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Gerechte Beiträge in der GKV und Entlastung kleiner Selbstständiger
19-10-2018 Gemeinsam mit den
DGB-Gewerkschaften haben wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten viele Jahre für die Wiederherstellung gerechter - also gleicher - Beiträge von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern zur gesetzlichen Krankenversicherung (
GKV) gekämpft. Mit dem Versichertenentlastungsgesetz sorgen wir auch für eine deutliche Entlastung kleiner Selbstständiger. Ihre Mindestbeiträge zur GKV haben wir um mehr als die Hälfte gesenkt.
Vor dem Hintergrund klammer Kassen und eines großen Spardrucks in der gesetzlichen Krankenversicherung wurde mit dem GKV-Modernisierungsgesetz die Beitragsparität in der GKV faktisch abgeschafft und einseitig belastende Zusatzbeiträge für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingeführt. Damit ist nun endlich Schluss: Zum Jahresbeginn 2019 zahlen Arbeitgebende und Arbeitnehmende wieder zu gleichen Teilen den Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung. So wird die einseitige Mehrbelastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beendet. Profitieren werden auch Rentnerinnen und Rentner. Ihr Zusatzbeitrag wird zukünftig zur Hälfte durch die Deutsche Rentenversicherung übernommen. Freiwillig gesetzlich krankenversicherte kleine Selbstständige werden zukünftig weniger als die Hälfte des bisherigen Mindestversicherungsbeitrages zahlen müssen.
Ein Erfolg ist auch die mit dem Gesetz erreichte bessere soziale Absicherung von Soldatinnen und Soldaten auf Zeit. Hier konnten wir in den Verhandlungen erreichen, dass die seit dem 15.03.2012 ausgeschiedenen Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, die bereits älter als 55 Jahre sind, noch in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung wechseln können. Leider war die Union nicht dazu bereit, zukünftig freiwillig gesetzlich versicherten Soldatinnen und Soldaten auf Zeit den Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zu eröffnen. Dazu wäre die Anerkennung der Dienstzeit als Vorversicherungszeit für die KVdR notwendig gewesen. Diese Frage muss in den Beratungen zum Gesetz zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr erneut aufgerufen werden.