GKV-Beiträge: Ein kleiner Schritt für Selbstständige
16-02-2017 – Die Beitragsschulden von Krankenversicherten sind im Jahr 2016 um 1,5 Milliarden Euro auf sechs Milliarden Euro gestiegen. Dabei haben die Selbstständigen den größten Anteil der Schulden, weil sie sich häufig die Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung nicht leisten können. Der Deutsche Bundestag hat nun einen ersten Schritt unternommen, um das Verfahren der Beitragsbemessung für Selbstständige gerechter zu gestalten. Am 16. Februar 2017 hat der Deutsche Bundestag in 2. und 3. Lesung einen Änderungsantrag zum Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) beschlossen, mit dem die Situation von Selbstständigen in Zukunft verbessert werden soll.
Zu hohe Versicherungsbeiträge für Solo-Selbstständige
Der hohe Schuldenberg von sechs Milliarden Euro ist das Resultat des Systems der Beitragsbemessung. Grundsätzlich richtet sich die Beitragsbemessung auch für Selbstständige nach dem erzielten Einkommen. Allerdings kann nicht ein beliebig niedriger Wert angegeben werden. Für Selbstständige mit geringem Einkommen wird deshalb ein fiktives Mindesteinkommen angenommen.
Diese sog. Mindestbemessungsgrenze beträgt derzeit 2.231,25 Euro. Es wird also angenommen, dass jeder Selbstständige monatlich mindestens diesen Betrag verdient. Die Realität sieht aber meist anders aus – vor allem bei der großen Gruppe der Solo-Selbstständigen. Ihr Jahresverdienst liegt im Schnitt bei knapp 10.000 Euro. Betroffen sind zum Beispiel Kioskbesitzer, Hausmeister oder Kosmetikerinnen.
Einen Großteil ihres Einkommens zahlen die Solo-Selbstständigen in die Krankenversicherung: Durchschnittlich 3.500 Euro pro Jahr beziehungsweise monatlich rund 340 Euro. Das, was vom Einkommen bleibt, reicht dann meist nicht zum Leben. Deshalb häufen gerade die Solo-Selbstständigen vermehrt Schulden an.
Das wissenschaftliche Institut der AOK kritisiert deshalb die aktuelle Beitragsbemessung. Der Schuldenberg zeigt deutlich, dass die Rechnung nicht aufgeht. Eine Ursache für die rasant ansteigenden Schulden ist die Veränderung in Erwerbsbiografien. War es früher üblich, von der Ausbildung bis zur Rente in einem Unternehmen angestellt zu sein, wandelt sich dies in der heutigen Zeit.
Vermehrt gibt es sog. Patchwork-Biografien, in denen sich Zeiten einer Festanstellung mit Zeiten von Selbstständigkeit abwechseln. Das Krankenversicherungssystem ist aber noch so konzipiert, als gäbe es überwiegend geradlinige Lebensläufe. Das Problem der Solo-Selbstständigen resultiert also aus einem gesellschaftlichen Wandel.
Probleme treten nicht nur in der gesetzlichen Krankenversicherung auf, sondern es trifft auch privat Krankenversicherte. Solo-Selbstständige, die in der PKV versichert sind, müssen bis zu 58 Prozent ihres Einkommens als Beitrag zur Krankenversicherung aufbringen. Mit dem 2013 eingeführten Notlagentarif sollen Beitragsschuldner entlastet werden.
Versicherte im Notlagentarif zahlen zwar deutlich geringere Beiträge, die Leistungen sind dafür aber auch nur auf die Akutversorgung beschränkt. Aktuell sind 116.000 Menschen im Notlagentarif versichert. Diese Zahl macht deutlich, wie viele Betroffene es gibt.
Auf dem Wege der Besserung
Mit einem Änderungsantrag zum Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) hat der Deutsche Bundestag nun beschlossen, dass das Beitragsbemessungsverfahren in der GKV in Zukunft umgestellt wird. Selbstständige können künftig ihre tatsächlichen beitragspflichtigen Einnahmen nachweisen. Sind die Einnahmen geringer als der gezahlte monatliche Beitrag, werden dem Mitglied die zu viel gezahlten Beiträge erstattet. Aber: Die Mindestbeitragsbemessungsgrenze bleibt bestehen.
Die SPD-Fraktion hätte sich an dieser Stelle eine weitreichendere Lösung gewünscht. „Um den Schuldenberg abzubauen, müssen wir ernsthaft über eine Entschuldung nachdenken“, so die Bundestagsabgeordnete Martina Stamm-Fibich. Die Schuldner mit ihren häufig sehr prekären Einkommen werden es nicht alleine schaffen, sechs Milliarden Euro Schulden zu tilgen. „Und wollen wir eine nachhaltige Lösung, so sollten wir uns über die Absenkung, womöglich auch über eine Abschaffung der Mindestbeitragsbemessungsgrenze Gedanken machen“, ergänzt Stamm-Fibich.
Viele Solo-Selbstständige haben real nicht das Mindesteinkommen von 2.231 Euro, das als Mindestbemessungsgrenze angenommen wird. „Krankenkassenbeiträge dürfen Menschen nicht finanziell überfordern. Deshalb dürfen wird die Realität nicht verkennen: Veränderte Erwerbsbiografien erfordern neue Möglichkeiten der Absicherung. Was wir wirklich brauchen ist ein umfassendes Konzept, das die besondere Situation von Solo-Selbstständigen berücksichtigt. Dazu gehören neben einer anderen Mindestbeitragsbemessung zum Beispiel auch ein entsprechendes System der Altersvorsorge und eine bessere Förderung von Existenzgründern", erläutert Stamm-Fibich.
Im April 2015 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einen Dialogprozess zum Thema Arbeiten 4.0 gestartet. Ende 2016 wurde dazu ein Weißbuch veröffentlicht. Die SPD will in Zukunft Selbstständigkeit besser absichern. Sie setzt sich dafür ein, dass Selbstständige grundsätzlich in die Rentenversicherung einbezogen werden. Dabei sollen auch unterschiedliche Modelle der Selbstständigkeit berücksichtigt werden.
„Die SPD hat das Problem erkannt und wird sich in Zukunft auch weiterhin für eine weitreichendere Lösung einsetzen, die die veränderte Arbeitswelt berücksichtigt“, so Martina Stamm-Fibich.