BAföG-Reform: Mehr Geld für Studierende
04-02-2019 Unter steigenden Mieten leiden viele Menschen mit niedrigen Einkommen. Auch für Studierende wird es immer schwieriger, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Das gilt insbesondere auch in unserer Universitätsstadt
Erlangen. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen, dass sich jede und jeder ein Studium leisten kann. Deshalb ist es gut, dass die Koalition das
BAföG ausweitet. Für viele Studierende wird es zum Wintersemester 2019 mehr Geld geben. Gleichzeitig reformieren wir bis 2020 auch das Wohngeld und entlasten Haushalte mit niedrigen Einkommen bei der Miete. Damit gehen wir konsequent den Weg weiter, gezielt die unteren Einkommensschichten zu entlasten.
Konkret werden wir die Förderbeträge erhöhen, BAföG für mehr Studierende ermöglichen, sie bei Bedarf auch über die Regelstudienzeit hinaus fördern und die Rückzahlung erleichtern. In Zukunft werden die Bedarfssätze, also die Berechnungsgrundlage für die Höhe der BAföG-Zahlungen, angehoben: zum Wintersemester 2019 um fünf Prozent, zum Wintersemester 2020 nochmal um zwei Prozent. Auch den Wohnzuschlag werden wir von derzeit 250 Euro auf 325 Euro anheben. Im Jahr 2020 sollen Studierende also mit bis zu 861 Euro (statt mit bisher max. 735 Euro) im Monat gefördert werden können. Parallel dazu planen wir, auch die Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge im BAföG anzuheben.
Außerdem wollen wir insgesamt mehr Studierende mit BAföG fördern. Dafür sollen die Freibeträge, die bei der Berechnung des BAföG gelten, 2019 um sieben Prozent, 2020 um drei Prozent und 2021 um sechs Prozent angehoben werden. Weiter sollen Studierende, die über die Regelstudienzeit und damit auch über die Höchstdauer der Förderung hinaus für ihren Abschluss studieren, für weitere BAföG-Leistungen (Darlehen) keine Zinsen mehr zahlen. Deshalb werden diese Leistungen zukünftig als zinsloses Staatsdarlehen finanziert.
Ein guter Studienabschluss ist heute leider kein Garant mehr für ein sicheres und gutes Einkommen. Die Aufnahme privater Studienkredite schreckt deshalb gerade junge Menschen aus einkommensschwächeren Familien vom Studium ab. Deshalb werden wir die Rückzahlung des BAföG mit zwei Änderungen. So mussten ehemalige Studierende bisher bis zu 10.000 Euro zurückzuzahlen, künftig soll ihnen nach 77 Monatsraten (min. 105 Euro pro Monat, d.h. insg. 8.085 Euro) die verbleibende Restschuld erlassen werden. Der Anreiz zur frühzeitigen Rückzahlung bleibt dabei weiter bestehen. Zweitens wollen wir ehemalige BAföG-Nehmerinnen und -Nehmer mit finanziellen Schwierigkeiten entlasten. Wenn nach spätestens 20 Jahren trotz redlichem Bemühen BAföG-Schulden nicht vollends zurückgezahlt werden konnten, sollen sie künftig erlassen werden.
Die BAföG-Reform der Koalition stärkt einen wichtigen Grundsatz sozialdemokratischer Politik: Bildung muss für alle zugänglich sein – unabhängig von der sozialen Herkunft! Deshalb bin ich davon überzeugt, dass die aktuellen Pläne ein wichtiger Schritt für mehr Chancengleichheit in der Bildung sind.
Mehr Informationen gibt es auf den Seiten des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung.