Petition: Beitritt in die KVdR erleichtern
26-02-2016 - Der Deutsche Bundestag hat am 24. Februar 2016 über eine Petition abgestimmt, in der die Zugangsvoraussetzungen zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) kritisiert werden. „Die Petition hat mich auf eine Problematik aufmerksam gemacht, die aus der Aufteilung in die gesetzliche und die private Krankenversicherung resultiert“, sagt Martina Stamm-Fibich.
Frauen, die selbst jahrelang in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert waren, und mit einem verbeamteten Mann verheiratet sind, stehen mit Eintritt ins Rentenalter vor einem Problem: Ihnen fehlen Versicherungszeiten in der GKV, weil sie während der Erziehungszeiten aus dem Berufsleben ausgeschieden sind.
Häufig waren die Frauen in dieser Zeit über ihren Ehepartner privat versichert. Die Folgen dieser Entscheidung: Sie erfüllen die Voraussetzungen für die günstigere Krankenversicherung der Rentner (KVdR) nicht und müssen sich freiwillig versichern. Die Beiträge für die freiwillige gesetzliche Versicherung sind aber höher als die Beiträge für die KVdR.
Besonders betroffen sind Frauen, die spät von ihren Männern geschieden wurden. Sie müssen die höheren Beiträge zahlen, weil sie für die Kindererziehung aus dem Berufsleben ausgeschieden sind. Und durch die Scheidung verlieren sie dann die finanzielle Grundlage, die sie benötigen, um die Kosten stemmen zu können.
Wer in die KVdR möchte, muss die Neun-Zehntel-Regelung erfüllen. Die besagt, dass Versicherte neunzig Prozent der zweiten Hälfte der Erwerbszeit in der GKV versichert sein müssen. Die Erwerbszeit beginnt mit dem erstmaligen Eintritt ins Berufsleben und endet mit dem Rentenbeginn.
„Dass Voraussetzungen erfüllt werden müssen, um Mitglied der KVdR zu werden, halte ich prinzipiell für sinnvoll“, so Martina Stamm-Fibich. Die gesetzlichen Krankenversicherungen stünden sonst schlichtweg vor großen Finanzierungsproblemen. Denn eine Ausnahme bedeutet viele Ausnahmen.
Dennoch besteht hier Handlungsbedarf. Über 50 Bürgerinnen und Bürger haben sich mit dem Problem an den Petitionsausschuss gewandt. Vielen Frauen fehlen nur wenige Tage zur Erfüllung der Voraussetzungen für die KVdR.
„Der Gesetzgeber kann die Neun-Zehntel-Regelung nicht aufheben und den betroffenen Frauen die Aufnahme in der KVdR ermöglichen“, bedauert Martina Stamm-Fibich. „Mit einer Bürgerversicherung wäre das Problem gelöst – aber in der jetzigen Koalition ist eine Bürgerversicherung kein durchsetzbares Projekt“, weiß die Gesundheitspolitikerin.
Der Petitionsausschuss ist dennoch tätig geworden. Die Petition wird nun an die Bundesregierung überwiesen und den Vertretungen der Bundesländer zugeleitet. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sollen die Informationspflicht der Krankenkassen und der Rentenversicherungen ausbauen. Wer seine Versicherung kündigt oder aus seinem Arbeitsverhältnis ausscheidet, muss über die Konsequenzen aufgeklärt werden. Nur wer die Konsequenzen einer Entscheidung kennt, kann eine Handlungsalternative wählen.
Martina Stamm-Fibich hat im Vorfeld der Beratungen zur Petition bereits Gespräche mit der Seniorenvertretung des Deutschen Beamtenbundes geführt. Auch die Gesprächspartner haben deutlich gemacht, dass eine Informations- und Aufklärungspflicht notwendig ist. „Damit helfen wir zwar leider nicht den derzeit Betroffenen – aber wir helfen denjenigen vorzubeugen, die in Zukunft betroffen sein könnten“, erklärt Martina Stamm-Fibich.