Persönliche Erklärung zur Abstimmung über das 3. Bevölkerungsschutzgesetz am 18. November 2020
Die aktuelle Lage ist in jeder Hinsicht außergewöhnlich. Wir befinden uns in Mitten einer Pandemie, die von uns allen ein großes Maß an Solidarität verlangt.
Aus Artikel 2, Absatz 2 des Grundgesetzes leitet sich die Pflicht des Staates ab, für den Schutz von Gesundheit und Leben der Bürgerinnen und Bürger zu sorgen. Um diese Pflicht zu erfüllen, ergreifen die Landesregierungen zurzeit umfangreiche Schutzmaßnahmen, die darauf abzielen, die unkontrollierte Ausbreitung einer zweiten Infektionswelle zu verhindern.
Als Parlamentarierin hat für mich das gesundheitliche Wohl der Bürgerinnen und Bürger in meinem Wahlkreis Priorität. Gleichzeitig verstehe ich es natürlich auch als meine Pflicht, Regierungshandeln – egal ob auf Landes- oder auf Bundesebene – der parlamentarischen Kontrolle zu unterziehen.
In den letzten Tagen wurde viel über die Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) durch das 3. Bevölkerungsschutzgesetz diskutiert. Nicht immer haben sich alle Parteien bei ihren Aussagen an den tatsächlichen Gegebenheiten orientiert. Ich möchte noch einmal kurz umreißen, was die Koalition mit dem Gesetz bezweckt und im Anschluss darlegen, warum das Gesetz meine Zustimmung findet.
Ziel der Änderungen am IfSG ist es, einen effektiveren Grundrechtsschutz für die Bürgerinnen und Bürger, eine stärkere parlamentarische Kontrolle der Regierung und mehr Rechtssicherheit im Corona-Krisenmanagement zu erreichen. Hierzu konkretisieren wir den § 28a IfSG und legen fest, unter welchen Voraussetzungen, welche Grundrechte wie lange und zu welchem Zweck im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie eingeschränkt werden dürfen. Bislang sah das Gesetz eine sehr weite Generalklausel vor. Dieser Spielraum wird nun durch den Deutschen Bundestag auf Drängen der SPD eingeengt und die Bundesregierung dem Bundestag gegenüber einer regelmäßigen Berichtspflicht über die Entwicklung der Pandemie unterworfen. Das Gesetz legt außerdem fest, welche Maßnahmen mit welcher Eingriffsschwere bei welchem Infektionsgeschehen von den Bundesländern getroffen werden können. Hierdurch schaffen wir einen klareren Rechtsrahmen.
Darüber hinaus erlassen wir mit dem Gesetz Regelungen, die Gesundheitsämter, Krankenhäuser oder die Pflege-, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen bei der Bekämpfung der Pandemie finanziell unterstützen. Vorbereitet wird außerdem der Start der Corona-Impfstrategie, die Testkapazitäten werden erhöht und die Überwachung der Impfungen in den Impfzentren wird sichergestellt. Außerdem werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Krankenhäuser noch im Dezember weitere finanzielle Hilfe erhalten können.
Entgegen der Falschaussagen vieler Kritiker beinhaltet das Gesetz also keine Ausweitung der Regierungsbefugnisse. Es ist auch nicht der Fall, dass die Maßnahmen auf Dauer angelegt sind. Fakt ist, dass die nun definierten Schutzmaßnahmen nach § 28a IfSG an die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite gekoppelt sind. Diese ist bis zum 31. März 2021 befristet. Ebenso wird steht im Gesetz auch keine Impfpflicht gegen das Corona-Virus – auch nicht mittelbar. Der Entwurf sieht lediglich vor, dass sich Einreisende aus Risikogebieten mit unklarem Impfstatus einer ärztlichen Untersuchung unterziehen müssen. Des Weiteren ist es falsch, dass der Gesetzentwurf den Einsatz der Bundeswehr gegen die eigene Bevölkerung vorsieht. Die Vorschrift § 54 a IfSG „Vollzug durch die Bundeswehr“ richtet sich ausschließlich nach innen, in die Bundeswehr hinein. Sie dient dem Ziel den Infektionsschutz bei Soldatinnen und Soldaten zu gewährleisten.
Zusammenfassend möchte ich unterstreichen, dass wir dem Gesetz die parlamentarische Kontrolle stärken und die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger durch eine Präzisierung der möglichen Maßnahmen besser schützen. Das Gesetz wird zudem dazu beitragen, das Regierungshandeln der Länder besser zu koordinieren und mehr Rechtssicherheit zu schaffen.
Ich bin der festen Überzeugung, dass wir dieses Gesetz brauchen und spreche mich deshalb ausdrücklich für die Verabschiedung des Entwurfs aus. Ausdrücklich verurteile ich die Aussagen derjenigen, die in den letzten Tagen Parallelen zum Ermächtigungsgesetz der NS-Diktatur gezogen haben. Dieser Vergleich ist ein Hohn für alle Sozialdemokratinnen und –demokraten, die gegen das Ermächtigungsgesetz von 1933 gestimmt und dafür mit ihrem Leben bezahlt haben.
Die kritische, offene und auch emotional geführte Auseinandersetzung über politische Inhalte ist das Herzstück unserer parlamentarischen Demokratie. Dieser Grundsatz gilt selbstredend auch für die Diskussion um das 3. Bevölkerungsschutzgesetz. Die Menge an bewussten Falschaussagen und Unwahrheiten, mit der meine Kollegen und ich in den letzten Tagen überflutet wurden, ist unserer demokratischen Kultur jedoch nicht würdig. Ich wünsche mir deshalb sehr, dass wir in Zukunft wieder zu einer Diskussionskultur zurückfinden, die den faktenbasierten Austausch von Argumenten zum Kern hat. Breit gestreute Aufrufe zur Besetzung unseres demokratisch legitimierten Parlaments möchte ich nicht noch einmal erleben.