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Während des Fachgesprächs "Duogynon" am 13.03.2019. Foto: Stephan Pilsinger

 

Fachgespräch im Bundestag: Aufklärung im Fall „Duogynon“ gefordert

18-03-2019 In den 1960er und 1970er Jahren kamen viele Kinder mit Missbildungen auf die Welt. Der hormonelle Schwangerschaftstest „Duogynon“, hergestellt von der Schering AG, steht im Verdacht, die Schäden verursacht zu haben. Während in Großbritannien der Fall „Duogynon“ derzeit neu aufgerollt und intensiv zu einem Zusammenhang zwischen der Einnahme des Arzneimittels in der Frühschwangerschaft und Missbildungen bei Kindern geforscht wird, findet eine Aufarbeitung in Deutschland bisher kaum statt.

Gemeinsam mit meinem Abgeordnetenkollegen Stephan Pilsinger, der zuständiger Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Arzt ist, setze ich mich dafür ein, dass auch in Deutschland eine offizielle Aufarbeitung nach britischem Vorbild angegangen wird. Deshalb haben wir die Abgeordneten der demokratischen Fraktionen zu einem parlamentarischen Fachgespräch zum mutmaßlichen Arzneimittelskandal um den hormonellen Schwangerschaftstest „Duogynon“ eingeladen. Es fand in der vergangenen Woche im Bundestag statt.

Warum fordern wir die Aufarbeitung des Falls „Duogynon“?

Viele Frauen, die „Duogynon“ eingenommen haben, haben Kinder mit schweren Missbildungen zur Welt gebracht. Diese Mütter und ihre Kinder fordern eine umfassende Aufklärung des Falls „Duogynon“ und gegebenenfalls eine Entschädigung. Diese Forderung ist nachvollziehbar. Zunächst geht es aber überhaupt um Aufklärung – die muss auch in Deutschland stattfinden. Es gibt viele offene Fragen und diverse Belege für Fehlverhalten des Herstellers und der zuständigen Behörde.

Dokumente im Bestand des Landesarchivs Berlin belegen, dass der Hersteller und Mitarbeiter des damals für die Arzneimittelsicherheit zuständige Bundesgesundheitsamtes (BGA), der Vorgängerbehörde des heutigen Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), eng zusammengearbeitet haben, um „Duogynon“ am Markt zu halten – trotz diverser Hinweise auf ein bestehendes Missbildungsrisiko und obwohl bereits die auch heute noch genutzten Urintests zur Verfügung standen, um eine Schwangerschaft festzustellen.

Aufgrund von Verjährungsfristen ist eine juristische Aufarbeitung in Deutschland aber praktisch nicht mehr möglich. Deshalb und aufgrund der besonderen Verantwortung der Bundesrepublik, die sich für mich u.a. aus der Rolle des BGA ergibt, ist die Aufarbeitung eine politische Aufgabe. Dieser Aufgabe sollte sich die Bundesregierung dringend annehmen. Dabei ist gegebenenfalls auch eine soziale Entschädigung bzw. ein sozialer Ausgleich nach dem Vorbild der Entschädigung im „Fall Contergan“ zu prüfen.

Um was ging es beim Fachgespräch genau?

Am Gespräch nahmen neben zahlreichen Abgeordneten der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE als externe Experten Andre Sommer, Vorsitzender des Netzwerks Duogynon e.V., Jörg Heynemann, Fachanwalt für Medizinrecht, Marie Lyon, Vorsitzende der britischen Association for Children Damaged by Hormone Pregnancy Tests (ACDHPT) und der klinische Pharmakologe Prof. Jeffrey Aronson, University of Oxford, teil.

Marie Lyon berichtete beim Fachgespräch von der aktuellen Arbeit des unabhängigen Review-Teams, das den Fall vor allem in Hinblick auf mögliche Fehler britischer Regulierungsbehörden untersucht. Prof. Jeffrey Aronson stellte die Ergebnisse seiner gemeinsamen Forschung mit Prof. Carl Heneghan, Center for Evidence-Based Medicine an der University of Oxford vor. Die beiden Forscher haben kürzlich eine Studie veröffentlicht, in der sie einen deutlichen statistischen Zusammenhang zwischen der Nutzung hormoneller Schwangerschaftstests – wie „Duogynon“ – und Missbildungen feststellten.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Fachgesprächs waren sich einig, dass parallel zu den in Großbritannien laufenden Untersuchungen auch in Deutschland eine umfassende Aufarbeitung aufgenommen werden muss. Die derzeit von der Bundesregierung bzw. vom BfArM eingenommene Beobachterrolle in Hinblick auf die britischen Untersuchungen reicht nicht aus, auch weil der Schwerpunkt hier auf möglichen Fehlern der britischen Regulierungsbehörden liegt. Zudem lagert ein Großteil der vorhandenen Akten in deutschen Archiven und das Arzneimittel wurde in Deutschland entwickelt und produziert.

Hintergrund: Was ist „Duogynon“?

Das Hormon-Arzneimittel Duogynon, hergestellt von der Schering AG, deren Rechtsnachfolgerin die Bayer AG ist, wurde zwischen 1950 und 1981 in der Bundesrepublik Deutschland und vielen weiteren Ländern (in Großbritannien als Primodos) millionenfach als Schwangerschaftstest und zur Behandlung von Regelblutungsstörungen eingesetzt. Das Arzneimittel wurde außerdem nachweislich und systematisch als Abtreibungsmittel sowie als „Pille danach“ missbraucht.
 
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