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Veröffentlicht von Redaktion at September 27, 2016
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Prävention ist der erste Schritt: Bereits 14 Erlanger Schulklassen wurden bei der Kräutertee-Aktion von Martina Stamm-Fibich in Zusammenarbeit mit der mudra über die Gefahren von Drogen aufgeklärt.

 

NPS-Gesetz tritt in Kraft - Prävention muss sein

27-09-2016 - Der Deutsche Bundestag hat in 2./3. Lesung das „Gesetz zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe“ (Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz – NpSG), so genannte „Legal Highs“, beschlossen. Das Gesetz sieht ein weitreichendes Verbot des Erwerbs, Besitzes und Handels mit neuen psychoaktiven Stoffen (NPS) und eine Strafbewehrung der Weitergabe von NPS vor. Dabei bezieht sich das Verbot erstmals auf ganze Stoffgruppen. Ziel des Gesetzes ist es, die Verbreitung von NPS zu bekämpfen und so ihre Verfügbarkeit als Konsum- und Rauschmittel einzuschränken.

Mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe sagt die Bundesregierung den Drogenherstellern den Kampf an. Künftig lassen sich ganze Stoffgruppen listen. Zwei Drittel der Stoffe, die Drogenhersteller verwenden können, werden mit den Stoffgruppen erfasst. Das Gesetz liest sich jetzt zwar wie ein Chemie-Lehrbuch, der Umfang macht es aber erst möglich, so viele Stoffe wie möglich abzudecken. Zwei Stoffgruppen sind hier besonders hervorzuheben:

  • Von 2-Phenethylamin abgeleitete Verbindungen (d.h. mit Amphetamin verwandte Stoffe, einschließlich Cathinone)
  • Cannabimimetika / synthetische Cannabinoide (d.h. Stoffe, die die Wirkung von Cannabis imitieren)
Diese Verbindungen machen seit dem Jahr 2005 zwei Drittel aller neuen Stoffe aus, die über das europäische Frühwarnsystem gemeldet werden. Je nach Entwicklung des Marktes kann es in der Zukunft angezeigt sein, weitere Stoffgruppen den Regelungen des NpSG zu unterwerfen oder aber Stoffgruppen auszuweiten oder einzuschränken.

Verboten werden generell die Herstellung, das Inverkehrbringen, der Handel und die Einführung der Drogen. Einzeltäter müssen mit einer Geldstrafe und mit bis zu drei Jahren Haft rechnen. Dealer und Banden müssen mit Haftstrafen von bis zu zehn Jahren rechnen.

Neben der gesetzlichen Regelung muss für mich ganz klar auch Prävention und Aufklärung stehen. Wir müssen den Drogen den harmlosen Anschein nehmen und über die Risiken aufklären. Meine Aufklärungskampagne „Kräutermischung – Tee sonst nix“ ist bei den Schulen auf sehr große Resonanz gestoßen. Gemeinsam mit der örtlichen Drogenhilfe mudra und dem größten Tee-Anbieter der Region gehe ich an Schulen und kläre Jugendliche über die Gefahren der Drogen auf. Mittlerweile habe ich mit der mudra mehr als 14 Schulklassen in meinem Wahlkreis besucht. Jede Schülerin und jeder Schüler bekommt am Schluss ein Päckchen echte Kräutermischungen von mir, also Tee – sonst nichts. Das soll zum kritischen Nachdenken anregen – auch dann, wenn das Gespräch vorbei ist. Lehrerinnen und Lehrer sind dankbar über dieses Angebot.
 
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