SPD_Sonderlogo_Rot_RGB 256pxSPD_Sonderlogo_Rot_RGB 256pxSPD_Sonderlogo_Rot_RGB 256pxSPD_Sonderlogo_Rot_RGB 256px
  • START
  • ÜBER MICH
  • MEINE ARBEIT
  • AKTUELLES
  • TERMINE
  • PRESSE
  • NEWSLETTER
  • KONTAKT
Bundestag beschließt Pflegestärkungsgesetz II
November 13, 2015
„Es war eine schöne, schlimme Zeit!“
November 19, 2015
Veröffentlicht von Redaktion at November 13, 2015
Kategorien
  • Artikel
  • Gesundheit
Tags

Foto: flown/pixelio.de

 

Bundestag beschließt Krankenhausstrukturgesetz

09.11.2015 - In Deutschland soll es auch in Zukunft eine gut erreichbare und qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge geben. Deshalb muss sie sich den demografischen Herausforderungen einer älter werdenden Gesellschaft stellen. Gleichzeitig muss sie mit dem medizinischen Fortschritt mithalten.

Heute versorgen in etwa 2.000 Krankenhäusern mehr als eine Million Beschäftigte Patientinnen und Patienten. Die Rahmenbestimmungen zur Steuerung der stationären Angebotskapazitäten und zur Vergütung von Krankenhausleistungen erlässt der Bund. Die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen müssen die Länder sicherstellen. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Krankenhausreform hat am 5. Dezember 2014 Eckpunkte zur Krankenhausreform vorgelegt, die mit dem Krankenhausstrukturgesetz umgesetzt werden.

Den Gesetzentwurf zur Krankenhausstrukturreform (Drs. 18/5372, 18/6586) hat der Bundestag am 5. November beschlossen. In der parlamentarischen Beratung ist es der SPD-Bundestagsfraktion gelungen, den Gesetzentwurf im Sinne der Patientinnen und Patienten sowie der Beschäftigten zu verbessern.

Das Gesetz sei ein Beispiel für gelungene, hartnäckige parlamentarische Arbeit. Damit habe der Bund ein gutes Gesamtpaket vorgelegt: „Wir erwarten nun, dass die Länder ihre Verpflichtungen einhalten, um die stagnierenden Investitionen in Krankenhäusern deutlich zu erhöhen“, erklärte die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Hilde Mattheis.

Krankenpflege verbessern

Die SPD-Fraktion hat durchgesetzt, dass der bisherige Versorgungszuschlag ab 2017 durch einen Pflegezuschlag in gleicher Höhe ersetzt wird. Die 500 Millionen Euro sollen nicht mehr per „Gießkanne“ verteilt werden, sondern den Häusern zu Gute kommen, die keine Pflegestellen abgebaut haben und ihr Pflegepersonal anständig entlohnen.

Ebenfalls ist als Verhandlungserfolg zu verbuchen, dass bis Ende 2017 eine Expertenkommission überprüft, wie der Pflegebedarf der Krankenhauspatientinnen und -patienten bei der Bezahlung der Krankenhäuser richtig abgebildet wird. Damit sollen endlich Personalmindeststandards erreicht werden, die die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte in den Krankenhäusern verbessern. In der Zwischenzeit wird für die „Pflege am Bett“ ein Pflegestellen-Förderprogramm aufgelegt. Von 2016 bis 2018 sollen pro Jahr 660 Millionen Euro zur Verfügung stehen, damit die Krankenhäuser mehr Pflegepersonal einstellen können. Ab 2019 sollen dann für die Krankenpflege dauerhaft 330 Millionen pro Jahr in die Finanzierung der Behandlungskosten einfließen. Dadurch können voraussichtlich 6350 zusätzliche Pflegekräfte beschäftigt werden.

Zudem wurde erreicht, dass das Hygieneförderprogramm bis 2019 verlängert und auf die Infektionsmedizin ausgedehnt wird. Somit können die Krankenhäuser zusätzliches Personal ausbilden und neue Stellen schaffen.

Als neue Leistung wird ein Anspruch auf pflegerische Übergangsversorgung nach einem Krankenhausaufenthalt in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen. Das heißt, wer sich zu Hause nicht allein versorgen kann, hat einen Anspruch auf Kurzzeitpflege. Außerdem werden Leistungen bei der häuslichen Krankenpflege und der Haushaltshilfe verbessert. Die SPD-Fraktion hat sich lange dafür eingesetzt, dass die Versorgungslücke zwischen stationärer und ambulanter Behandlung geschlossen wird.

Die Krankenhäuser sollen einen Ausgleich erhalten, wenn die Tarifabschlüsse die Obergrenze der Preiszuwächse der Krankenhäuser übersteigen. Damit will die SPD-Fraktion erreichen, dass Tarifverträge für das Pflegepersonal mehr Bedeutung erhalten.

Besondere Qualität soll sich auszahlen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) soll als oberstes Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland Indikatoren für die Bewertung der Versorgungsqualität in Krankenhäusern entwickeln. Diese werden bei den Krankenhausplanungen der Länder berücksichtigt. Bei der Vergütung von Krankenhäusern wird es künftig Qualitätszuschläge oder -abschläge geben. Bei Hinweisen auf Qualitätsmängel soll der Medizinische Dienst der Krankenkassen unangemeldete Kontrollen durchführen. Sollte gegen Qualitätsvorgaben verstoßen werden, müssen Maßnahmen zur Verbesserung durchgeführt werden. Außerdem sollen die Qualitätsberichte für Patienten leichter zugänglich und verständlicher werden, z. B. über das Internet.

  Es gibt hochkomplexe Leistungen wie die Versorgung von Frühgeborenen, für die gute Qualität gewährleistet werden kann, wenn sie häufiger durchgeführt werden. Deshalb wurde bereits eine so genannte Mindestmengenfestlegung eingeführt, die nun im Gesetz rechtssicher ausgestaltet wurde. Somit wird gewährleistet, dass ein Krankenhaus über die notwendigen Erfahrungen bei komplexen Behandlungen verfügt. Ebenso sind Schutzmaßnahmen vorgesehen, damit nur Behandlungen vorgenommen werden, die tatsächlich notwendig sind. So sollen wirtschaftliche Fehlanreize verhindert werden.

Krankenhausfinanzierung weiterentwickeln

Damit auch in Zukunft in ländlichen Regionen ein ausreichendes medizinisches Versorgungsangebot besteht, sollen Sicherstellungszuschläge vereinbart werden, wenn ein Krankenhaus wegen zu geringer Auslastung nicht auskömmlich wirtschaften kann, aber notwendig für die Bevölkerung ist.

Krankenhäuser, die in einem großen Umfang Notfall-Strukturen bereithalten, sollen Zuschläge erhalten. Zudem soll eine höhere Vergütung für die ambulanten ärztlichen Leistungen in öffentlich geförderten Krankenhäusern erfolgen. Auch für besondere Aufgaben von Zentren können Zuschläge z. B. für spezielle Vorhaltungen für seltene Erkrankungen vereinbart werden.

Umstrukturierungen finanzieren

Je nach Region gibt es, teilweise auch nur für bestimmte Fachrichtungen, zu viele oder zu wenige Krankenhausbetten. Deshalb soll eine Umstrukturierung stattfinden. Um diese zu finanzieren, wird ein Strukturfonds eingerichtet. Dafür werden einmalig aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds 500 Millionen Euro bereitgestellt. Die Länder können Mittel aus dem Strukturfonds abrufen, wenn sie die Finanzierung von Maßnahmen zur Hälfte tragen. Somit steht insgesamt 1 Milliarde Euro bereit. So können beispielsweise ungenutzte Krankenhauskapazitäten in Gesundheits- oder Pflegezentren oder in Hospize umgewandelt werden.

 
 
Share
Redaktion
Redaktion

Ähnliche Beiträge

Foto: Zerbor/UPD

Februar 1, 2023

Regierung stellt UPD als Stiftung neu auf


Mehr erfahren

Auf Druck der SPD wurden in den letzten Jahren Forschungsprojekte zu ME/CFS angestoßen. In der letzten Sitzungwoche wurde erstmals im Plenum diskutiert. Foto: dedicative-productions.de

Februar 1, 2023

Endlich Gehör für ME/CFS


Mehr erfahren

Karlotta Koperski beim Abschlussgespräch im Berliner Büro mit Martina Stamm-Fibich.

November 28, 2022

Zwei Wochen zwischen Otto-Wels-Haus und Reichstag


Mehr erfahren

Es können keine Kommentare abgegeben werden.

Wahlkreisbüro
Erlangen

Friedrich List Str. 5
91054 Erlangen
Telefon: 09131/81265-33
Fax: 09131/81265-13


Email

martina.stamm-fibich@bundestag.de

Abgeordnetenbüro
Berlin

Postanschrift:
MdB Martina Stamm-Fibich
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Besucheradresse:
Otto-Wels-Haus
Unter den Linden 50
10117 Berlin

Telefon: 030/227-774 22
Fax: 030/227-764 24

"Gesundheit ist keine Ware, in unserem System muss der Mensch im Mittelpunkt stehen."

Martina Stamm-Fibich
© 2021 Martina Stamm-Fibich. Alle Rechte vorbehalten.
IMPRESSUM & DATENSCHUTZ
      Wir verwenden Cookies auf unserer Website, um Ihnen die beste Nutzererfahrung zu bieten, indem wir uns an Ihre Vorlieben erinnern und Besuche wiederholen. Durch Klicken auf "EINVERSTANDEN" stimmen Sie der Verwendung ALLER Cookies zu.
      COOKIE EINSTLLUNGENEINVERSTANDEN
      Manage consent

      Privacy Overview

      This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. Out of these, the cookies that are categorized as necessary are stored on your browser as they are essential for the working of basic functionalities of the website. We also use third-party cookies that help us analyze and understand how you use this website. These cookies will be stored in your browser only with your consent. You also have the option to opt-out of these cookies. But opting out of some of these cookies may affect your browsing experience.
      Necessary
      immer aktiv
      Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. These cookies ensure basic functionalities and security features of the website, anonymously.
      CookieDauerBeschreibung
      cookielawinfo-checbox-analytics11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Analytics".
      cookielawinfo-checbox-functional11 monthsThe cookie is set by GDPR cookie consent to record the user consent for the cookies in the category "Functional".
      cookielawinfo-checbox-others11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Other.
      cookielawinfo-checkbox-necessary11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookies is used to store the user consent for the cookies in the category "Necessary".
      cookielawinfo-checkbox-performance11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Performance".
      viewed_cookie_policy11 monthsThe cookie is set by the GDPR Cookie Consent plugin and is used to store whether or not user has consented to the use of cookies. It does not store any personal data.
      Functional
      Functional cookies help to perform certain functionalities like sharing the content of the website on social media platforms, collect feedbacks, and other third-party features.
      Performance
      Performance cookies are used to understand and analyze the key performance indexes of the website which helps in delivering a better user experience for the visitors.
      Analytics
      Analytical cookies are used to understand how visitors interact with the website. These cookies help provide information on metrics the number of visitors, bounce rate, traffic source, etc.
      Advertisement
      Advertisement cookies are used to provide visitors with relevant ads and marketing campaigns. These cookies track visitors across websites and collect information to provide customized ads.
      Others
      Other uncategorized cookies are those that are being analyzed and have not been classified into a category as yet.
      SPEICHERN & AKZEPTIEREN