TSVG: Schnellere Termine, bessere Versorgung
15-03-2019 Gestern haben wir im Bundestag das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) beschlossen. Gesetzlich Versicherte werden zukünftig schneller Arzttermine bekommen. Dafür bauen wir unter anderem die seit 2016 existierenden Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen aus und stärken sie.
Stärkung der Terminservicestellen
Bislang haben sie nur Termine für Fachärztinnen und –ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vergeben. In Zukunft werden sie rund um die Uhr für die ambulante Versorgung und für Notfälle ansprechbar sein. Auch bei der Suche nach einem dauerhaft versorgenden Haus- oder Kinderarzt oder einer -ärztin können Patientinnen und Patienten die Terminservicestellen nutzen. Auch per App werden künftig Terminvereinbarungen möglich.
Bessere Versorgung mit Ergo- und Physiotherapie, Logopädie, Podologie und Diätassistenz
Zudem haben wir im parlamentarischen Verfahren mehrere entscheidende Verbesserungen für das Gesetz erreicht. So reformieren wir unter anderem die Heilmittelversorgung (Ergo- und Physiotherapie, Logopädie, Podologie und Diätassistenz), indem wir die Möglichkeit einer Blankoverordnung schaffen. Die Indikationsstellung und die Verordnung eines Heilmittels erfolgt wie bisher durch die Ärztinnen und Ärzte. Die behandelnden Physiotherapeutinnen und -therapeuten können dann aber die konkrete Auswahl der Heilmittelleistung sowie die Bestimmung der Behandlungsfrequenz und der Behandlungsdauer selbständig vornehmen. Auch die Bezahlung der Physiotherapeuten wird verbessert.
Ende der Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich
Damit sich Patientinnen und Patienten darauf verlassen können, dass Hilfsmittel wie Inkontinenzartikeln oder Gehhilfen, also Rollstühle, Rollatoren, etc. von guter Qualität sind, beenden wir endlich die Hilfsmittel-Ausschreibungen in diesem Bereich. Zukünftig werden Verträge zwischen Krankenkassen und Hilfsmittelerbringern wieder auf Grundlage von Verhandlungen geschlossen.
HIV: PrEP wird Kassenleistung
Ebenfalls haben wir den GKV-Leistungskatalog erweitert. Versicherte mit einem besonderen HIV-Infektionsrisiko erhalten Anspruch auf eine medikamentöse HIV-Vorsorge (PrEP). Patientinnen und Patienten, denen aufgrund einer keimzellschädigenden Therapie ein Fruchtbarkeitsverlust droht, können auf Kosten der GKV ihre Ei- oder Samenzellen konservieren lassen, um nach ihrer Genesung eine künstliche Befruchtung vorzunehmen.
Sprechstundenangebot wird erhöht
Laut Gesetz müssen Vertragsärztinnen und -ärzte zukünftig wöchentlich mindestens 25 statt bisher 20 Sprechstunden für gesetzlich Versicherte anbieten. Fachärztinnen und -ärzte der grundversorgenden und wohnortnahen Versorgung (z.B. konservativ tätige Augenärztinnen und -ärzte, Frauenärztinnen und -ärzte und HNO-Ärztinnen und -ärzte) müssen fünf offene Sprechstunden pro Woche anbieten. Das erweiterte Angebot wird zusätzlich vergütet.
Ärztinnen und Ärzte in ländlichen und strukturschwachen erhalten mit dem TSVG zukünftig Zuschüsse. Die Kassenärztlichen Vereinigungen werden verpflichtet, in unterversorgten Gebieten eigene Praxen oder mobile und telemedizinische Versorgungsalternativen anzubieten.
Einführung der elektronischen Patientenakte
Die Krankenkassen müssen ihren Versicherten spätestens ab 2021 eine elektronische Patientenakte zur Verfügung stellen, auch das haben wir mit dem TSVG geregelt. Der Zugriff auf medizinische Daten ist dann auch mittels Smartphone oder Tablet möglich.
Hausärztliche Versorgung: Bonus für Versicherte
Als SPD haben wir durchgesetzt, dass alle Krankenkassen einen Bonus für ihre Versicherten ausschütten müssen, die sich in Hausarztverträge einschreiben. Das macht die hausärztliche Versorgung attraktiver und belohnt die teilnehmenden Versicherten. Der Bonus kann in Form von Prämien ausgezahlt werden, oder die Kassen können Zuzahlungen erlassen.
Höhere Festzuschüsse beim Zahnersatz
Ebenso haben wir erreicht, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarten höheren Festzuschüsse - 60 statt wie bisher 50 Prozent - für Zahnersatz bereits drei Monate früher als im Gesetzentwurf geplant, nämlich zum 01.10.2020 in Kraft treten. Auch müssen die Krankenhäuser im Rahmen des Entlassmanagements Versicherte zukünftig bei der Beantragung von Kurzzeitpflege, ambulanter Palliativversorgung und Haushaltshilfe unterstützen.