Fristverlängerung betäubungslose Ferkelkastration: Warum?
29-11-2018 Die geplante Fristverlängerung zum Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration erhitzt die Gemüter. Uns Abgeordnete erreichen viele sehr kritische Zuschriften. Viele Menschen fordern, dass diese Art der Ferkelkastration – wie ursprünglich vorgesehen – zum Jahresbeginn 2019 verboten sein soll. Auch ich war lange Zeit sehr skeptisch gegenüber der Fristverlängerung. Dem nun vorliegenden Gesetzentwurf kann ich nun aber zustimmen.
Nach der Beratung des Entwurfs in der
SPD-Bundestagsfraktion am 27.11.2018 und der vorangehenden Sachverständigenanhörung im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft am 26.11.2018 habe ich meine ablehnende Haltung geändert. Die Fraktion und ich werden dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen. Das heißt natürlich nicht, dass ich die Fristverlängerung nicht mehr kritisch sehen würde – im Gegenteil. Deshalb möchte ich an dieser Stelle meine Haltung erklären.
Was spricht gegen das Verbot betäubungsloser Kastration bis 2019?
Seit dem Jahr 2013 war allen Schweinehalterinnen und -haltern klar, dass die bisherige Praxis der betäubungslosen Ferkelkastration bei Tieren, die unter 8 Tage alt sind, mit dem Ende des Jahres 2018 verboten sein würde. Bei ordnungsgemäßer Umsetzung des Tierschutzgesetzes hätte spätestens mit dem Bericht des
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vor zwei Jahren der Startschuss für die drei diskutierten Verfahren, Ebermast, Impfung und Kastration unter Vollnarkose fallen müssen.
Obwohl intensive Diskussionen nicht nur im politischen Raum geführt wurden, vor allem von der SPD-Fraktion immer wieder eingefordert, hat sich das zuständige BMEL gemeinsam mit den betroffenen Verbänden, Einzelhändlern und Schlachtereien weggeduckt. Stattdessen haben alle Beteiligten auf den sogenannten vierten Weg gesetzt, der nach deutschem Tierschutzgesetz nicht zulässig ist. Denn eine Schmerzausschaltung wird damit nicht erreicht. In kaum einem anderen europäischen Land gibt es ähnlich hohe Schutzstandards wie in Deutschland. Das ist ein riesen Problem.
Wir standen nun vor der Entscheidung, entweder einer Verlängerung der Frist um maximal zwei Jahre zuzustimmen oder nicht. Beides hat Folgen, die gegeneinander abzuwägen sind. Entweder gefährden wir durch das Auslaufenlassen der Übergangsfristen vor allem kleine und mittlere Ferkel-zuchtbetriebe in ihrer Existenz - denn dann wären im Ausland gezüchtete Ferkel nach Deutschland importiert worden, die mit Methoden kastriert worden sind, die dem deutschen Tierschutzgesetz überhaupt nicht entsprechen.
Denn jedes Ferkel, das nicht in Deutschland geboren wird, wird durch den Import aus europäischen Nachbarländern, in denen die Ferkel nicht unter Betäubung und Schmerzausschaltung, wie wir es wollen, kastriert werden. Das hätte bedeutet, dass Millionen von Ferkeln über Tausende von Kilometern transportiert werden. Das wollen wir nicht. Wir wollen die Standards für unsere Lebensmittelerzeugung selbst setzen.
Was wird mit dem neuen Gesetz im Sinne des Tierschutzes geregelt?
Die Alternative ist, einer Fristverlängerung zuzustimmen, die die Existenz der Ferkelzüchtenden in Deutschland sichert und bei den Verhandlungen wichtige Punkte für den Tierschutz heraus zu holen. Die Fraktion hat sich im Sinne des Tierschutzes für Letzteres entschieden.
Überzeugt hat mich letztlich die Aussage von Dr. Andreas Palzer vom
Bundesverband Praktizierender Tierärzte, der sich bei der Sachverständigenanhörung im Ausschuss für Ernährung und Land-wirtschaft für die Regelung ausgesprochen hat. Aus Tierärztesicht ist für ihn eine rechtskonforme und praktikable Umsetzung des Ausstiegs am wichtigsten, die zu einer wirklichen Verbesserung des Tierschutzes führt.
Mit dem Gesetz wird rechtssicher festgelegt:
- Spätestens zum 31.12.2020 ist Schluss mit betäubungsloser Kastration.
- Das BMEL wird mit einer zum 30.05.2019 vorzulegenden Rechtsverordnung zum Handeln verpflichtet wird, nachdem es über Jahre hinweg durch Nichtstun eine unsichere Situation für die Ferkelzüchtenden herbeigeführt hat.
- Der hohe Tierschutz-Standard von NEULAND (Betäubung mittels Masken) wird zukünftig bundesweit als praxistaugliche Alternative zur Verfügung stehen.
- Es wird eine Informationskampagne durchgeführt werden, damit auch andere Alternativen wie die Ebermast oder Impfung (Immunokastration) eine realistische Chance am Markt bekommen.
- Es wird Unterstützung für die Ferkelzüchtenden bei der Einführung der neuen Betäubungsmethoden geben.
- Es wird eine Informationskampagne und ein Förderprogramm zur Unterstützung bei der Anschaffung der Narkosegeräte geben, um vor allem kleine und mittlere Betriebe zu unterstützen.
- In einem Entschließungsantrag wird festgehalten, dass wir nun endlich auch beim Kupieren von Schwänzen und Enthornen von Tieren den Aus-stieg einläuten.
Über den Gesetzentwurf hinausgehende Forderungen
Darüber hinaus werden wir sehr genau darauf achten, welche Kriterien bei der staatlichen Tierwohlkennzeichnung angelegt werden. Sowohl die Ferkelaufzucht als auch die Sauenhaltung müssen in die staatliche Tierwohlkennzeichnung bereits in der Eingangsstufe einbezogen werden und über dem gesetzlichen Standard liegen. Die Übergangsfrist soll nicht für die kommende Tierwohlkennzeichnung gelten.
Und wir wollen, dass eine umfassende Nutztierhaltungsstrategie mit allen beteiligten Interessenvertretern erarbeitet und vereinbart wird. Diese Nutztierstrategie muss die verschiedenen „Baustellen“ des notwendigen Umbaus in der Schweinehaltung umfassen und zu rechtssicheren und für die Betriebe auch finanziell attraktiven Regelungen bis hin zum Förderrecht führen.
Die Vertreter des deutschen Einzelhandels haben zudem deutlich gemacht, dass im Einzelhandel mittlerweile die Bereitschaft besteht, zukünftig auch vermehrt Fleisch von immunokastrierten Tieren zu vermarkten. Jetzt gilt es auch noch die Schlachtbetriebe zu überzeugen und dafür zu sorgen, dass die gesetzlichen Vorgaben diesmal auch eingehalten werden.