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Januar 27, 2020
Aktuelles aus der Bundespolitik
Februar 11, 2020
Veröffentlicht von Redaktion at Januar 28, 2020
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„Wir brauchen eine faire Regelung des Arzneimittel-Versandhandels“

Nach der gestrigen öffentlichen Beratung zur Petition zum Versandhandel-Verbot mit verschreibungspflichtigen Medikamenten – das so genannte Rx-Versandhandel-Verbot – ist für Martina Stamm-Fibich klar, dass es einer eindeutig europarechtskonformen Regelung bedarf. Es ist Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit, schnellstmöglich eine rechtssichere Lösung vorzulegen.

Gleichzeitig ist nicht klar geworden, inwieweit ein generelles Verbot des Rx-Versandhandels vorteilhaft für deutsche Bürgerinnen und Bürger sein soll. Ebenso wurde nicht näher ausgeführt, inwieweit ein solches Verbot überhaupt europa- und verfassungsrechtlich haltbar sein soll.

Dabei besteht seit dem EUGh-Urteil von 2016 Handlungsbedarf bei der Angleichung des deutschen Apothekenrechts. Bereits der Vorgänger von Jens Spahn, so viel gestand der Gesndheitsminister in der Anhörung zumindest ein, hätte hier bereits Studien in Auftrag geben müssen, die schlüssig darlegen, wie das deutsche System und seine hohen Standards auch künftig abgesichert werden können.

„Das ungewisse Hin und Her zwischen Brüssel und Berlin schadet vor allem deutschen Apothekern, Versandhändlern und Patienten“, kommentierte Martina Stamm-Fibich die unklaren Verhältnisse und rechtlichen Bedenken rund um den Rx-Versandhandel. „Wenn ein Verbot ausscheidet und ein erneutes Rx-Boni-Verbot fragwürdig ist, muss das Ministerium dringend rechtssichere Alternativen erarbeiten.“

Unsere Stärken nutzen

Dabei liegen in der Digitalisierung und dem Aufkommen von Versandapotheken große Chancen: Das hohe Niveau deutscher Apotheker ist ein wichtiger Faktor in einer zunehmend älter werdenden Gesellschaft. Umso relevanter ist es, dass wir diesen Faktor nutzen und Apothekern Bereiche eröffnen, die ihren Fähigkeiten angemessen sind. Gleichzeitig ist es aber notwendig, dass den Apothekern ihr Kerngeschäft erhalten bleibt.

„Die derzeitige Inländerdiskriminierung deutscher Apotheker ist nicht hinnehmbar. Ich will kein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Medikamenten, trotzdem muss der Handel auch für deutsche Apotheken fair sein“, sagt Stamm-Fibich.

Vor-Ort-Apotheken sind nicht bloß Einzelhändler, die zufällig Medikamente abgeben. Sie sind ein elementarer Bestandteil des deutschen Gesundheitssystems und erfüllen eine wichtige Beratungsfunktion. Diese Funktion möchten wir stärken und ausbauen.

Es ist verständlich, dass Apotheker die Konkurrenz durch Versandapotheken fürchten – zumal ihnen das Gesetz derzeit keinerlei Möglichkeiten gibt, Schritt zu halten. Gleichzeitig ist aber auch ein Wandel notwendig. Im 21. Jahrhundert kann man sich dem Online-Versandhandel nicht vollständig verschließen. Dass dabei die gesundheitlichen Standards unseres Systems nicht unterlaufen werden dürfen, muss allerdings ebenso klar sein.

Schlupflöcher schließen

Es gibt im Bereich der Versandapotheken eine große Bandbreite an Anbietern. Die Meisten halten sich an hohe Standards und beachten wichtige Aspekte der Medikamentenversorgung, wie Kühlung und Einhaltung der Kühlkette.

Abgesehen von einigen schwarzen Schafen gibt es aber noch andere Probleme beim Medikamenten-Versandhandel. Selbst bei Medikamenten, die bei Raumtemperatur gelagert werden können und keine Kühlkette erfordern, kann es bei hohen Temperaturen zum Verlust der Wirkung kommen. Diese Temperaturen können allerdings in Lieferwagen durchaus vorkommen – und das nicht nur an Sommertagen.

Es ist unabdingbar, dass das Gesundheitsministerium hier einheitliche Standards erarbeitet und ein System schafft mit dem auch zukünftig sämtliche in Deutschland in Umlauf gebrachten Medikamente sicher sind.

Planungs- und Rechtssicherheit schaffen

Der derzeitige Entwurf zum Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) sieht vor, dass Boni und Preisnachlässe nicht länger für verschreibungspflichtige Medikamente gewährt werden dürfen, die an Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung abgegeben werden – ein sogenanntes Rx-Boni-Verbot im GKV-Bereich.

Ähnlich wie bei dem generellen Verbot des Versandhandels bestehen ernste Zweifel hinsichtlich der Rechtmäßigkeit einer solchen Regelung. Während das Gesundheitsministerium die Stellungnahme der EU-Kommission dazu abwartet, sollte es verstärkt nach alternativen Maßnahmen suchen, die gleichzeitig das deutsche System absichern und europarechtlich einwandfrei sind.

Dies ist notwendig damit für Apotheker und Patienten gleichermaßen Sicherheit herrscht. Planungssicherheit für die Apotheker, die dann anhand klarer gesetzlicher Maßgaben ihr Geschäft weiterführen können. Versorgungssicherheit für alle, die auf verschreibungspflichtige Medikamente angewiesen sind. Und allgemeine Sicherheit für Patienten, die einen Anspruch auf angemessene Versorgung mit sicheren Medikamenten haben.
 
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