Newsletter 14: Aktuelles aus der Bundespolitik
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Januar 18, 2019
Petition für gute psychotherapeutische Versorgung öffentlich beraten
15-01-2019 Über 217.000 Personen haben die Petition der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zum Kabinettsentwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) unterstützt. Sie fordern die Streichung eines umstrittenen Regelungsvorschlags aus dem Entwurf. Dieser sieht eine „gestufte Versorgung“ für Menschen mit psychotherapeutischem Behandlungsbedarf vor. Das würde bedeuten, dass Patientinnen und Patienten vor Beginn der eigentlichen Therapie eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen müssen. Diese oder dieser würde den Bedarf prüfen und über die weitere Behandlung entscheiden.
Eingereicht wurde die Petition von Ariadne Sartorius, die Mitglied im Bundesvorstand des Bundesverbandes der Vertragspsychotherapeuten e.V. (bvvp) ist. Breite Unterstützung für die Petition gab es auch von 24 weiteren Berufsverbänden. Gestern haben wir die Petition gemeinsam mit Gesundheitsminister Jens Spahn im Petitionsausschuss beraten.
Als Patientenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion teile ich die Kritik der Psychotherapeutinnen und -therapeuten. Denn mit dem Vorschlag im Kabinettsentwurf werden zusätzliche Hürden und ein neues Nadelöhr für alle Patientinnen und Patienten geschaffen. Auch den Grundsatz der freien Arztwahl sehe ich hier gefährdet. Deshalb setze ich mich dafür ein, den Vorschlag im parlamentarischen Verfahren aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Ich bin zuversichtlich, dass dies gelingen wird
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Bei der öffentlichen Beratung im Petitionsausschuss ging der Gesundheitsminister auf die Forderungen der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sehr offen und konstruktiv ein. Darüber freue ich mich, denn tatsächlich stehen wir in der Versorgung mit psychotherapeutischen Leistungen vor großen Herausforderungen. Es ist kein Geheimnis, dass der Bedarf das vorhandene psychotherapeutische Angebot übersteigt. Patientinnen und Patienten müssen deshalb teilweise zu lange auf einen Therapieplatz warten.
Mit der Änderung der Psychotherapeuten-Richtlinie im Jahr 2017 und der Einführung unter anderem der psychotherapeutischen Sprechstunde sowie der Akuttherapie haben wir bereits wichtige Fortschritte im Sinne der Patientinnen und Patienten erreicht. Die bisherigen Maßnahmen reichen allerdings noch nicht aus. Dementsprechend herrscht zwischen Ministerium, Abgeordneten und Berufsverbänden Einigkeit über das zu erreichende Ziel – eine bessere psychotherapeutische Versorgung für alle, die sie brauchen.
Am morgigen Mittwoch werden wir mit einer öffentlichen Anhörung mit externen Sachverständigen im Gesundheitsausschuss weiter über den TSVG-Entwurf beraten. Das Gesetz soll im Frühjahr vom Bundestag verabschiedet werden.