Petitionsausschuss: Jahresbericht 2018
15-05-2019 Den Jahresbericht 2018 des Petitionsausschusses haben wir heute an Bundestagspräsident Dr. Wolfang Schäuble übergeben. Als stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses freue ich mich über die positive Entwicklung der Eingabezahlen. Es werden wieder mehr Petitionen beim
Bundestag eingereicht – das spricht für die Attraktivität des
Petitionsrechts, das in Artikel 17 unseres Grundgesetzes verankert ist.
Anliegen fließen in die Gesetzgebung ein
Es lohnt sich, sich mit einer Petition an den Bundestag zu wenden – nicht nur in Einzelfällen, sondern auch mit Vorschlägen zur Gesetzgebung. Denn häufig fließen die Anliegen von Petitionen mit in die Gesetzgebung ein.
Ein aktuelles Beispiel ist die öffentliche Petition der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zum
Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Sie haben sich mit ihrer Petition gegen die zunächst vom Ministerium geplante Einführung einer „gestuften“ Versorgung in der Psychotherapie gewandt. Zur Unterstützung haben sie gut 217.000 Unterschriften gesammelt. Das Ergebnis: Die Regelung wurde aus dem Gesetzentwurf gestrichen.
Ein weiteres Beispiel sind die vielen Petitionen, mit denen die Abschaffung der Zeitumstellung gefordert wurde. Petitionsausschuss und Bundestag haben beschlossen, sie an das Europäische Parlament zu überweisen und den Bundestagsfraktionen zur Kenntnis zu geben. Die
Europäische Kommission hat mittlerweile einen konkreten Gesetzgebungsvorschlag zur Abschaffung der Zeitumstellung vorgelegt, der gegenwärtig im
Europäischen Parlament und im Rat diskutiert wird.
Unterschied: Petitionen an den Bundestag und private Kampagnenplattformen
Kampagnen, die bei privaten Kampagnenplattformen gestartet werden, sind keine Petitionen im Sinne des Petitionsrechts. Sie können aus unterschiedlichen Gründen nicht als Petitionen im Bundestag behandelt werden. Wer möchte, dass seine Petition im parlamentarischen Verfahren geprüft wird, muss sie direkt beim Parlament einreichen. Das geht entweder per Post, per Fax oder online über das E-Petitionsportal. Ausführliche Informationen gibt es hier:
https://www.bundestag.de/ausschuesse/a02
Hintergrund: Zahlen, Daten und Fakten
Im Jahr 2018 wurden 13.189 Petitionen eingereicht, 2017 waren es noch 11.507. 4.764 davon, das sind etwa 36 Prozent, gingen online über das E-Petitionsportal
https://epetitionen.bundestag.de/ ein. Mit mehr als 2,6 Millionen registrierten Nutzerinnen und Nutzern ist das Portal des Ausschusses nach wie vor das erfolgreichste Internetangebot des Parlaments.
Im Vergleich zum Vorjahr haben sich deutlich mehr Nutzerinnen und Nutzer, nämlich 604.770, neu registriert (2017: 119.471), um eine Petition einzureichen, im Forum zu diskutieren oder bestimmte Petitionen durch Mitzeichnung zu unterstützen. Zu den 886 im Internet veröffentlichten Petitionen 2018 wurden etwas mehr als 685.000 elektronische Mitzeichnungen registriert. Diese Zahl hat deutlich zugenommen (2017: 703 Petitionen mit 165.000 Mitzeichnungen). Zählt man die Personen dazu, die eine Petition per Post und Fax unterstützt haben, erhöht sich die Zahl der Unterstützungen nochmals auf insgesamt 811.926 (2017: 233.557).
Der Petitionsausschuss und seine Mitglieder kümmern sich um eine große Zahl an Einzelanliegen. Oft kann bereits im Berichterstatterverfahren, das heißt vor der Beratung im Ausschuss, geholfen werden. Die Bearbeitung von persönlichen Anliegen machte für den Ausschuss mit rund 67 Prozent auch 2018 wieder den Großteil seiner Arbeit aus.
Abschließend behandelt hat der Ausschuss 10.581 Eingaben, wobei auch 2018 wieder Überhänge aus dem Vorjahr dabei waren, da nicht alle Petitionen innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden können (Wahljahr 2017, Konstituierung des Ausschusses). Insgesamt wurden 2018 404 Petitionen einzeln beraten (Vorjahr: 419).
Mit insgesamt 2.087 Petitionen (knapp 16 Prozent) gingen die meisten Zuschriften wie auch 2017 wieder zum Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ein. Den zweiten Platz belegte mit 1.925 Eingaben (14,5 Prozent) das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, gefolgt vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit 1.694 Petitionen (knapp 13 Prozent). Das Bundesministerium für Gesundheit, welches 2017 an zweiter Stelle war, belegt mit 1.485 Petitionen 2018 den vierten Platz und das Auswärtige Amt steht mit 1.119 Petitionen auf Platz 5.
Öffentliche Beratung von Petitionen
Das Petitionsrecht ist ein Grundrecht. Grundsätzlich werden beim Bundestag alle Petitionen gleich behandelt, unabhängig von der Zahl der Unterstützerinnen und Unterstützer. Öffentliche Beratungen von Petitionen sind dennoch etwas Besonderes. Hier haben die Petentinnen und Petenten die Möglichkeit, ihr Anliegen direkt im Bundestag vorzutragen und Fragen der anwesenden Abgeordneten und Regierungsvertreterinnen und –vertreter zu beantworten. Dieses Instrument der öffentlichen Beratung von Petitionen sollte gestärkt werden.
Sieben Petitionen mit besonders hohen Unterstützerzahlen haben wir in öffentlichen Sitzungen behandelt, in denen der Petent oder die Petentin ihr Anliegen persönlich vor uns Ausschussmitgliedern und anwesenden Regierungsvertreterinnen und –vertretern – im Idealfall Ministerinnen oder Minister - vortragen konnten.
Die Themen waren:
- Legalisierung von Cannabis in Deutschland
- Reform des wettbewerbsrechtlichen Abmahnwesens
- Verbot von Tierversuchen mit dem Schweregrad „schwer“
- „Gemeinsame Erklärung 2018“
- Einsatz von Methadon bei der Krebsbehandlung
- Anpassung der wöchentlichen Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten an die der Tarifbeschäftigten
- Reduzierung von biologisch nicht abbaubarer Verpackungen im Lebensmittelsektor