TSVG: Gute Versorgung psychisch erkrankter Menschen sicherstellen
13-12-2018 Gesetzlich Krankenversicherte sollten mit dem
Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) schneller Arzttermine bekommen. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn am 26.09.2018 beschlossen, in dieser Woche findet die erste Lesung im Bundestag statt. Doch Teile des Gesetzes stoßen nach meiner Ansicht als Patientenbeauftragte der
SPD-Bundestagsfraktion zu Recht auf Kritik.
Denn im Kabinettsentwurf wurde kurzfristig ein Zusatz zum § 92 Abs. 6a SGB V eingeführt. Er sieht eine „gestufte Steuerung“ von hilfesuchenden psychisch kranken Menschen vor. Ausgesuchte Ärztinnen, Ärzte und Psychotherapeutinnen und -therapeuten sollen laut Entwurf in Voruntersuchungen entscheiden, ob und wo Patientinnen und Patienten welche Hilfe bekommen. Welche Qualifikation diese Ärztinnen und Ärzte haben sollen, ist bisher unklar.
Einen Mangel an Psychotherapeutinnen und -therapeuten insgesamt gibt es nicht, allerdings zu wenige mit Kassenzulassung. Das führt zu langen Wartezeiten. Mit einer unausgegorenen Regelung wie im TSVG-Entwurf wird die Versorgung psychisch erkrankter Menschen aber nicht besser. Stattdessen werden neue Hürden und ein neues Nadelöhr für alle Patientinnen und Patienten geschaffen. Deshalb unterstütze ich die Forderung, den Vorschlag im parlamentarischen Verfahren aus Gesetzentwurf zu streichen.
Dirk Heidenblut, Berichterstatter der
SPD-Fraktion für Psychotherapie befürchtet, dass die Regelung „zum Ende der freien Wahl von Therapeut und Therapieverfahren in der psychotherapeutischen Behandlung führt.“ Sie müsse deshalb wieder aus dem Entwurf gestrichen werden. Das fordern inzwischen auch gut 150.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner einer Petition, die beim Bundestag eingereicht wurde.
Auch als zuständige Berichterstatterin im Petitionsverfahren werde ich mich dafür einsetzen, dass der Gesetzentwurf im Sinne der Patientinnen und Patienten sowie der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten geändert wird. Im Januar wird es sowohl eine öffentliche Beratung der Petition mit Gesundheitsminister Spahn, als auch eine Expertinnen- und Expertenanhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages geben.
Zu letzterer werden alle betroffenen Verbände und Organisationen eingeladen. Sie haben im Vorfeld Gelegenheit, eine schriftliche Stellungnahme abzugeben und werden in der Anhörung selber von Regierungs- und Oppositionsfraktionen eingehend befragt werden können. Die abschließende 2. und 3. Lesung des Gesetzes im Plenum des
Deutschen Bundestages wird voraussichtlich im Frühjahr 2019 stattfinden.
Der Gesetzentwurf ist unter
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/terminservice-und-versorgungsgesetz.html abrufbar.