Gesetze: Das ändert sich ab dem 1. Januar
Auch wenn das Jahr 2020 von der Corona-Pandemie geprägt war, wurden im Bundestag eine Reihe von Gesetzesänderungen- und Neuerungen beschlossen. Hier finden Sie eine Übersicht über die am 1. Januar 2021 in Kraft tretenden Beschlüsse:
Erhöhung Kindergeld, Kinderfreibetrag: Das Kindergeld steigt um weitere 15 Euro pro Monat und pro Kind. Der Kinderfreibetrag wird entsprechend angehoben.
Erhöhung Grundfreibetrag (Existenzminimum und kalte Progression): Der steuerliche Grundfreibetrag steigt um 336 auf 9744 Euro. Für 2022 ist eine weitere Anhebung um 240 Euro vorgesehen. Dadurch erhöht sich das verfügbare Einkommen der Beschäftigten, da Einkommensteuer erst auf das Einkommen oberhalb des Grundfreibetrages erhoben wird. Wir gleichen mit dieser Erhöhung zugleich den Effekt der „kalten Progression“ für 2020 und 2021 aus.
Abschaffung/Reduzierung Soli für über 90 %: Der Solidaritätszuschlag wird für rund 90 % der bisherigen Zahler zur Lohn- und Einkommensteuer abgeschafft. Für weitere 6,5 % entfällt er teilweise, und lediglich für die 3,5 % Bezieher von Spitzeneinkommen wird er weiterhin unverändert erhoben. Familien mit zwei Kindern werden bis zu einem Jahresbruttolohn von rund 151.000 Euro künftig keinen Solidaritätszuschlag mehr bezahlen.
Erhöhung Behindertenpauschbetrag: Wir wollen Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen sowie pflegende Angehörige steuerlich besserstellen. Deshalb werden wir ab 2021 den Behindertenpauschbetrag verdoppeln. Gleichzeitig erhöhen wir auch den Pflege-Pauschbetrag von 924 Euro auf 1800.
Flüchtlingskosten 2020: Die Zahlungen des Bundes an die Länder für Flüchtlingskosten werden erhöht. Die Länder erhalten vom Bund 500 Millionen Euro über einen höheren Umsatzsteueranteil im Jahr 2021.
Bundeshaushalt 2021: Im Haushalt sind 2021 Investitionen in Höhe von 61,9 Milliarden Euro vorgesehen. Das sind über 23 Milliarden Euro mehr als 2019.
Änderungen des Kraftfahrzeugsteuergesetzes: Mit der Reform der Kfz-Steuer werden umweltfreundliche Antriebe und sparsame Verbrenner weniger besteuert, die Besitzer von großen PS-starken Autos zahlen mehr. Der CO
2-Ausstoß wird bei der Berechnung der Steuer stärker gewichtet. Wer bis Ende 2024 ein Auto neu zulässt, dessen CO
2-Ausstoß unter dem Schwellenwert von 95 g/km liegt, erhält in den kommenden Jahren (längstens bis Ende 2025) eine Steuervergünstigung von 30 Euro pro Jahr. Wer bis Ende 2025 ein neues Elektrofahrzeug anschafft, zahlt bis Ende 2030 keine Kfz-Steuern.
Umsetzung des sog. EU-Bankenpaketes: Krisenbedingte Verluste von Banken müssen von deren Investoren getragen werden – und nicht mehr vom Steuerzahler. Große Banken müssen künftig Verlustpuffer von mindestens 8 Prozent ihrer Bilanzsumme vorhalten. Außerdem wird eine verbindliche Verschuldungsquote eingeführt: künftig muss das aufsichtliche Kernkapital aller Banken im Verhältnis zur Bilanzsumme mindestens 3 % betragen. Für die größten globalen Banken gelten mit Mindestquoten von 3,5 % bis 4 % der Bilanzsumme höhere Anforderungen. Wir wollen eine zielgerichtete, passgenaue Regulierung für Banken mit wenig komplexen Geschäftsmodellen. Dazu bedarf es Proportionalität in der Bankenregulierung. Zur Stärkung der Proportionalität werden Erleichterungen für kleine und nicht komplexe Institute geschaffen.
Jahressteuergesetz: Mit dem JStG 2020 fördern wir ehrenamtliches Engagement, z.B. durch Erhöhung der Ehrenamtspauschale und des Übungsleiterfreibetrags. Zudem wird die Steuerfreiheit von Corona-Sonderzahlungen (bis Ende Juni 2021) und Zahlungen zur Aufstockung des Kurzarbeitergelds (bis Ende Dezember 2021) verlängert. Für Alleinerziehende wird der Entlastungsbeitrag dauerhaft mehr als verdoppelt. Zudem wird für die Dauer von zwei Jahren eine Home-Office Pauschale eingeführt.
Mehrjähriger Finanzrahmen der EU und Aufbauinstrument: Die Verhandlungsführer des Rates der EU – vertreten durch die DEU Präsidentschaft – und des Europäischen Parlaments (EP) einigten sich am 10. November auf ein Gesamtpaket in Höhe von 1,8 Billionen Euro. Von 2021 bis 2023 sollen davon 750 Milliarden für das Aufbauprogramm „Next Generation EU“ (NGEU) zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie bereitstehen, der Rest für den regulären MFR 2021–2027. Die Einigung setzt den Kompromiss des Europäischen Rates vom Juli 2020 um. Teil des politischen Gesamtpaketes ist der Konditionalitätsmechanismus zum Schutz des EU-Haushalts. Falls aufgrund rechtsstaatlicher Mängel in einem MS nicht mehr sichergestellt ist, dass dort die EU-Mittel korrekt verwendet werden, können z.B. Mittel gekürzt werden. HUN und POL blockieren die Umsetzung des Gesamtpaketes zu MFR und NGEU (die – anders als die Konditionalität – Einstimmigkeit erfordern), weil sie die Einführung des Konditionalitätsmechanismus ablehnen. Der Europäische Rat am 10./11. Dezember wird versuchen, die Blockade zu lösen, um Auszahlungen aus dem MFR zum Beginn des nächsten Jahres sicherzustellen. Eine verzögerte Einigung auf das Gesamtpaket hat auch Auswirkungen auf die parallelen Verhandlungen zum EU-Jahreshaushalt 2021. Falls dieser nicht rechtzeitig beschlossen wird, könnte die EU mit einem Notfallhaushalt ins Jahr 2021 starten, der Neuausgaben deutlich beschränkt.
Grundrente: Mit der Grundrente wollen wir Lebensleistung anerkennen. Wer 33 Jahre hart gearbeitet und in die GRV eingezahlt hat, dabei aber unterdurchschnittlich verdient hat, hat ab 2021 Anspruch auf die Grundrente. Es findet keine Bedürftigkeitsprüfung statt und es muss kein Antrag gestellt werden. Auch Bestandsrentnerinnen und -renter profitieren von der Grundrente. Die Höhe der Grundrente errechnet sich aus den individuell erarbeiteten Beitragspunkten – diese werden aufgestockt. Von der Grundrente werden rd. 1,3 Mio. Bürgerinnen und Bürger profitieren – überdurchschnittlich viele in Ostdeutschland und zu ca. 70 % Frauen.
Erhöhung Mindestlohn auf 9,50 Euro: Über die Mindestlohnanpassungsverordnung vom 28.10.2020 wird der Mindestlohn zum 01.01.2021 auf 9,50 Euro angehoben. In Stufen erfolgt eine weitere Erhöhung auf 10,45 Euro (zum 1.07.2022).
Erhöhung der Grundsicherung: Nach dem Regelbedarfsermittlungsgesetz 2021, das am 27.11.2020 vom Bundesrat beschlossen wurde, steigen ab dem 01.01.2021 die Regelsätze der Grundsicherung.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regelsaetze-steigen-1775798
Beschäftigungssicherungsgesetz: Verlängerung des vereinfachten und erhöhten Bezugs des Kurzarbeitergeldes (KuG) bis zum 31.12.2021. Die maximale Bezugsdauer des KuG wird auf 24 Monate verlängert, die Sozialversicherungsbeiträge werden bis Ende Juni 2021 voll und danach hälftig erstattet. Das KuG wird ab dem 4. Monat auf 70 % (bzw. 77 %, wenn Kinder im Haushalt leben) und ab dem 7. Monat auf 80 % (87 % mit Kindern) erhöht.
Erhöhung Bemessungsgrundlage in den Gesetzlichen Sozialversicherungen: die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung steigen auf folgende Werte:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/beitragsbemessungsgrenzen-2021-1796480
Vor-Ort-Apotheken-Gesetz: Versandapotheken dürfen gesetzlich Versicherten keine Rabatteauf verschreibungspflichtige Medikamente mehr gewähren. Apothekerverband und GKV-Spitzenverband sollen neue pharmazeutische Dienstleistungen vereinbaren, um die Versorgung der Patientinnen und Patienten zu verbessern (hierfür stehen 150 Mio. Euro zur Verfügung). Apotheken können für Botendienste für verschreibungspflichtige Arzneimittel an gesetzlich Versicherte einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 2,50 Euro je Lieferort und Tag erheben.
Teile des Faire-Kassenwettbewerb-Gesetzes: Das Gesetz beinhaltet v.a. die systematische Weiterentwicklung und zielgenauere Ausgestaltung des Finanzausgleiches zwischen den Gesetzlichen Krankenkassen (Risikostrukturausgleich – RSA). Darüber hinaus schafft es neue Strukturen im GKV-Spitzenverband (u.a. auch eine Frauenquote) sowie neue Haftungsregeln der Kassen untereinander (die Haftung wird zukünftig nicht mehr an der Kassenart orientiert sein).
Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur: Die digitale Vernetzung bietet auch für die medizinische und pflegerische Versorgung in Deutschland große Vorteile. Mit dem Gesetz sollen die Möglichkeiten der Digitalisierung genutzt werden, um das Gesundheitswesen zu verbessern.
Brennstoff-Emissionshandelsgesetz: Die erste Stufe der CO
2-Bepreisung für fossile Kraftstoffe im Verkehr und für die Gebäudewärme (Öl und Erdgas) wird ab 1. Januar wirksam. Für jede Tonne CO
2 werden dann 25 Euro erhoben. Die Abgabe wird die Lenkungswirkung hin zu klimafreundlichen Alternativen stärken. Die Einnahmen fließen u.a. über die Förderung klimafreundlicher Investitionen und die Senkung der EEG-Umlage direkt an die Bürgerinnen und Bürger zurück. Als sozialpolitischer Ausgleich wird das Wohngeld um 10 Prozent erhöht. Für Fernpendler wird die Entfernungspauschale befristet bis Ende 2026 ab dem 21. Kilometer um 5 Cent erhöht. Die SPD setzt sich ferner dafür ein, dass die Belastung des CO2-Preises bei Mietwohnungen fair auf Mieterinnen und Mieter sowie Vermietende aufgeteilt wird.
Modernisierung des strafrechtlichen Schriftenbegriffs: Der strafrechtliche Schriftenbegriff wird modernisiert und zu einem technikoffenen Inhaltsbegriff erweitert. Damit wird klargestellt, dass auch die digitale Verbreitung strafbarer Inhalte, wie zum Beispiel von volksverhetzenden Äußerungen oder Kinderpornographie, erfasst ist. Zudem wird die Geltung der §§ 86, 86a (Verbreiten von Propagandamitteln und Verbreiten von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen), § 111 (Öffentliche Aufforderung zu Straftaten) und § 130 StGB (Volksverhetzung) bei Handlungen im Ausland erweitert.
Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz: Es wird u.a. ein Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen eingeführt, der insolvenzabwendende Sanierungen ermöglicht und erleichtert. Zu den Sanierungsinstrumenten gehört auch die Möglichkeit, Verträge, insbesondere auch Mietverträge, zu beenden. Dies kann insbesondere solchen Unternehmern zugutekommen, die angesichts massiver Umsatzeinbrüche (etwa durch die Corona-Pandemie) unter den Fixkosten aus solchen Verträgen leiden.
Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen (u.a. Upskirting): Der postmortale Persönlichkeitsschutz wird nun auch strafrechtlich abgesichert – künftig macht sich strafbar, wer eine Bildaufnahme, die in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt. Zudem wird das sog. Upskirting unter Strafe gestellt.
Erhöhung GVFG-Mittel auf 1 Mrd. Euro : Die Finanzhilfen des Bundes für den öffentlichen Nahverkehr werden von 332 Mio. Euro (2019) und 665 Mio. Euro (2020) auf 1 Mrd. Euro erhöht. Das Geld ist für die Sanierung, den Ausbau und Neubau insbesondere des schienengebundenen Nahverkehrs vorgesehen.
Wohngeld-CO2-Bepreisungsentlastungsgesetz (Wohngelderhöhung): Um soziale Härten bei der Einführung des CO2-Preises zu vermeiden, werden Wohngeldempfänger bei den Heizkosten entlastet. Künftig gibt es eine pauschale CO2-Komponente, die nach Haushaltsgröße (Wohnfläche und Zahl der Haushaltsmitglieder) gestaffelt ist. Sie geht als Zuschlag zu der zu berücksichtigenden Miete in die Wohngeldberechnung ein. Von der Entlastung werden rund 665.000 Haushalte profitieren. Neben den bisherigen Wohngeldhaushalten sind darunter rund 35.000 Haushalte, die durch die Wohngelderhöhung einen erstmaligen oder erneuten Anspruch auf Wohngeld haben werden.
Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz: Mit dem Gesetz wird die Datenlage zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse vereinheitlicht und bürokratische Strukturen beim Abschluss von Fernunterrichtsverträgen sowie bei digitalen Bildungsangeboten abgebaut. Zudem ist geplant, für die Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten die Möglichkeit eines separaten Feststellungsbescheides über die Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen bei reglementierten Berufen einzuführen.
Drittes Gesetz zur Entlastung von Bürokratie (Bürokratieentlastungsgesetz III): Durch das Gesetz werden u.a. kürzere physische Aufbewahrungsfristen für steuerliche Unterlagen festgeschrieben. Dies trägt zur Entbürokratisierung bei. Die im Gesetz ebenfalls vorgesehene elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kommt nach einer Vereinbarung zwischen BMG und den Krankenkassen erst ab 01.10.2021.
Ferkelkastration: Ab 2021 ist die betäubungslose Kastration von Ferkeln endgültig verboten. Die Zeit bis dahin wurde genutzt, um die Umstellung auf praxistaugliche Alternativen zu ermöglichen. Nun steht ein praxisgerechtes Verfahren zur Verfügung - die Narkose mit Isofluran durch Landwirte oder andere sachkundige Personen.
Zu folgenden Vorhaben dauern die Verhandlungen noch an:
Erneuerbaren Energien-Gesetz 2021: Die EEG-Novelle ist neben dem Kohleausstieg das zentrale Gesetzesvorhaben zur konsequenten Weiterführung der Energiewende. Unter anderem soll das Ziel, bis 2030 einen Anteil von 65 % Erneuerbarer Energien am Stromverbrauch zu erzielen, gesetzlich festgeschrieben werden. Ziel der SPD ist es, die technologischen Ausbaupfade ambitioniert zu definieren und den Ausbau von Solar- und Windkraft zu beschleunigen. So sollen mehr Flächen für den Ausbau von Wind- und Solarenergie zur Verfügung gestellt werden, Bürgerenergiegenossenschaften und Mieterstrommodelle sollen attraktiver werden, die Kommunen sollen an den finanziellen Erträgen der Windkraft besser beteiligt werden. Außerdem setzt sich die SPD für eine schrittweise Abschaffung der EEG-Umlage in den nächsten Jahren ein.
Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GVPG), auch Finanzierung GKV 2021: Zur Stabilisierung der GKV in der Pandemie wird für 2021 ein ergänzender Bundeszuschuss von 5 Mrd. Euro gezahlt. Zusätzlich werden aus den Finanzreserven der Krankenkassen einmalig 8 Milliarden € in den Gesundheitsfonds überführt. In der vollstationären Altenpflege sollen 20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte finanziert werden. 2021 bis 2023 fließen jährlich 100 Mio. Euro in ein Hebammenstellen-Förderprogramm; damit sollen 600 zusätzliche Hebammenstellen in Krankenhäusern finanziert werden. Dieses Vorhaben ist mit den Ländern noch nicht abschließend geeint.