Mehr Personal für die Kontrolle der Hilfsmittelversorgung
13-07-2018 Auf Betreiben der Patientenbeauftragten der
SPD-Bundestagsfraktion Martina Stamm-Fibich bekommt das
Bundesversicherungsamt (BVA) mehr Personal für die Kontrolle der Hilfsmittelversorgung. Bislang gibt es nur eine Stelle in diesem Bereich. „Mit dieser unzureichenden Personalausstattung ist es schlicht unmöglich, die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen zu überwachen“, so die SPD-Gesundheitsexpertin. „Die nun beschlossene Aufstockung von einer auf drei Stellen ist ein wichtiger erster Schritt für eine bessere Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Hilfsmitteln. Sie reicht aber noch nicht aus.“
Laut Gesetz darf es bei Hilfsmitteln mit besonders hohem Dienstleistungsanteil keine Ausschreibungen mehr geben. Im März 2018 wurde aber bekannt, dass zwei große Krankenkassen diese Hilfsmittel weiterhin ausschreiben. Betroffen waren unter anderem Beatmungsgeräte und Hilfsmittel der Versorgung mit künstlichen Darmausgängen. Das BVA hat die beiden Kassen daraufhin aufgefordert, die entsprechenden Verträge aufzuheben. Nun muss geprüft werden, ob auch in anderen Bereichen der Hilfsmittelversorgung ähnliche Defizite bestehen.
Wegen des Personalmangels beim BVA bestehen erhebliche Rückstände bei der Bearbeitung von Beschwerden gegen die Ausschreibungen der Krankenkassen und deren Vertragsverhandlungsverfahren. „Mit nur einer Stelle im Bereich der Hilfsmittelversorgung ist eine flächendeckende Überwachung der Ausschreibungspraxis nicht möglich“, so Stamm-Fibich. „Aber auch drei Vollzeit-Stellen reichen für eine adäquate Überwachung der Ausschreibungspraxis nicht aus“, erklärt Stamm-Fibich. „Ich werde mich deshalb auch in Zukunft für eine weitere personelle Stärkung des Bundesversicherungsamtes einsetzen.“
Im Frühjahr 2017 hat der Bundestag für eine Reform des Heil- und Hilfsmittelgesetzes gestimmt. Die Reform war notwendig geworden, weil es zu Engpässen und Preisdumping in der Versorgung mit Hilfsmitteln gekommen war. Auslöser für die Gesetzesinitiative war eine Petition beim Deutschen Bundestag. Die Petenten haben auf gravierende Mängel in der Inkontinenzversorgung hingewiesen. Der Petitionsausschuss hat die Kritik aufgegriffen und das Bundesministerium für Gesundheit zum Handeln aufgefordert.