Wie die AfD mit Falschinformationen und Lügen unsere Demokratie untergräbt
01-11-2018 Mit gezielten Falschinformationen und Lügen untergräbt die Neue Rechte das Vertrauen in politische Institutionen und zersetzt unsere liberale Demokratie von innen heraus. Seit September 2017 ist mit der AfD eine politische Kraft im Bundestag vertreten, die als parlamentarischer Arm der Neuen Rechten eine ernsthafte Bedrohung für unsere Republik ist. Wie sie diese Zersetzung von innen heraus betreibt, führte die AfD in der vergangenen Woche vor. Dieses Beispiel muss allen Demokratinnen und Demokraten, allen die sich zu unserer liberalen Gesellschaft und unserer Republik bekennen, eine Warnung sein. Deshalb möchte ich es an dieser Stelle teilen.
Die AfD fährt eine groß angelegte Kampagne gegen die Unterstützung der Bundesrepublik für den UN-Migrationspakt (Global Compact for Migration), der im Dezember unterzeichnet werden soll. Der Pakt soll Migrationsströme in geregelte Bahnen lenken und Migrantinnen und Migranten besseren Schutz vor Ausbeutung, Diskriminierung und Gewalt bieten. Der Migrationspakt ist aber lediglich der Kampagnen-Aufhänger. Eigentlich geht es darum, zur im kommenden Jahr anstehenden Europawahl und den Landtags- und Kommunalwahlen Stimmung gegen Migration an sich zu machen und so zu mobilisieren. In den Wahlkontext stellt die AfD diese Kampagne selbst auf ihrer Website.
Bisher hat die Kampagne relativ wenig öffentliche Aufmerksamkeit erfahren. In der vergangenen Woche versuchte die AfD nun mit Hilfe von Falschinformationen und Lügen einen Skandal zu inszenieren - quasi als Kampagnenauftakt außerhalb der neurechten Blase. In sozialen Netzwerken wurde von AfD-Politikern verbreitet, eine über das Online-Portal des Petitionsausschusses des Bundestages eingereichte kritische Petition gegen den UN-Migrationspakt sei von dem Portal gelöscht worden. Dabei handele es sich um einen Akt der Willkür des Petitionsausschusses, es werde zensiert, Meinungsfreiheit eingeschränkt und das Petitionsrecht als Grundrecht missachtet. Eine unliebsame Petition solle gar nicht erst als solche zugelassen werden. So gehe man in diesem Land inzwischen mit abweichenden Meinungen um! Schwere Vorwürfe, starker Tobak!
Im Netz verbreiteten sich diese gezielten Falschinformationen und Lügen wie ein Lauffeuer, angeheizt vom Petenten selbst, dem AfD-Bundestagsabgeordneten und Mitglied im Petitionsausschuss Martin Hebner, dem AfD-Bundestagsabgeordneten und AfD-Obmann im Petitionsausschuss Johannes Huber, dem Parlamentarischen Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion Hansjörg Müller und dem stellvertretenden AfD-Bundessprecher Albrecht Glaser und unterstützt von diversen neurechten Blogs aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Auf dem rechten Kampagnenportal
abgeordnetencheck.de - betrieben von Sven von Storch, Beatrix von Storchs Ehemann - wird massiv mobilisiert, die dortige "Petition" hat weit über 400.000 Unterstützer. Der Tenor: DDR 2.0, Mistgabel, Widerstand als Bürgerpflicht!
Die koordinierte Lügenkampagne hatte ihren Ausgangspunkt in der AfD-Bundestagsfraktion selbst. Denn eingereicht wurde die Petition von Matthias Moosdorf. Moosdorf ist Mitarbeiter des AfD-Bundestagsabgeordneten Hebner und koordiniert für die AfD (wohlgemerkt die Partei, nicht die Fraktion) die Kampagne. Zur Kampagne gehören auch die von Hebner initiierte Kleine Anfrage zum UN-Migrationspakt (Drucksache 19/1499) und der für den 8. November im Plenum des Bundestages auf der Tagesordnung stehende Antrag der AfD-Fraktion "Keine Unterzeichnung des Global Compact for Migration".
Moosdorf reichte die Petition auf dem Online-Portal des Petitionsausschusses mit dem Wunsch nach Veröffentlichung ein. Öffentliche Petitionen können auf dem Portal innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Veröffentlichung mitgezeichnet und diskutiert werden. Wird das Quorum von 50.000 Mitzeichnungen erreicht, gibt es eine öffentliche Beratung im Petitionsausschuss. In den Richtlinien für die Behandlung öffentlicher Petitionen ist geregelt, unter welchen Umständen Petitionen veröffentlicht werden können - und wann nicht.
In diesem Fall wurde Moosdorf vom Ausschussdienst - also der Verwaltung - darüber informiert, dass aufgrund einzelner Formulierungen eine Veröffentlichung der Petition nicht e m p f o h l e n werden könne. Die konkret benannten Formulierungen seien bei Veröffentlichung geeignet, den interkulturellen Dialog zu belasten - was ein Verstoß gegen die Anforderungen der Richtlinie wäre. Wie in solchen Fällen üblich, bot der Ausschussdienst Moosdorf an, ihn dabei zu unterstützen, eine neutrale und den Richtlinien entsprechende Formulierung zu finden, so dass die Veröffentlichung empfohlen werden könnte. Auf dieses Angebot ging Moosdorf nicht ein.
Stattdessen veröffentlichte er den Bescheid des Ausschussdienstes, mit dem er über die Empfehlung der Nicht-Veröffentlichung informiert wurde, zunächst auf seiner privaten Facebook-Seite, dann auf der öffentlichen Facebook-Seite seines Chefs, des Abgeordneten Hebner, und im neurechten Blog
politikstube.com. Eine E n t s c h e i d u n g über die Veröffentlichung oder Nicht-Veröffentlichung gibt es aber bisher nicht, was der Petent und die AfD-Abgeordneten freilich wissen müssen.
Nicht haltbar ist auch die Behauptung der Löschung der Petition. Alle über das Online-Portal des Ausschusses eingereichten Petitionen wandern automatisch zunächst in ein nicht-öffentliches Verzeichnis. Wird bei einer Petition die Veröffentlichung abgelehnt, bleibt diese zunächst in dem nicht-öffentlichen Verzeichnis des Portals gespeichert. Aus Datenschutzgründen werden diese Petitionen nach einigen Monaten aus diesem Verzeichnis gelöscht. Auch eine solche Löschung hat im konkreten Fall aber nicht stattgefunden.
Das Petitionsrecht ist ein Grundrecht. Selbstverständlich gilt es auch für Mitarbeiter von AfD-Bundestagsabgeordneten. Sofern eingereichte Petitionen den geringen formalen Ansprüchen nach den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses genügen, werden sie auch parlamentarisch beraten. Im konkreten Fall läuft das Petitionsverfahren. Das können sowohl Moosdorf als Mitarbeiter als auch die AfD-Abgeordneten im Petitionsausschuss über die Datenbank des Ausschusses nachvollziehen.
Klar ist, dass es den AfD-Politikern hier nicht um den UN-Migrationspakt, sondern um ihre Mobilisierungskampagne geht. Das wird auch dadurch unterstrichen, dass bisher kein AfD-Abgeordneter im Petitionsausschuss eine persönliche Berichterstattung zur eigenen Petition beantragt hat - das Interesse an der Bearbeitung der Petition hält sich bei den AfDlern selbst offenbar in engen Grenzen.
Ein weiterer "interessanter" Aspekt: Moosdorf schwärzte - offenbar im Bewusstsein darüber, welche Folgen die Veröffentlichung persönlicher Daten im Netz haben kann - seine eigene Anschrift, nicht jedoch den Namen und die Kontaktdaten der zuständigen Mitarbeiterin des Ausschussdienstes.
Es ist ein Unding, das Petitionsrecht derart für parteipolitische Zwecke zu missbrauchen und den Petitionsausschuss mit falschen Behauptungen öffentlich in Verruf zu bringen. Damit untergräbt die AfD aus dem Parlament heraus gezielt das Vertrauen in den Bundestag als oberstes Verfassungsorgan und Herz unserer parlamentarischen Demokratie. Wer das bewusst tut, handelt in meinen Augen verfassungsfeindlich.
Dabei auch noch den Namen einer Mitarbeiterin - die mit der Entscheidung des Ausschusses nichts zu tun hat - zu veröffentlichen und sie im Netz Anfeindungen auszusetzen, geht überhaupt nicht. Die Botschaft ist klar: Wer sich der AfD "widersetzt", wird zum Abschuss freigegeben. Das widerspricht allen demokratischen Gepflogenheiten und den Grundregeln menschlichen Anstands.
Das darf nicht ohne Konsequenzen bleiben.
Zum Faktencheck von correctiv.org:
https://correctiv.org/faktencheck/politik/2018/10/26/abgeordnete-widersprechen-petition-zum-migrationspakt-nicht-geloescht