt werden. In Zukunft sollen dabei die individuellen Belastungen und Risikofaktoren in den Fokus rücken, die zu einer Krankheit führen können. Dazu werde auch die Überprüfung und Beratung zum Impfschutz gehören. Vor der Aufnahme in eine Kita sollen sich Eltern und andere Sorgeberechtigte zum Impfschutz ärztlich beraten lassen.

Der Gesetzentwurf verbessert auch die Vorsorge- und Präventionsleistungen in anerkannten Kurorten. So sind Erleichterungen für Versicherte mit besonderen beruflichen und familiären Belastungen vorgesehen: Beschäftigte in Schichtarbeit oder pflegende Angehörige sollen Präventionsangebote leichter in Anspruch nehmen können. Um den Anreiz hierfür zu stärken, soll die Obergrenze des täglichen Krankenkassenzuschusses von 13 Euro auf 16 Euro für Versicherte sowie von 21 Euro auf 25 Euro für chronisch kranke Kleinkinder erhöht werden.

Ein besonderer Erfolg ist auch die sehr deutliche Anhebung der Förderung von Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen, die die SPD-Fraktion in den Verhandlungen mit dem Koalitionspartner durchgesetzt haben. Für Menschen mit chronischen oder seltenen Erkrankungen, für Menschen mit Behinderungen oder für Menschen in schwierigen Lebenssituationen haben die Selbsthilfegruppen und -organisationen sowie die Selbsthilfekontaktstellen eine sehr wichtige Beratungs- und Unterstützungsfunktion. In dieser Funktion werden sie nun sehr deutlich gestärkt.

Gerecht

Durch gezielte Prävention und Gesundheitsförderung können die Gesundheit, Lebensqualität, Mobilität und Leistungsfähigkeit der Menschen über alle Lebensphasen hinweg verbessert und erhebliche Folgekosten gespart werden. Davon profitiert nicht nur jede und jeder Einzelne, sondern die Gesellschaft insgesamt.
 
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