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Versicherungspflicht für Waisenrentner
04.12.2015 - Die Stimme des Petitionsausschusses geht im politischen Tagesgeschäft manchmal unter. Er befasst sich mit vielen Einzelanliegen, aber auch mit den großen gesellschaftlichen Fragen. Dennoch unterscheidet sich die Arbeit sehr von der Arbeit in anderen Ausschüssen. „Der Petitionsausschuss ist ein leiser Ausschuss. Unsere Arbeit ist kleinteilig und sehr vielfältig und oft geht die Stimme des Petitionsausschusses in der Medienlandschaft unter“, sagt Martina Stamm-Fibich.
Aber Erfolge verzeichnet der Petitionsausschuss dennoch. Am 3. Dezember 2015 hat der Deutsche Bundestag das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendung im Gesundheitswesen“, das sogenannte E-Health-Gesetz, beschlossen. In den Änderungsanträgen zum Gesetz findet man mehrere sachfremde Anträge. Das Gesetz ist somit ein sogenannter Omnibus. Darin werden verschiedene sachlich nicht zusammenhängende Sachverhalte geregelt.
Ein Teil dieses Gesetzes setzt nun die Forderung einer Petition um. Der Petent hatte sich bereits in der vergangenen Wahlperiode an den Bundestag gewandt. Er fordert, dass Waisen und Halbwaisen, die eine entsprechende Rente beziehen, als pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gelten und damit beitragsfrei versichert sind. Bislang galten sie als Rentner und mussten deshalb freiwillige Beiträge zur GKV entrichten. Die betroffenen Kinder und Jugendlichen mussten also einen nicht unerheblichen Teil ihrer Waisen- oder Halbwaisenrente an die GKV zahlen. Diese Regelung war ungerecht, weil die Kinder, die einen schweren Schicksalsschlag erlitten hatten, zudem noch finanziell benachteiligt wurden.
Der Petitionsausschuss hat das Anliegen des Petenten deshalb im September 2014 an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) überwiesen. Mit dem E-Health-Gesetz wurde nun die Forderung des Petenten umgesetzt. Der Bundestag hat beschlossen, dass Waisen- und Halbwaisenrentner künftig der Versicherungspflicht der GKV unterliegen und damit als Pflichtversicherte beitragsfrei versichert sind.
Martina Stamm-Fibich: „Die künftige Regelung schafft endlich einen Missstand ab, der Bezieher von Waisen- und Halbwaisenrenten lange benachteiligt hat. Ich freue mich besonders, dass der Anstoß von einem Bürger kam und vom Petitionsausschuss unterstützt wurde. Die Petition zeigt, dass der Petitionsausschuss eine wichtige Funktion im politischen Geschäft wahrnimmt. Der Petitionsausschuss ist das Sprachrohr zwischen den Bürgern und der Politik und er hilft uns Politikern, Missstände zu erkennen und zu verbessern.“