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Veröffentlicht von Redaktion at Juli 20, 2023
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Foto: Martin Büdenbender/pixelio

 

„Die Zuordnung in Leistungsgruppen ist überfällig"

Bund und Länder haben sich am 10. Juli 2023 auf die Eckpunkte für die Krankenhausreform geeinigt. In Berlin kamen die Gesundheitsminister*innen, Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach und die Fraktionen der Ampel-Koalition zusammen, um die letzten Streitpunkte auszuräumen. Anschließend wurde ein gemeinsames Eckpunktepapier als Grundlage für einen Gesetzentwurf veröffentlicht. Mit der Krankenhausreform werden drei zentrale Ziele verfolgt: die Entökonomisierung, die Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität sowie die Entbürokratisierung des Systems. Darüber hinaus ist die Gewährleistung der Versorgungssicherheit ein zentrales Anliegen.


Die Krankenhausreform ist vergangene Woche mit einem Eckpunktepapier vorgestellt worden. Wie beurteilst Du das Verhandlungsergebnis?

Es ist gut, dass es eine Einigung gibt. Es gibt keinen Zweifel daran, dass unser Krankenhaussystem dringend reformbedürftig ist. Wir sind bei den Kosten im europäischen Vergleich an der Spitze, liefern aber nur mittelmäßige Qualität. Es muss also etwas passieren. Die Absprache die es nun gibt, ist ein erster Schritt hin zu mehr Qualität und Effizienz.


Die Bayerische Landesregierung hat als einzige Vertretung eines Bundeslandes mit Nein gestimmt….

Ob die Bayerische Landesregierung dem jetzt zustimmt ist eher zweitrangig, denn alle anderen Länder finden den Kompromiss ja in Ordnung. Im Bundesrat würde eine Reform zum jetzigen Stand nicht scheitern. Die Nein-Stimme Bayerns ist ein reines Wahlkampfmanöver, das am wenigsten den Kliniken hilft. Denn die brauchen jetzt Beratung und Unterstützung. Auf der Arbeitsebene hat sich Bayern in den Beratungen übrigens durchaus konstruktiv gezeigt. Viele Anregungen der Länder wurden vom Bund aufgenommen. Darunter zum Beispiel, dass die Länder selbst über die Definition von Fachkliniken oder Häusern der Basisversorgung entscheiden können. Das bedeutet, es liegt vollständig in der Hand der Länder, ob kleinere Häuser in Zukunft weiter eine Notfallstation (Level In) betreiben sollen oder nicht.


"Die CSU hat nicht den Patienten im Blick"


Geht es in Bayern gerade also nur um den politischen Vorteil?

Natürlich. Dass das Nein Bayerns ein reiner PR-Stunt ist, wird ja auch dadurch untermauert, dass alle anderen Bundesländer unter Führung der Union dem Konsens zugestimmt haben. Schleswig-Holstein hat sich enthalten. Das Verhalten von Gesundheitsminister Klaus Holetschek zeigt also ganz klar, dass die CSU nicht den Patienten, sondern nur den eigenen politischen Vorteil im Blick hat. Die CSU wäre gut beraten, sich künftig konstruktiver einzubringen. Eine anständige Investitionskostenfinanzierung wäre auch wünschenswert. Hier zahlt die bayerische Staatsregierung nämlich seit 20 Jahren nur rund die Hälfte von dem was notwendig wäre.


Welche Auswirkungen kann die Reform auf die Krankenhäuser in Erlangen-Höchstadt, insbesondere auf das Kreis-Krankenhaus St. Anna in Höchstadt haben?

Wie bereits erwähnt, wird es wohl in Zukunft in der Hand der bayerischen Staatsregierung liegen, was mit St. Anna in Höchstadt passiert. Ich will aber an dieser Stelle nochmal darauf hinweisen, dass eine Einordnung als Krankenhaus der Grundversorgung im Level Ii oder In nicht zwangsläufig die Gefährdung des Standorts bedeutet. Das ist ein Horror-Märchen, das die Gegner der Reform gerne präsentieren und es entbehrt jeder faktischen Grundlage. Das Gegenteil wird der Fall sein: Wir brauchen diese Häuser, denn hierher können Patientinnen und Patienten aus den Level-II/III-Krankenhäuser verlegt werden, die keine permanente ärztliche Überwachung mehr brauchen. Hier können Kurzzeitpflegeplätze betrieben werden, die wir dringend brauchen. Gleichzeitig können die Ii-Häuser das Bindeglied zwischen ambulanter und stationärer Versorgung sein. Hinzu kommt, dass die Finanzierung gesichert ist, weil es keine Fallpauschalen sondern Tagessätze gibt.


Wie ist die Zuordnung in Leistungsgruppen einzuschätzen?

Die Zuordnung zu Leistungsgruppen ist überfällig. Sie ist wichtig um die Qualität der Behandlung zu verbessern. Es ist notwendig, dass jedes Krankenhaus bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss, um bestimmte Behandlungen durchzuführen zu dürfen. Es sollten Mindestmengen eingehalten werden und die entsprechende Ausstattung verfügbar sein. Daten zeigen: Nur wer etwas oft macht, der macht es auch gut. Ich weiß, dass es niemand gerne hört, aber heute hängt der Erfolg einer Behandlung in Teilen damit zusammen, in welches Krankenhaus Sie gebracht werden. Das darf nicht so bleiben. Die Krankenhausbehandlung sollte wenn möglich überall ähnlich gut sein.


 
 

 

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