Qualität und Transparenz in der Versorgung
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März 13, 2017
Bessere Versorgung für Patienten
10-03-2017 - Seit Einführung des AMNOG im Jahr 2011 sind alle neuen, innovativen Epilepsie-Medikamente an der frühen Nutzenbewertung gescheitert. mit dem Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG) haben wir jetzt eine Lösung zum Wohle der Patientinnen und Patienten gefunden.Der Bundesverband Elternselbsthilfe Epilepsie hatte sich deshalb Mitte des Jahres 2015 mit einer Petition an den Deutschen Bundestag gewandt. Mit der Petition wird eine Reform des AMNOG gefordert, damit die Versorgung aller therapieresistenten Menschen mit Epilepsie mit neuen Medikamenten sichergestellt wird. Die Petition befindet sich zur Zeit noch in der Prüfung. Mit dem AM-VSG sind wir aber in Vorleistung gegangen.
Wir haben im AM-VSG mehrere Maßnahmen vereinbart, damit die betreffenden Arzneimittel in Zukunft auch wieder in Deutschland verfügbar sind. Erstens dürfen in begründeten Ausnahmefällen bei den Preisverhandlungen auch höhere Erstattungsbeträge vereinbart werden, auch wenn dem Medikament kein Zusatznutzen bescheinigt werden konnte.
Zweitens haben die Pharmaunternehmen für eine begrenzte Zeitspanne von sechs Monaten Zeit, für bereits bewertete und gegebenenfalls vom Markt genommene Präparate erneut die Möglichkeit, Preisverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband zu führen, um einen höheren Erstattungsbetrag zu vereinbaren. Beide Instrumente sollen eine einseitige Marktrücknahme zulasten der Patientinnen und Patienten in Zukunft verhindern.
Wir gehen aktuell von rund 2.500 Betroffenen aus, die ihr Medikament aus dem europäischen Ausland erhalten, weil es auf dem deutschen Markt nicht mehr verfügbar ist.
Epileptiker sind ein Beispiel für die betroffenen Patientinnen und Patienten. Denn bei Krankheiten wie Epilepsie sprechen Medikamente sehr individuell an. Zudem müssen Epilepsie-Patienten häufig eine Vielzahl von Medikamenten einnehmen. Dabei kommt es oftmals zu Wechselwirkungen zwischen den unterschiedlichen Medikamenten.
Je größer die Bandbreite der auf dem Markt existierenden Arzneimittel ist, desto größer ist folglich die Wahrscheinlichkeit, dass Patienten das für sie individuell richtige Medikament finden und damit anfallsfrei und selbstbestimmt leben können.
Mit dem Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz haben wir jetzt die Chance genutzt und die Rahmenbedingungen so geändert, dass Menschen mit chronischen Erkrankungen wie Epilepsie besser versorgt werden können.