Familienzusammenführung bald wieder möglich
02-02-2018 Am gestrigen Donnerstag haben wir im Deutschen Bundestag entschieden, dass die Familienzusammenführung von subsidiär schutzberechtigten Flüchtlingen bald wieder möglich sein wird – allerdings in einer bestimmten Anzahl. Zu dieser schwierigen Entscheidung erreichen mich viele Nachfragen, deswegen möchte ich meine Beweggründe an dieser Stelle erklären.
Ich finde es furchtbar, dass vor allem die CSU das Thema Familienzusammenführung von subsidiär – also behelfsmäßig – schutzberechtigten Flüchtlingen dermaßen zur eigenen Profilierung hochgezogen hat. Familien zusammenzuführen, ist für die Integration sehr wichtig. Und es gehört einfach auch zur Menschlichkeit dazu.
Klar war aber, dass die Unionsparteien sich nicht mehr bewegen werden. Und damit hatten wir als SPD-Bundestagsfraktion die Wahl: Für 12.000 Angehörige von subsidiär geschützten Flüchtlingen im Jahr die Familienzusammenführung ermöglichen oder hinnehmen, dass von dieser Gruppe überhaupt keine und keiner mehr kommen kann. Denn es gibt im Parlament keine Mehrheit für die Familienzusammenführung – auch wenn es in diesem speziellen Fall „nur“ um circa 60.000 Menschen geht. Wir mussten deshalb zustimmen, denn nur mit diesem Kompromiss können wir überhaupt wieder Familien von subsidiär geschützten Flüchtlingen zusammenführen:
- In den Sondierungen zwischen Unionsparteien und SPD hatte die SPD gefordert die Familienzusammenführung für die subsidiär geschützten Flüchtlinge wieder vollständig zu erlauben. CDU und CSU wollten ihn vollständig abschaffen. Herausgekommen ist ein Kompromiss, der 1.000 Angehörigen im Monat (also 12.000 im Jahr) den derzeit schon seit zwei Jahren ausgesetzten Nachzug wieder erlauben würde.
- Eine Verbesserung, die jetzt noch in den Koalitionsverhandlungen möglich war, ist die Geltung der Härtefallklausel (die in den Sondierungen ausdrücklich nicht vorgesehen war): In Einzelfällen können über die 12.000 hinaus weitere Angehörige nachkommen. Bisher ist diese Klausel sehr eng gefasst. Wir werden versuchen diese weiter auszulegen.
- Die deutschen Auslandsvertretungen können im Jahr schätzungsweise maximal 20.000 Familienzusammenführungen von subsidiär geschützten Flüchtlingen bearbeiten, nachdem wir sie bereits personell aufgestockt haben.
- Und ganz wichtig: Für alle anerkannten Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie anerkannten Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention ist und bleibt die Familienzusammenführung weiterhin vollständig erlaubt.
Seit der Bundestagswahl haben wir im Deutschen Bundestag eine rechte Mehrheit. CDU, CSU, AfD und FDP, die allesamt den Familiennachzug komplett beenden wollen, könnten das jederzeit gemeinsam im Bundestag beschließen. Ich sehe auch nicht, dass eine Neuwahl an diesen Mehrheitsverhältnissen etwas ändern würde. Die Grünen hatten in den Jamaica-Sondierungsgesprächen genau dasselbe Problem – wie die damals verhandelnde Kollegin der Grünen vorgestern bestätigte.
Letztendlich mussten wir uns die Frage stellen, ob wir etwas Gutes für einige erreichen können oder unsere eigene politische Ansicht in den Vordergrund stellen - aber gar nichts erreichen. Wir haben uns deshalb entschieden zuzustimmen.