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Dezember 18, 2015
Barmer lenkt bei Inkontinenzhilfen ein
11.12.2015 - Die SPD-Bundestagsabgeordneten Hilde Mattheis und Martina Stamm-Fibich begrüßen den Kurswechsel der BARMER GEK in der Diskussion um die Ausschreibung von Inkontinenzhilfen. Die Abgeordneten hoffen, dass die Entscheidung der BARMER GEK eine Signalwirkung auf andere Kassen haben wird.
Die BARMER GEK hat als Reaktion auf auffällig niedrige Monatspauschalen der Anbieter das Vergabesystem der Ausschreibung gestoppt, um wieder zu dem System der Beitrittsverträge zurückzukehren.
Bereits Anfang Juni 2015 hatte die Arbeitsgruppe Gesundheit der SPD-Bundestagsfraktion ein Positionspapier mit Titel „Hilfsmittelversorgung verbessern – Versorgungsqualität für Patienten stärken“ veröffentlicht und damit auf eine schnelle Regelung der Problematik gedrängt. Denn verschiedene Anbieter von Hilfsmitteln setzen ihre monatlichen Versorgungspauschalen bei einem äußerst niedrigen Niveau an. Deshalb konnten Patienten nur durch Zuzahlung eine angemessene qualitative Versorgung an Inkontinenzhilfen in Anspruch nehmen.
„Eigentlich hätte den Krankenkassen die Preisgestaltung der Anbieter schon längst seltsam vorkommen müssen. Eine qualitativ hochwertige Versorgung von Inkontinenzpatienten für unter zehn Euro ist schlichtweg unmöglich. Wir müssen endlich einen Weg finden, um allen Versicherten eine qualitätsgesicherte Versorgung ohne Aufzahlung zu ermöglichen. In keinem Fall dürfen Ausschreibungen automatisch mit Aufzahlungen durch die Versicherten verbunden sein", sind sich die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Hilde Mattheis und die Berichterstatterin für Heil- und Hilfsmittel, Martina Stamm-Fibich einig.
In ihrem Positionspapier fordert die AG Gesundheit mit sieben Punkten unter anderem die Sicherstellung der wohnortnahen Versorgung, die konsequente Kopplung der Ausschreibung an Qualitätskriterien sowie eine qualitätsgesicherte Versorgung ohne Aufzahlung.
Nach der Überarbeitung des Hilfsmittelverzeichnisses durch den GKV-Spitzenverband und der Aufhebung der Ausschreibung durch die BARMER GEK ist nun das Gesundheitsministerium an der Reihe. Dort muss ein entsprechender Gesetzentwurf erarbeitet werden. Um betroffenen Personen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, müsse das BMG schnellstmöglich zur Lösung des sensiblen Problems beitragen, fordern die beiden Gesundheitspolitikerinnen.