„Ausgebildete Pflegekräfte abschieben ist verrückt“
09-08-2018 Im August 2016 trat das neue
Integrationsgesetz samt „
3+2-Regelung“ in Kraft. Die Regelung besagt, dass ein Flüchtling, der in Deutschland eine Berufsausbildung begonnen hat und bestimmte Voraussetzungen erfüllt, die Ausbildung auch dann abschließen und im Anschluss zwei Jahre im Beruf arbeiten kann, wenn der Asylantrag abgelehnt wird. Inzwischen mehren sich die Hinweise darauf, dass insbesondere die von der CSU geführte bayerische Staatsregierung diese Regelung untergräbt, obwohl sie sich im Koalitionsvertrag auf Bundesebene zu ihr verpflichtet hat. So wird offenbar systematisch Personen mit und ohne abgeschlossenem Asylverfahren, die bereits eine Ausbildung abgeschlossen haben oder über einen Ausbildungsvertrag verfügen die Ausbildungserlaubnis versagt und ein Erwerbsverbot erteilt – wenn sie nicht sogar
abgeschoben werden. Betroffen sind auch Mangelberufe wie die Kranken- und Altenpflege.
Die Gesundheitsexpertin und Patientenbeauftragte der
SPD-Bundestagsfraktion, Martina Stamm-Fibich kritisiert diese Praxis scharf: „Ausgebildete Pflegekräfte abzuschieben ist verrückt. Wir haben sowohl in der Alten- als auch in der Krankenpflege einen enormen Personalmangel. Wir tun im Bund alles, um diesem Mangel beizukommen. Und gleichzeitig werden Menschen, die gerne in diesen Berufen arbeiten wollen und teilweise bereits über abgeschlossene Ausbildungen verfügen von der CSU in Bayern systematisch daran gehindert. Das kann nicht sein und ist auch bei anderen Berufsgruppen nicht nachvollziehbar. Die betroffenen Personen und die Ausbildungsbetriebe müssen Sicherheit haben. Dafür haben wir die „3+2-Regelung“ und entsprechenden Ermessensspielraum geschaffen. Die Fälle zeigen aber auch, wie dringend wir ein Einwanderungsgesetz brauchen. Herr Seehofer täte gut daran, hier endlich zu liefern anstatt Fachkräfte, die in der Bundesrepublik ausgebildet wurden, abschieben zu lassen.“