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Aktuelles aus der Bundespolitik
Mai 21, 2019
Neues aus der Bundespolitik
Juni 19, 2019
Veröffentlicht von Redaktion at Juni 16, 2019
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Foto: Marco Urban/Deutscher Bundestag

 

Neue Regeln für Migration und Integration

Am 07. Juni 2019 hat der Deutsche Bundestag über ein Maßnahmenpaket abgestimmt, das Migration und Integration in Deutschland neu ordnen soll. Im Vorfeld gab es vor allem zu einem Gesetz von sieben – dem so genannten Geordnete-Rückkehr-Gesetz – hitzige Diskussionen, viel Polemik und leider auch Angriffe, die unter die Gürtellinie gingen.

Besonders getroffen hat mich, dass gerade Genossinnen und Genossen die Hetzjagd angefeuert haben. Ohne zuvor das persönliche Gespräch gesucht zu haben. Wir können, ja wir müssen in der Sache diskutieren. Wir müssen auch nicht immer der gleichen Meinung sein. Aber wir sollten uns immer mit Anstand und Respekt begegnen. Und die Argumente des jeweils anderen zumindest anhören. Ich habe in der vergangenen Woche eine Menge Argumente gehört. Zum Teil auch die Kritik, dass zu wenig aufgeklärt wurde. Diese Kritik nehme ich ernst. Für das bereits verabschiedete Maßnahmenpaket kann ich nur nachträglich Argumente zur Verfügung stellen. Über künftige Gesetzesvorhaben informiere ich gerne früher.

Deshalb gibt es das Maßnahmenpaket zu Migration und Integration

Seit 20 Jahren fordern wir als SPD ein neues Einwanderungsrecht. Klare Regeln für Menschen, die zu uns kommen möchten. Keinen Flickenteppich, sondern einen verbindlichen Rahmen. Verbindliche Regeln und Sicherheit fordern wir auch für diejenigen, die schon bei uns leben, arbeiten oder eine Ausbildung machen. Und klare Regeln brauchen wir auch für diejenigen, deren Antrag auf Asyl nicht stattgegeben werden konnte. Mit dem Maßnahmenpaket zu Migration und Integration stellen wir die Weichen für eine humanitäre Flüchtlingspolitik und eine moderne Einwanderungspolitik. Wir geben denjenigen Schutz, die Schutz brauchen.

Und gleichzeitig stellen wir klar: Wer nicht als Asylsuchender anerkannt wird und kein Bleiberecht hat, der muss unser Land wieder verlassen. Auch das gehört zu einer humanitären Flüchtlingspolitik. Denn nur so findet die Aufnahme von Geflüchteten in der breiten Gesellschaft überhaupt Akzeptanz.

Auch ich würde – wie so viele, die mir in den vergangenen Tagen geschrieben haben – lieber in einer Welt leben, in der Grenzen keine Rolle spielen, weil jede und jeder einfach dorthin geht, wo sie oder er möchte. Mit unserer Wirklichkeit aber hat dieser Wunsch nichts zu tun. Hier gilt es Kompromisse zu finden, um den Zusammenhalt unserer Gesellschaft nicht zu gefährden. Und deshalb brauchen wir dieses Maßnahmenpaket zu Migration und Integration. Und ich halte das Zustandekommen dieses Gesetzespakets für ein wahrhaft großes Ereignis. Denn neben den vielen Querelen in der Großen Koalition ist dieses Paket fast geräuschlos und vor allem fair verhandelt worden. Innen- und Sozialpolitiker haben einen Ausgleich gefunden und sich auf diesen Kompromiss geeinigt. Es hat nicht einer alleine seine Forderungen durchgesetzt, sondern alle Verhandlungspartner haben sich auf einen Kompromiss geeinigt. Die Union hat Kröten geschluckt. Und wir auch.

Sieben Gesetze zu Migration und Integration

Die größte Sprengkraft hat das Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht („Geordnete-Rückkehr-Gesetz“) entwickelt. Das Ziel, ein solches Gesetz auf den Weg zu bringen, steht im Koalitionsvertrag. Der Hintergrund: In der Vergangenheit gab es eine zu hohe Zahl vollziehbar Ausreisepflichtiger, die ihrer Ausreisepflicht nicht nachgekommen und damit illegal in Deutschland geblieben sind. Mit dem Gesetz soll nun besser unterschieden werden können, ob Betroffene unverschuldet nicht ausreisen können oder ob sie die Ausreise bewusst verhindern. Und es werden Möglichkeiten geschaffen, die Ausreise besser durchzusetzen, wenn sie bewusst verhindert wird. Hier geht es also auch und vor allem um die Durchsetzbarkeit des Rechtsstaates.

Im Referentenentwurf des Bundesministeriums des Inneren (BMI) waren wesentlich schärfere Regelungen geplant. Hier hat das SPD-geführte Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) in den Ressortabstimmungen Verbesserungen erreicht. Insbesondere konnten wir verhindern, dass Betroffene dauerhaft in einen Status unterhalb der Duldung kommen. Mit dem Gesetz wird zwar eine neue Duldung für Personen mit ungeklärter Identität geschaffen, die ein Verbot der Erwerbstätigkeit und eine Wohnsitzauflage beinhaltet. Aber wir haben dafür gesorgt, dass Betroffene sich „ehrlich machen“ können. Wer seiner Mitwirkungspflicht nachkommt, erhält den Status der „normalen“ Duldung zurück.

Auch die Kriminalisierung von Helferkreisen, NGOs und der Zivilgesellschaft haben wir in den Ressortverhandlungen erfolgreich verhindert. Klargestellt wird, dass es zur Verletzung des Dienstgeheimnisses gehört, wenn Amtsträger z. B. Informationen über den konkreten Ablauf einer Abschiebung weitergeben. Das gehört aber zur bestehenden Strafbarkeit und betrifft ausdrücklich nicht NGOs, Anwälte, Helfer und Beratungsstellen.

Die Unionsfraktionen wollten zudem eine Ausweitung der Abschiebehaft von drei auf sechs Monate. Das haben wir verhindert. Dennoch gibt es einen Passus, der auch die Abschiebehaft konkretisiert. Vorweg gilt: Abschiebehaft betrifft nur diejenigen, die ein langes Verfahren hinter sich haben. In der Regel mit gerichtlicher Überprüfung. Wer dann seiner Ausreisepflicht nicht nachkommt, kann inhaftiert werden. Aber auch das nur mit richterlicher Anordnung. Befristet bis 1.7.2022 wird die Trennung von Justizvollzugsanstalt und Abschiebehaft aufgehoben. Aber: Abzuschiebende müssen baulich getrennt von Strafgefangenen und Untersuchungshäftlingen untergebracht werden. Die Regelung zur Abschiebehaft sehen wir kritisch. Deshalb ist es gut, dass diese Regelung befristet ist. Das Ziel muss es nun sein, dass die Länder schnell Alternativen zur Unterbringung in Justizvollzugsanstalten schaffen.

Künftig wird es möglich sein, Wohnungen zum Zweck der Abschiebung zu betreten und zu durchsuchen. In Bayern und Baden-Württemberg bestehen diese Möglichkeiten bereits jetzt. Aber wir haben klar gemacht: Es muss einen Unterschied zwischen dem Betreten und der Durchsuchung einer Wohnung geben. Eine Durchsuchung darf es nur mit richterlichem Beschluss geben.

Nicht alle unsere Kritikpunkte konnten in den Verhandlungen ausgeräumt werden. Aber ohne Kompromisse ist kein Regieren möglich. Ohne den Einsatz der SPD sähe das Geordnete-Rückkehr-Gesetz anders aus. Und ich möchte darauf hinweisen: Wir stehen als SPD nicht für ein bedingungsloses Bleiberecht für alle. Wir stehen für das Asylrecht und den Flüchtlingsschutz. Beides schränken wir mit dem Gesetz nicht ein.

Wer das Gesetz im Wortlaut lesen möchte, findet es hier http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/107/1910706.pdf und hier http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/100/1910047.pdf

Mit der Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes setzen wir Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um. Die Bedarfe im Asylbewerberleistungsgesetz werden vergleichbar mit der Sozialhilfe berechnet, legen aber die Annahme zugrunde, dass Asylsuchende nicht auf Dauer in Deutschland bleiben. Deshalb verringern sich die Bedarfe um die Kosten für die Wohnungsausstattung etc. Diese Regelung gilt künftig auch für die Wohnungsinstandhaltung. Damit sinken zwar die Geldleistungen. Leistungsberechtigte werden materiell aber nicht schlechter gestellt. Und wir setzen ein klares Signal: Wer sich einbringt in unsere Gesellschaft wird gefördert. Denn künftig haben Asylsuchende, die ehrenamtlich tätig sind, einen Freibetrag. Eine weitere Förderlücke schließen wir: Wer sich im Studium befindet oder eine Ausbildung macht, erhält auch über die Dauer von 15 Monaten hinaus Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Mit der Entfristung des Integrationsgesetzes verstetigen wir den Wegfall der Vorrangprüfung für Geduldete und Gestattete. Auch die Wohnsitzregelung wird entfristet. Das heißt, dass Asylsuchende für die Dauer des Verfahrens ihren Wohnsitz in dem Bundesland haben müssen, in dem das Verfahren läuft. Eine Residenzpflicht aber besteht nicht. Wer studiert, arbeitet oder eine Ausbildung macht, ist von der Regelung ausgenommen.

Das Zweite Datenaustauschverbesserungsgesetz ermöglicht es Behörden künftig unkompliziert auf Daten des Ausländerzentralregisters (AZR) zuzugreifen. Das AZR war 2016 eingerichtet worden, um Ausländer nach der Einreise nach Deutschland frühzeitig zentral registrieren zu können.

Mit dem Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz erleichtern wir Ausländern den Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Der Zugang zur Förderung von Berufsausbildung oder –vorbereitung ist künftig weitgehend unabhängig von aufenthaltsrechtlichen Vorgaben. Auch Geduldete und im Asylverfahren befindliche Personen können in Zukunft an Sprach- und Integrationskursen teilnehmen. Während dieser Kurse wird das Arbeitslosengeld weitergezahlt. Das war früher anders und hat dazu geführt, dass faktisch eine Teilnahme an den Kursen nicht möglich war.

Für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz setzen wir Sozialdemokraten uns schon seit über 20 Jahren ein. Endlich wird anerkannt, dass wir ein Einwanderungsland sind, das klare Regeln braucht. Denn eine geordnete und legale Migration ist ein Gewinn für uns alle. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz regeln wir, dass auf die Vorrangprüfung verzichtet wird. Auch der Fokus auf Engpassberufe entfällt. Wir ermöglichen künftig auch Fachkräften mit qualifizierter Berufsausbildung die Einwanderung. Bislang stand dieser Weg nur Fachkräften mit Hochschulabschluss offen oder wenn der Ausbildungsberuf auf der so genannten Engpassliste stand. Ein weiteres Novum: Wir ermöglichen es Menschen, zu uns zu kommen, um hier vor Ort einen Arbeits- und Ausbildungsplatz zu suchen.

Und mit dem Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung geben wir gut integrierten Geduldeten, die eine Ausbildung machen oder arbeiten, eine verlässliche Bleibeperspektive. Wesentliche Voraussetzungen der bereits bestehenden Ausbildungsduldung (so genannte 3+2-Regelung) werden gesetzlich konkretisiert. Endlich gibt es eine bundeseinheitliche Anwendungspraxis. In den letzten Jahren wurde die 3+2-Regelung gerade in Bayern regelmäßig missachtet. Ich bin froh, dass es nun eine klare bundeseinheitliche Regelung gibt, die Rechtssicherheit schafft. Denn mit der dreißigmonatigen Beschäftigungsduldung erhalten sowohl Geduldete als auch Arbeitgeber Rechtssicherheit.

Mein Fazit

Nicht jeder einzelne Punkt der sieben Gesetze entspricht eins zu eins unseren Vorstellungen. Umso wichtiger ist es, das Gesamtpaket zu bewerten und nicht nur einzelne Punkte herauszugreifen und zu verurteilen. In der Summe ist es gelungen, ein Gesamtpaket zu schnüren, das die richtige Balance findet zwischen Humanität und Realismus, Idealismus und Pragmatismus, Chancen geben und klaren Regeln, wer bleiben kann und wer unser Land verlassen muss.

Das ist Realpolitik. Sie ist ein Kompromiss. Und sie bietet gleichzeitig auch die Chance eigene Punkte einzubringen. Das haben wir getan.

Man kann mit diesem Kompromiss nicht einverstanden sein. Man kann sich über diesen Kompromiss streiten. Aber – und damit schließe ich den Kreis zum Anfang dieses Beitrags – man sollte mit Anstand und Respekt kommunizieren. Das habe ich in dieser Debatte vermisst.

 
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