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Pille danach: Entlassung aus der Rezeptpflicht wird zügig vorangebracht
Das Bundesgesundheitsministerium hat den Entwurf einer Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung erarbeitet, mit dem die sogenannte „Pille danach" mit den Wirkstoffen Ulipristal oder Levenorgestrel künftig rezeptfrei wird. Gleichzeitig gibt es den Entwurf einer Regelung zur Kostenerstattung für Frauen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr, der in der kommenden Woche im zuständigen Bundestagsausschuss beraten wird.
Dazu erklären MdB Hilde Mattheis, gesundheitspolitische Sprecherin, und MdB Martina Stamm-Fibich:
„Es ist gut, dass Frauen nun auch in Deutschland in einer Notsituation zeitnah und unkompliziert Zugang zu Notfallkontrazeptiva erhalten. Die Entscheidung für die Rezeptfreiheit ist längst überfällig. In den meisten europäischen Ländern ist die „Pille danach" bereits rezeptfrei erhältlich. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich seit Jahren für die Rezeptfreiheit der „Pille danach" hartnäckig eingesetzt. Die bundespolitische Debatte zur Einführung der Rezeptfreiheit in Deutschland geht letztlich auf unseren Antrag vom 17.10. 2012 zurück („Rezeptfreiheit von Notfallkontrazeptiva – Pille danach – gewährleisten").
Nach der Entscheidung der Europäischen Kommission über die rezeptfreie Abgabe der sogenannten „Pille danach" ellaOne® hat das Bundesgesundheitsministerium die Entlassung beider Wirkstoffe aus der Rezeptpflicht zügig vorangetrieben. Jetzt ist es wichtig, die Erstattungsmöglichkeit für junge Frauen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr ähnlich der bisherigen Regelung für rezeptpflichtige empfängnisverhütende Mittel zu sichern. Es ist wichtig, dass unter 20-jährige Frauen die „Pille danach" weiterhin kostenlos erhalten können."