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Veröffentlicht von Redaktion at Januar 18, 2019
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Martina Stamm-Fibich, Patientenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion. Foto: Marco Leibetseder/Editorial247.com

 

Erste Lesung im Bundestag: Gesetz für mehr Organspenden

18-01-2019 Rund 10.000 Menschen warten in Deutschland aktuell auf ein Spenderorgan. Das ist ein Problem. Um es zu lösen, hat die Koalition das Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende (GZSO) auf den Weg gebracht. Mit dem Gesetz werden wir das Transplantationsgesetz ändern. In dieser Woche haben wir es in erster Lesung im Bundestag beraten. Wir wollen es noch im ersten Halbjahr 2019 beschließen.

Um die Spendenzahlen zu erhöhen, hat Gesundheitsminister Jens Spahn eine Organabgabepflicht mit Widerspruchsmöglichkeit in die Debatte gebracht. Diese lehne ich als Patientenbeauftragte der SPD-Fraktion ab. Denn das wesentliche Merkmal der Spende ist die Freiwilligkeit. Und Selbstbestimmung geht für mich, gerade bei diesem sensiblen Thema, vor.

Ein sinnvoller Ansatz für mehr Organspenden ist aber, die Zusammenarbeit und die Strukturen rund um die Organspende zu verbessern. Hier ist noch deutlich Luft nach oben. Ein entscheidender Schlüssel liegt bei den Kliniken. Ihnen fehlen oft Zeit und Geld, um mögliche Organspenderinnen und Organspender zu identifizieren.

Deshalb wollen wir den Transplantationsbeauftragten mehr Zeit für ihre Aufgaben geben. Zukünftig wird es verbindliche Vorgaben für die Freistellung der Beauftragten geben. So soll es einen definierten Stellenanteil von 0,1 Stellen pro 10 Intensivbehandlungsbetten geben. Das bedeutet pro 100 Betten eine Transplantationsbeauftragte bzw. einen -beauftragten. Bei mehreren Intensivstationen soll es für jede Station mindestens eine Beauftragte oder einen Beauftragten geben. Der Mehraufwand wird vollständig refinanziert werden.

Potentielle Organspenderinnen und Organspender sollen besser erkannt und erfasst werden. Dazu gehört auch ein flächendeckendes Berichtssystem für die Spenderinnen- und Spendererkennung sowie deren Meldung an die zentrale Koordinierungsstelle. Abläufe und Zuständigkeiten müssen klar und nachvollziehbar dokumentiert und Angehörige besser betreut werden. Dafür schaffen wir mit dem Gesetz die Rahmenbedingungen.

Parallel zum Gesetzgebungsprozess wird unter Federführung der Deutschen Stiftung Organspende der „Gemeinschaftliche Initiativplan Organspende“ erarbeitet. Ziel des Initiativplans ist es, die Gesetzgebung zu ergänzen und Instrumente für die Umsetzung in den Kliniken zu erarbeiten. Auch Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) die Bundesärztekammer (BÄK), der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), der Verband der Privaten Krankenversicherung, die Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK), die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Patientinnen- und Patientenverbände, die Deutsche Transplantationsgesellschaft (DTG), die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI), die Stiftung „Über Leben“ und der Verein „Junge Helden“ sind an dem Prozess beteiligt.

Die Plenardebatte zur ersten Lestung des GZSO im Videomitschnitt:

 
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