Petitionen: Instrument der direkten Demokratie
18 Petitionen aus dem Wahlkreis Erlangen und Erlangen-Höchstadt erreichten den Deutschen Bundestag im Jahr 2013. Insgesamt wurden 14.800 Petitionen eingereicht. Kein anderer Ausschuss im Deutschen Bundestag berät über ein so großes Themenspektrum wie der Petitionsausschuss: Die Netzneutralität steht ebenso auf der Tagesordnung wie die Steuerfreiheit oder das Wahlrecht für Menschen mit Behinderung.
Was viele Petenten nicht wissen: Nur die beim Bundestag eingereichten Petitionen garantieren, dass sich der Gesetzgeber mit ihren Anliegen befasst. Petitionen, die auf einschlägigen Internet-Plattformen veröffentlicht werden, gehen nicht in die parlamentarische Prüfung ein.
Das Petitionsrecht gehört zu den verfassungsrechtlich verbrieften Grundrechten der Bundesrepublik Deutschland. Artikel 17 garantiert damit jedem das Recht, eine Petition einzureichen – unabhängig davon, ob er oder sie volljährig ist, Ausländer ist oder im Ausland lebt. Voraussetzung ist nur, dass die Petition schriftlich oder online mithilfe des Onlineformulars und mit Angabe der Adresse eingereicht wird. Natürlich muss die Eingabe darüber hinaus auch im Zuständigkeitsbereich des Deutschen Bundestages liegen. Petitionen, die nicht in die verfassungsmäßige Zuständigkeit des Bundes fallen, werden an den Petitionsausschuss des jeweiligen Landesparlaments abgegeben soweit eine Landeszuständigkeit gegeben ist.
Der Petitionsausschuss ist Vermittler zwischen den Behörden und Bürgern und hilft bei unterschiedlichen Anliegen, zum Beispiel bei der Korrektur der Rentenberechnung. Der Petitionsausschuss ist aber auch Vermittler von Vorschlägen zur Gesetzgebung. Er ist ein wichtiges Element der direkten Demokratie.
„Ich arbeite mit Leidenschaft in diesem Ausschuss. In keinem anderen Gremium kommt der Abgeordnete direkter mit den Anliegen der Bürger in Berührung", sagt Martina Stamm-Fibich. Die Petitionsanträge die im Jahr 2013 aus dem Wahlkreis Erlangen und Erlangen-Höchstadt eingereicht wurden, befassten sich unter anderem mit der Weiterentwicklung des Pauschalisierenden Entgeltsystems Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) und diversen Gesundheitsthemen. „Durch meine Mitgliedschaft im Ausschuss für Gesundheit bin ich für diesen Themenbereich auch Berichterstatterin im Petitionsausschuss", sagt Martina Stamm-Fibich über die gelungene Verknüpfung der beiden Tätigkeitsschwerpunkte.
Knapp die Hälfte der Petitionen wird online mit Hilfe eines Web-Formulars eingereicht. Viele Petitionen werden auf der Internetseite des Bundestages veröffentlicht. „Ich werbe dafür, das Petitionsrecht zu nutzen – ob in einem persönlichen Einzelfall oder für eine Anregung zur Gesetzgebung. Ich mache aber auch darauf aufmerksam, dass nur die beim Bundestag eingereichten Petitionen vom Bundestag beraten werden", erklärt Martina Stamm-Fibich.
Am 23. Juni berät der Petitionsausschuss in einer öffentlichen Sitzung über den Antrag aus dem Wahlkreis zum Pauschalisierenden Entgeltsystem in der Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP), die bessere Vergütung von Logopäden und die Sicherstellung der flächendeckenden , wohnortnahen Versorgung mit Hebammenhilfe. Beginn der Sitzung ist um 12 Uhr im Europasaal, Paul-Löbe-Haus. Interessierte Zuhörer und Medienvertreter können sich unter Angabe von Namen und Geburtsdatum beim Sekretariat des Petitionsauschusses, Platz der Republik 1, 11011 Berlin (Tel.: 030/227-35 257 oder E-Mail:
vorzimmer.peta@bundestag.de) anmelden. Zum Einlass wird ein gültiger Personalausweis benötigt.
Die Sitzung kann im Parlamentsfernsehen unter
http://bundestag.de/tv live verfolgt werden oder im Anschluss in der Mediathek angesehen werden.