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HIV-Hilfegesetz: Finanzierung gesichert
30-03-2017 - Nach langen und zähen Verhandlungen haben wir eine Lösung für die Finanzierung der Bundesstiftung „Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen“ gefunden. Auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion wird im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Blut- und Gewebegesetz auch das HIV-Hilfegesetz (HIVHG) geändert. Damit schaffen wir endlich Planungssicherheit für alle an HIV-infizierten Bluterkrankten, die auf die Hilfe der Stiftung angewiesen sind.
Langfristige finanzielle Sicherheit für die Betroffenen
Die wichtigste Neuerung ist, dass die bislang unsichere Finanzierung der Stiftung nun langfristig gesichert wird. Das HIVHG sah bislang eine Auflösung der Stiftung vor, wenn die bereitgestellten Mittel erschöpft sind. Da dieser Punkt bereits überschritten ist, sind die Auszahlungen an die Betroffenen derzeit nur durch eine Überbrückungsfinanzierung des Bundes bis März 2018 sichergestellt. Das verunsichert die Betroffenen.
Mit der Gesetzesänderung stellt die SPD-Bundestagsfraktion jetzt sicher, dass die Stiftung langfristig weiterfinanziert wird. An der Finanzierung der Stiftung waren seit ihrer Gründung im Jahr 1995 der Bund, die Bundesländer, die involvierten pharmazeutischen Unternehmen und das Deutsche Rote Kreuz (DRK) beteiligt. Die neue Lösung sieht vor, dass der Bund die benötigten Mittel in Höhe von 8,7 Millionen Euro zukünftig jährlich komplett zur Verfügung stellt.
Zusätzlich schaffen wir weitere längst überfällige Verbesserungen für die Betroffenen: Ab 2019 werden die finanziellen Hilfeleistungen für die Betroffenen dynamisiert. Das heißt, dass der Wertverlust durch Inflation zukünftig analog zu den Anpassungen in der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeglichen wird und die Zahlungen entsprechend jährlich erhöht werden. Infolge dieser Dynamisierung steigt der Finanzierungsbeitrag des Bundes im Jahr 2019 auf neun bis zehn Millionen Euro pro Jahr.
Im Moment erhalten HIV-infizierte Personen 766,94 Euro im Monat. Nach Ausbruch der AIDS-Erkrankung erhöht sich diese Zahlung auf 1.533,29 Euro im Monat. Auch Kinder haben nach dem Tod eines infizierten Elternteils bis zum Ende ihrer Berufsausbildung einen Anspruch auf 511,29 Euro monatlich. Diese Beträge wurden seit 1995 kein einziges Mal erhöht. Die Forderung nach einer Berücksichtigung der Inflation ist daher absolut berechtigt, denn die Betroffenen sind existenziell auf die finanziellen Leistungen der Stiftung angewiesen.
Ursprung der Stiftung
Die Stiftung „Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen“ wurde 1995 im Rahmen des HIV-Hilfegesetzes gegründet. Voraus ging ein „Blutprodukteskandal“ unter dessen Folgen die Betroffenen bis heute leiden. In den 1980er-Jahren waren an Hämophilie (Bluterkrankheit) erkrankte Personen mit Medikamenten behandelt worden, die aus verunreinigtem Blut gewonnen wurden. Sie haben sich so unverschuldet mit dem HI-Virus infiziert. Die Aufarbeitung dieses Skandals führte zum HIV-Hilfegesetz und zur Einrichtung der Stiftung. Die Finanzierung der Hilfen war ursprünglich nur bis 2004 gesichert, da man mit einer geringeren Lebenserwartung der Patientinnen und Patienten rechnete. Die im Anschluss bereit gestellten Mittel sind inzwischen ebenfalls verbraucht weshalb die Stiftung schon heute durch zusätzliche Bundesmittel unterstützt werden muss.
Die neue Lösung bietet den unverschuldet HIV-infizierten Menschen nun endlich Sicherheit für ihr gesamtes weiteres Leben. Das ist ein großer Erfolg, aber auch ein überfälliger Schritt. Denn die Menschen, die auf die finanzielle Hilfe angewiesen sind, brauchen und verdienen Planungssicherheit.