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Veröffentlicht von Redaktion at Januar 20, 2017
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Den Anstoß zur Gesetzesänderung gab eine Petition aus dem Jahr 2014, die Martina Stamm-Fibich mit ihren SPD-Kollegen Heike Baehrens und Udo Schiefner im Petitionsausschuss behandelte. Foto: Jörg F. Müller/Deutscher Bundestag

 

Cannabis als Medizin: Hilfe für Schwerkranke

20-01-2017 - Was lange währt – wird endlich in Angriff genommen. Am 19. Januar 2017 hat der Bundestag in 2. und 3. Lesung das Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften verabschiedet. Hinter dem umständlichen Titel des Gesetzes verbirgt sich vor allem eines: Die Erkenntnis, dass Cannabis nicht nur als Droge verwendet werden kann, sondern auch in der Medizin eingesetzt wird. Dass Cannabis eine heilende Wirkung hat, ist schon lange bekannt. Dennoch gibt es bis heute viele Kritiker, die in der Hanfpflanze vor allem ein Rauschmittel sehen.

Die heilende Wirkung wurde aber nie ganz aus den Augen verloren. So haben seit 2007 schwerkranke Patientinnen und Patienten die Möglichkeit, mit einer Sondergenehmigung der Bundesopiumstelle getrocknete Cannabisblüten zu erwerben und zur Therapie zu konsumieren. Aktuell haben rund 1.000 Patienten eine solche Sondergenehmigung. Aber sie müssen die Kosten für die Therapie selbst tragen. Und die Therapie ist nicht günstig: Rund 1.800 Euro fallen dafür monatlich an. Cannabis als Medizin kann bei verschiedenen Krankheiten eingesetzt werden, zum Beispiel bei chronischen Schmerzen, bei spastischen Symptomen, bei Multipler Sklerose, bei Depression oder bei ADHS.

Die Bundesregierung hat mit dem Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften nun die Realität anerkannt und eine Kehrtwende eingeläutet. In Zukunft können Cannabisarzneimittel vom Arzt verschrieben und von der Krankenkasse erstattet werden. Dass dieser Schritt möglich wurde, verdanken die Patientinnen und Patienten, die künftig von der neuen Therapie profitieren werden, einer Petition.

Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. hatte im Mai 2014 eine Petition eingereicht, in der sie die Erstattung von Cannabis-Arzneimitteln durch die Krankenkassen fordert. Die Petition fand so viele Unterstützer, dass sie im März 2015 in einer öffentlichen Beratung des Petitionsausschusses behandelt wurde.

Und der öffentliche Druck hat Wirkung gezeigt. Im Mai 2016 hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf vorgelegt, der nun am 19. Januar 2017 vom Bundestag beschlossen wurde. Mit dem Gesetz können Patientinnen und Patienten künftig Cannabis-Therapien bekommen, die von der Krankenkasse erstattet werden. Dazu gehören sowohl verarbeitete Arzneimittel wie beispielsweise die Medikamente Dronabinol oder Sativex. Es gehören aber auch Cannabisblüten dazu. Der Anbau von Cannabis soll der Kontrolle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) unterstehen, das sozusagen als staatliche Cannabis-Agentur fungiert. Der Eigenanbau soll verhindert werden.

In der Experten-Anhörung zum Gesetzentwurf im September 2016 hatte die SPD zwei Kritikpunkte formuliert:

Erstens stand zunächst im Gesetzentwurf, dass der Patient „austherapiert“ sein muss. Das hätte für viele einen langen Leidensweg bedeutet, denn sie hätten alle Medikamente, die zur Therapie geeignet sind, ausprobieren müssen. Nur wer keine der Therapien verträgt, hätte dann mit der Cannabis-Therapie beginnen können. Die SPD-Bundestagsfraktion hat hier eine weitreichendere Lösung gefordert – und sie ins Gesetz bekommen. Denn Cannabis schlägt sehr individuell an. Manche Patienten haben eine enorme Steigerung der Lebensqualität, zum Beispiel weil sie zusätzlich zu den eigentlichen Medikamenten keine Anti-Depressiva mehr einnehmen müssen. Im Gesetz steht nun ganz klar die Therapie-Hoheit des Arztes.

Der Arzt muss zwar begründen, weshalb er einen Patienten mit Cannabis therapiert, der zuvor nicht alle anderen Therapie-Alternativen getestet hat. Aber mit dieser Regelung ist der ursprünglich enge Flaschenhals vom Tisch. Das neue Gesetz bringt Verbesserungen nicht nur für einen kleinen Teil der Patienten, sondern für alle, die eine solche Therapie benötigen. Zudem haben die Krankenkassen kein Veto-Recht mehr. Das stand ursprünglich im Gesetz. Wenn nun ein Arzt Cannabis verschreibt, müssen die Kassen die Kosten erstatten. Auch in diesem Punkt sind die Forderungen der öffentlichen Anhörung ins Gesetz übernommen worden. Ein großer Erfolg für alle Betroffenen.

Zweitens sollten Patienten ursprünglich an einer Begleitstudie teilnehmen. Auch diese Regelung wurde zugunsten der Patientinnen und Patienten angepasst. Patienten müssen zwar nun an einer Begleiterhebung teilnehmen. Darin werden aber nur die Daten abgefragt, die ohnehin bekannt sind. Der Zugang zur Therapie mit Cannabis ist damit niederschwelliger und vergrößert den Kreis derjenigen, die von der Therapie profitieren können.

Das Gesetz ist eine wichtige Verbesserung für schwerkranke Patientinnen und Patienten. Und ein Erfolg für die SPD-Bundestagsfraktion, die sich für die Änderungen im Gesetzentwurf stark gemacht hat. Und als Mitglied des Petitionsausschusses freue ich mich besonders, dass der Anstoß von einer Petition kam. Das Beispiel zeigt, dass die Bürgerstimme nicht ohne Gehör bleibt und dass es wichtig ist, die Praxis mit der Politik zu verknüpfen.
 
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