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Schmerzmittel: Warnhinweis für mehr Patientenschutz
20-06-2018 - Der Bundesrat hat am 08. Juni 2018 entschieden, dass auf freiverkäuflichen Schmerzmitteln (Analgetika) künftig ein Warnhinweis aufgebracht werden muss. Mit der sog. Analgetika-Warnhinweis-Verordnung soll auf Gefahren hingewiesen werden, die durch Wirkstoffe wie Ibuprofen, Acetylsalicylsäure, Naproxen oder Paracetamol verursacht werden können.
Viele Menschen nehmen freiverkäufliche Schmerzmittel ein, ohne die Packungsbeilage zu lesen. Eine zu hohe Dosis oder zu lange Einnahmedauer können zu schweren Nebenwirkungen führen. „Es ist längst an der Zeit für eine Analgetika-Warnhinweis-Verordnung. Ein kurzer prägnanter Satz auf der Packung soll die Verbraucher sensibilisieren und auf die Gefahren bei der Einnahme hinweisen“, so die Patientenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion Martina Stamm-Fibich. Die Erlanger Bundestagsabgeordnete macht schon seit längerem auf die Problematik aufmerksam. Die unsachgemäße Einnahme freiverkäuflicher Schmerzmittel kann zu schweren Leber- und Nierenschäden, Magenblutungen, Schlaganfällen und Schleimhautentzündungen führen.
„Der Warnhinweis ist ein wichtiger Schritt für den Patientenschutz“, so Stamm-Fibich. Viele wissen nicht um die Gefahren der freiverkäuflichen Schmerzmittel. Die Warnung auf der Packung soll in Zukunft das Bewusstsein stärken, dass auch Medikamente, die ohne Rezept in der Apotheke gekauft werden können, Gefahren bergen. „Wir müssen nun sehen, ob der Warnhinweis genügt. Wenn sich am Umgang mit Schmerzmitteln trotz des Warnhinweises nichts ändert, müssen wir über andere Maßnahmen nachdenken“, sagt die Patientenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion.
Eine Studie des Robert-Koch-Instituts zeigt, wie dringend ein Warnhinweis ist. Die Hälfte der erwachsenen Bevölkerung nimmt im Monat mindestens einmal freiverkäufliche Schmerzmittel ein. 22 Prozent nehmen die Medikamente länger als vier Tage ein, die meisten von ihnen lesen die Packungsbeilage nicht. Mit dem Warnhinweis „Bei Schmerzen oder Fieber ohne ärztlichen Rat nicht länger anwenden als in der Packungsbeilage vorgegeben“ soll das Bewusstsein für die Gefahren geschärft werden.
Die nun vom Bundesrat beschlossene Verordnung wurde bereits vor zwei Jahren im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) unter dem damaligen Minister Hermann Gröhe ausgearbeitet. Der erste Entwurf wurde aber von vielen Seiten kritisiert und musste deshalb nachgebessert werden.