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Zusammen mit Bundestagsvizepräsident Thomas Oppermann und Stefan Schwartze nach der konstituierenden Sitzung des Übergangs-Petitionsausschusses.

 

Übergangs-Petitionsausschuss nimmt Arbeit auf

27-11-2017 Am vergangenen Dienstag haben wir im Deutschen Bundestag beschlossen übergangsweise einen Hauptausschuss, einen Übergangs-Petitionsausschuss und einen Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung einzusetzen. Am vergangenen Mittwoch trat der provisorische Petitionsausschuss zum ersten Mal zusammen. Die Einsetzung des Petitionsausschusses ist eine gute Nachricht gerade für die Bürgerinnen und Bürger, die sich schon in der letzten Legislatur mit Bitten und Beschwerden an den Ausschuss gewandt haben und noch auf eine Entscheidung des Ausschusses und des Plenums warten. Ich freue mich dem Übergangs-Petitionsausschuss anzugehören und meine Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger in diesem wichtigen Ausschuss auch in dieser Legislatur fortsetzen zu können.

In der vergangenen 18. Legislatur hatte der Petitionsausschuss 26 Mitglieder, der Übergangsausschuss besteht lediglich aus neun Mitglieder. Die SPD stellt dabei zwei Mitglieder und ein stellvertretendes Mitglied. Zusammen mit Stefan Schwartze als SPD-Sprecher im provisorischen Ausschuss und Udo Schiefner als stellvertretendem Mitglied wurde ich von der SPD-Bundestagsfraktion für den Ausschuss nominiert. Der ehemalige SPD-Fraktionsvorsitzende und jetzige Bundestagsvizepräsident Thomas Oppermann leitet den Ausschuss kommissarisch bis der ordentliche Petitionsausschuss zusammentritt.

Wann das sein wird, ist wegen der unklaren Koalitions- und Regierungsbildung noch nicht absehbar. Ich hoffe allerdings auf eine möglichst schnelle Einsetzung aller Ausschüsse. Denn der Bundestag ist gewählt und kann seine Arbeit als Gesetzgeber aufnehmen, dafür braucht es weder eine Koalition noch eine Bundesregierung. Ebenfalls unklar ist noch, wie viele Mitglieder der ordentliche Petitionsausschuss in der 19. Legislatur haben wird. Eine Vergrößerung des Ausschusses gegenüber der 18. Legislatur wäre aber sicherlich sinnvoll, gerade weil das hohe Arbeitsaufkommen für die kleinen Fraktionen sonst kaum zu bewältigen sein wird. Mehr Mitglieder wären also gut für eine starke Vertretung der Interessen der Bürgerinnen und Bürger im Deutschen Bundestag durch den Petitionsausschuss.

Wir SPD-Abgeordnete haben deutlich gemacht, dass wir eine Modernisierung des Petitionswesens beim Deutschen Bundestag für notwendig halten. Mit der Forderung das Petitionsrecht zu stärken, ist die SPD auch zur Bundestagswahl angetreten. Ich freue mich auf die Debatten darüber, wie wir in diesem wichtigen Ausschuss bessere Zugänglichkeit, mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit sowie mehr Öffentlichkeit erreichen können. Denn es ist wichtig das Petitionsrecht als Grund- und Jedermannsrecht zu stärken. Den Petitionen der Bürgerinnen und Bürger als einziges direktdemokratisches Element auf Bundesebene müssen wir die Geltung verschaffen, die sie in einer modernen Demokratie haben sollten.

  • Ausführliche Informationen zum Petitionsrecht und zur Arbeit der Arbeitsgruppe Petitionen der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie hier: http://www.spdfraktion.de/themen/petitionen
  • Informationen zum Einreichen von Petitionen haben wir für Sie in der Broschüre „Kennen Sie Ihr Petitionsrecht? Petitionen leicht gemacht“ zusammengefasst: http://www.spdfraktion.de/system/files/documents/ansicht_petitionen_6seiten_102015.pdf
  • Informationen in Leichter Sprache finden Sie in der Broschüre „So können Menschen mit Behinderungen in der Politik mitmachen“: http://www.spdfraktion.de/system/files/documents/web_petitionen_leichtesprache_a5_122015.pdf
  • Die Online-Petitionsplattform des Petitionsausschusses finden Sie unter: https://epetitionen.bundestag.de/
 
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