Bundestag beschließt Krankenhausstrukturgesetz
09.11.2015 - In Deutschland soll es auch in Zukunft eine gut erreichbare und qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge geben. Deshalb muss sie sich den demografischen Herausforderungen einer älter werdenden Gesellschaft stellen. Gleichzeitig muss sie mit dem medizinischen Fortschritt mithalten.
Heute versorgen in etwa 2.000 Krankenhäusern mehr als eine Million Beschäftigte Patientinnen und Patienten. Die Rahmenbestimmungen zur Steuerung der stationären Angebotskapazitäten und zur Vergütung von Krankenhausleistungen erlässt der Bund. Die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen müssen die Länder sicherstellen. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Krankenhausreform hat am 5. Dezember 2014 Eckpunkte zur Krankenhausreform vorgelegt, die mit dem Krankenhausstrukturgesetz umgesetzt werden.
Den Gesetzentwurf zur Krankenhausstrukturreform (Drs.
18/5372,
18/6586) hat der Bundestag am 5. November beschlossen. In der parlamentarischen Beratung ist es der SPD-Bundestagsfraktion gelungen, den Gesetzentwurf im Sinne der Patientinnen und Patienten sowie der Beschäftigten zu verbessern.
Das Gesetz sei ein Beispiel für gelungene, hartnäckige parlamentarische Arbeit. Damit habe der Bund ein gutes Gesamtpaket vorgelegt: „Wir erwarten nun, dass die Länder ihre Verpflichtungen einhalten, um die stagnierenden Investitionen in Krankenhäusern deutlich zu erhöhen“, erklärte die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Hilde Mattheis.
Krankenpflege verbessern
Die SPD-Fraktion hat durchgesetzt, dass der bisherige Versorgungszuschlag ab 2017 durch einen Pflegezuschlag in gleicher Höhe ersetzt wird. Die 500 Millionen Euro sollen nicht mehr per „Gießkanne“ verteilt werden, sondern den Häusern zu Gute kommen, die keine Pflegestellen abgebaut haben und ihr Pflegepersonal anständig entlohnen.
Ebenfalls ist als Verhandlungserfolg zu verbuchen, dass bis Ende 2017 eine Expertenkommission überprüft, wie der Pflegebedarf der Krankenhauspatientinnen und -patienten bei der Bezahlung der Krankenhäuser richtig abgebildet wird. Damit sollen endlich Personalmindeststandards erreicht werden, die die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte in den Krankenhäusern verbessern. In der Zwischenzeit wird für die „Pflege am Bett“ ein Pflegestellen-Förderprogramm aufgelegt. Von 2016 bis 2018 sollen pro Jahr 660 Millionen Euro zur Verfügung stehen, damit die Krankenhäuser mehr Pflegepersonal einstellen können. Ab 2019 sollen dann für die Krankenpflege dauerhaft 330 Millionen pro Jahr in die Finanzierung der Behandlungskosten einfließen. Dadurch können voraussichtlich 6350 zusätzliche Pflegekräfte beschäftigt werden.
Zudem wurde erreicht, dass das Hygieneförderprogramm bis 2019 verlängert und auf die Infektionsmedizin ausgedehnt wird. Somit können die Krankenhäuser zusätzliches Personal ausbilden und neue Stellen schaffen.
Als neue Leistung wird ein Anspruch auf pflegerische Übergangsversorgung nach einem Krankenhausaufenthalt in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen. Das heißt, wer sich zu Hause nicht allein versorgen kann, hat einen Anspruch auf Kurzzeitpflege. Außerdem werden Leistungen bei der häuslichen Krankenpflege und der Haushaltshilfe verbessert. Die SPD-Fraktion hat sich lange dafür eingesetzt, dass die Versorgungslücke zwischen stationärer und ambulanter Behandlung geschlossen wird.
Die Krankenhäuser sollen einen Ausgleich erhalten, wenn die Tarifabschlüsse die Obergrenze der Preiszuwächse der Krankenhäuser übersteigen. Damit will die SPD-Fraktion erreichen, dass Tarifverträge für das Pflegepersonal mehr Bedeutung erhalten.
Besondere Qualität soll sich auszahlen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) soll als oberstes Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland Indikatoren für die Bewertung der Versorgungsqualität in Krankenhäusern entwickeln. Diese werden bei den Krankenhausplanungen der Länder berücksichtigt. Bei der Vergütung von Krankenhäusern wird es künftig Qualitätszuschläge oder -abschläge geben. Bei Hinweisen auf Qualitätsmängel soll der Medizinische Dienst der Krankenkassen unangemeldete Kontrollen durchführen. Sollte gegen Qualitätsvorgaben verstoßen werden, müssen Maßnahmen zur Verbesserung durchgeführt werden. Außerdem sollen die Qualitätsberichte für Patienten leichter zugänglich und verständlicher werden, z. B. über das Internet.
Es gibt hochkomplexe Leistungen wie die Versorgung von Frühgeborenen, für die gute Qualität gewährleistet werden kann, wenn sie häufiger durchgeführt werden. Deshalb wurde bereits eine so genannte Mindestmengenfestlegung eingeführt, die nun im Gesetz rechtssicher ausgestaltet
wurde. Somit wird gewährleistet, dass ein Krankenhaus über die notwendigen Erfahrungen bei komplexen Behandlungen verfügt. Ebenso sind Schutzmaßnahmen vorgesehen, damit nur Behandlungen vorgenommen werden, die tatsächlich notwendig sind. So sollen wirtschaftliche Fehlanreize verhindert werden.
Krankenhausfinanzierung weiterentwickeln
Damit auch in Zukunft in ländlichen Regionen ein ausreichendes medizinisches Versorgungsangebot besteht, sollen Sicherstellungszuschläge vereinbart werden, wenn ein Krankenhaus wegen zu geringer Auslastung nicht auskömmlich wirtschaften kann, aber notwendig für die Bevölkerung ist.
Krankenhäuser, die in einem großen Umfang Notfall-Strukturen bereithalten, sollen Zuschläge erhalten. Zudem soll eine höhere Vergütung für die ambulanten ärztlichen Leistungen in öffentlich geförderten Krankenhäusern erfolgen. Auch für besondere Aufgaben von Zentren können Zuschläge z. B. für spezielle Vorhaltungen für seltene Erkrankungen vereinbart werden.
Umstrukturierungen finanzieren
Je nach Region gibt es, teilweise auch nur für bestimmte Fachrichtungen, zu viele oder zu wenige Krankenhausbetten. Deshalb soll eine Umstrukturierung
stattfinden. Um diese zu finanzieren, wird ein Strukturfonds eingerichtet. Dafür werden einmalig aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds 500 Millionen Euro bereitgestellt. Die Länder können Mittel aus dem Strukturfonds abrufen, wenn sie die Finanzierung von Maßnahmen zur Hälfte tragen. Somit steht insgesamt 1 Milliarde Euro bereit. So können beispielsweise ungenutzte Krankenhauskapazitäten in Gesundheits- oder Pflegezentren oder in Hospize umgewandelt werden.